Diskussion:Gutschrift
Unter einer Gutschrift verstehen doch die meisten aber etwas anderes. Nämlich wenn der Leistende aufgrund einer Reklamation dem Leistungsempfänger eine monetäre Rückerstattung gewährt. Dies passt aber wohl nicht zu obiger Definition. Wenn aber meine Beschreibung keine Gutschrift ist, was ist es dann?
- Gutschrift ist hier der laienhafte Ausdruck für das, was rechtlich einwandfrei als Minderung (§ 441 Abs. 1 BGB) bezeichnet wird. Da es hierfür einen ausführlichen Artikel gibt, muss das hier nicht wiederholt werden.--Wowo2008 (Diskussion) 23:19, 17. Okt. 2013 (CEST)
- Das ist ein anderer Gutschriftsaspekt: Die Gutschrift des Leistenden im Anschluss an eine bereits durch den Leistenden gestellte Rechnung. Die Begrifflichkeit wird im Artikel nur teilweise abgedeckt.
- Alle mir bekannten Bedeutungen:
- Gutschrift als Rechnungsersatz, ausgestellt vom Leistungsempfänger. Insb. gebräuchlich bei Kreditoren, die auch gelegentlich Leistungsempfänger (Debitor) sind. Dann braucht kein Debitorenkonto geführt zu werden; die Nettoumsätze werden einfach mit den Forderungen des Kreditors verrechnet.
- Gutschrift, ausgestellt vom Leistenden, als Minderung einer bereits gestellten Rechnung z. B. wg. Mängeln oder Teillieferung
- Gutschrift (Sollbuchung) als Banküberweisung von Kunden (Gegenteil von Lastschrift als Habenbuchung) --Trainspotter 14:33, 27. Jul 2006 (CEST)
Ja guckemalda. :) Noch mehr Wikipedianer hier, denen irgendwie ein "Häh?" entfuhr als sie lasen ...stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus. Nach einer Reklamation bekomme ICH allerdings in der Tat eine Gutschrift, damit ich in Firma X einen anderen Artikel kaufen kann; meist mit Zuzahlung, weil ich mich dann oft für einen qualitativ besseren Artikel entscheide. Ich plädiere sehr für eine "Gabel". -andy 194.138.39.140 14:45, 14. Sep. 2007 (CEST)jaja so siehts aus
Alles Falsch
Der Artikel "Gutschrift" entspricht nicht dem aktuellen (2013) Stand der Gesetzgebung. Das ist "böse" falsch. (nicht signierter Beitrag von 92.198.71.66 (Diskussion) 16:50, 14. Aug. 2013 (CEST))
- hallo Unbekannte(r): "böse falsch" ist eine tolle Wortkombination. Wenn Du meinst, dass nunmehr Geldschulden als Bringschulden zu qualifizieren sind, so ist das mittlerweile eingebaut. Das ist aber in Deutschland zunächst keine Gesetzgebung, sondern herrschende Meinung in der Rechtsliteratur. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 23:13, 17. Okt. 2013 (CEST)
Hallo Unbekannter Nr.2! Hier ist Unbekannter Nr.1! Eine Gutschrift ist (in Deutschland) umsatzsteuerrechtlich keine Rechnungskorrektur mehr (siehe Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz). Auch in der Umgangssprache sollte sich dieser Sachverhalt durchsetzen: Der Einleitungssatz fördert also nicht die Allgemeinbildung zum "Wahren". (nicht signierter Beitrag von 92.198.71.66 (Diskussion) 14:30, 23. Okt. 2013 (CEST))
Hallo Unbekannter: ich bin übrigens kein „Unbekannter 2“, weil ich mit einer Benutzerkennung (Wikipedia-account) arbeite. Die erste Definition geht eindeutig von einem zivilrechtlichen Gutschriftsbegriff der „kaufmännischen Gutschrift“ (etwa nach einer Mängelrüge) aus, so dass hier der umsatzsteuerliche Aspekt nicht hineininterpretiert werden kann. Dafür wird im weiteren Verlauf der Begriffsklärung die Abrechnungsgutschrift erwähnt. Ob sich diese umsatzsteuerliche Gutschrift auch in der Allgemeinsprache durchsetzen wird, ist derzeit reine Spekulation. Bei der sog. „kaufmännischen Gutschrift“ (Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung) handelt es sich nicht um eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Um den Artikel auch hinsichtlich der steuerrechtlichen Gutschrift zu aktualisieren, sollten wir die Stellungnahme des BMF abwarten. Im angekündigten BMF-Schreiben soll klar gestellt werden, dass eine kaufmännische Gutschrift (zum Beispiel aufgrund von Überzahlungen, Rücksendungen oder Reklamationen) nicht automatisch als eine umsatzsteuerliche Gutschrift behandelt wird. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 22:27, 30. Okt. 2013 (CET)