Diskussion:Gymnasiallehrer

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Gehalt

55.000??? Netto??? Kann mir das mal jemand vorrechnen, damit ich meine Klage einreichen kann? T.a.k. 22:10, 6. Mär 2006 (CET)

Vielleicht sind ja noch DM gemeint? Wäre bei diesem Artikel doch möglich. Im Ernst, ich überlege mir, ob der Lemmaersteller vielleicht ein Troll sein könnte. --Wangen 23:29, 6. Mär 2006 (CET)

Mittlerweile tatsächlich: ab A13, Stufe 4; A14, Stufe 3; A15, ab Beginn. Aber natürlich brutto, und pro Jahr. Dafür ohne Zulagen. Netto dürfte das auch für den Schulleiter am Ende seiner Laufbahn (gut 85.000 brutto, ohne Zulagen) knapp werden.--2001:A61:20DA:5C01:4D4E:B912:D2FB:F9C3 22:33, 11. Sep. 2017 (CEST)

Zum Inhalt selbst

Die unten aufgelisteten Anmerkungen beziehen sich nicht auf die Versionen ab dem 12./13. März 2006, Oliver s. hat den Artikel neu geschrieben. Danke! --Wangen 20:01, 14. Mär 2006 (CET)

Hier einige Fehler des Artikels:

"sie sind in der Regel Beamte des jeweiligen Bundeslandes." Stimmt so nicht für alle Bundesländer, in einigen sind Lehrer grundsätzlich Angestellte.

"Die Inhaber eines Lehramts sind im Höheren Dienst beschäftigt." Stimmt so auch nicht, gilt hauptsächlich für Gymnasiallehrer und einen Teil der Berufsschullehrer (hängt ab von Ausbildung, Einstufung, Funktion)


"Nach dem wissenschaftlichen Hochschulstudium legen die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer das Erste Staatsexamen ab, das bundesweit gleich ist." Gleich meint wohl eher gleichwertig, denn die Ausbildung ist Ländersache (Bildungswesen) und ggf. auch von Uni zu Uni untersciedlich, ebenso Prüfungen. Allerdings werden die Abschlüsse meist von allen Bundesländern anerkannt.


"Lehrer sind also als Akademiker zu betrachten." DA gibt es grundsätzlcih eine Diskussion, ob Personen mit Staatsexamen Akademiker sind. Ist aber als Info hier grundsätzlich überflüssig.

Wenn schon die Ausbildun interesiert (Hier wären aber doch die Fächer etc. interessant), so sollte das doch zumindest etwas allgemeiner gehalten werden.

"In Nordrhein-Westfalen können Referendare neuerdings selbstständig Unterricht erteilen, werden aber wie gewohnt zu den bekannten Lehrproben herangezogen." Was soll das denn? Lehrproben haben etwas mit der Note zu tun, wie kann man eine Lehrprobe ablegen, wenn man keinen Unterricht hät. Zumindest in BW haben die Referendare schon etliche Jahre eigenständigen und eigenverantwortlichen Unterricht - nach einer Einführungsphase - zu halten.

"Der Vorbereitungsdienst auf den Höheren Schuldienst wird mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen, das vorwiegend pädagogisch-didaktisch orientiert ist." Mit Verlaub: Blödsinn. Der Schuldienst ist ja wohl nicht höher (außer er wird im zweiten Stock gehalten :)) Außerdem wird die Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Interessant wäre hier zu erfahren, wer denn die Prüfung abnimmt. In BW und zumindest einigen anderen Bundesländern ist das das Prüfungsamt des zuständigen Ministeriums, nicht mehr die Hochschule.

"Nun folgt eine zeitlich nicht festzulegende Wartezeit auf die Berufung in den Beamtendienst." So stimmt das nicht. Es geht doch darum, wann eine Einstellung in den Schuldienst erfolgt. Ich vermute mal, dass da jemand das Beamtenrecht nicht ganz verstanden hat.

"Bis zur Ablegung des Diensteides tragen die Beamten auf Widerruf eine der beiden Amtsbezeichnungen:" Auch Beamte auf Widerruf, zur Anstellung ... legen einen Amtseid ab. Mit der Dienstbezeichnung hat das nur am Rande zu tun.

"Assessor des Lehramtes (Ass.d.L.) Studienrat zur Anstellung (StR'z.A.)" So einfach ist das aber nicht!!!!!

"Nach der Verbeamtung sind die Lehrer Studienräte und werden nach A13 Bundesbesoldungsordnung besoldet." Die Verbeamtung erfolgt doch schon früher. Ist damit vielleicht die Übernahme in das unbefristete Beamtenverhältnis nach Ende der Probezeit gemeint?

"Die Gehälter steigen laut Bundesbesoldungdgresetz BBesG mit dem Alter automatisch an (zuerst alle zwei, dann alle drei und zum Schluss alle vier Jahre)." Ohne Relevanz hier. Das sind grundsätzliche beamtenrechtliche Regelungen. Außerdem stimmt die Info nicht so ganz genau.

"Die nächsthöhere Stufe ist der Oberstudienrat (OStR), der nach A14 besoldet wird. Der Studiendirektor (StD), A15, hat grundsätzlich eine schulinterne Aufgabe inne, wie beispielsweise:

Stellvertretender Schulleiter Oberstufenkoordinator " Es gibt auch andere StD und OStD, die haben z.B. Funktionen in der Lehrerausbildung ... Außerdem können auch die OStR schulinterne zusätzliche Aufgaben haben. Im übrigen hat jeder an einer Schule Beschäftigte eine schulinterne Aufgabe - oder was ist denn Unterricht sonst???

--Wangen 00:31, 8. Mär 2006 (CET)

Änderungen vom 11.März 2006

Auch in dieser Version sind noch einige Fehler enthalten. Nach Abschluss der Löschdiskussion hat sich das entweder erledigt oder ich melde mich dann wieder zu Wort. --Wangen 16:52, 11. Mär 2006 (CET)

  • @Wangen: Es ist klar, daß etliche Fehler enthalten sind. Aber warum korrigieren Sie sie nicht selber, anstatt einen Löschantrag zu stellen? Man sollte abwarten. Auch aus Mist wird erst nach einiger Zeit Humus. Nicht jeder hat sofort die nötige Zeit. Ich habe mal einiges geändert. Dies kann im übrigen nur ein Überblicksartikel sein. Ich habe mit den Amtsbezeichnungen verlinkt. --NN-NZ 17:04, 11. Mär 2006 (CET)
Steht doch oben: Ich bin der Meinung, dass der Artikel überflüssig ist. Sollte das Ergebnis der Löschdiskussion ein anderes sein, dann erst lohnt sich der Aufwand der Fehlerbeseitigung. Klarer: Auch wenn die Fehler behoben sind, könnte man auf das Lemma verzichten. Oder im Vergleich: Wenn ich mein Auto zum Verschrotten bringe, werde ich es vorher nicht noch polieren. Wenn dann aber herauskommt, dass es doch noch fahrbar ist, geht es ans Putzen und Polieren. Dagegen hoffe ich, dass diejenigen, die den Artikel für erhaltenswert halten, in der Zeit der Löschdiskussion zumindest erkannte Fehler beseitigen. Grüße --Wangen 17:52, 11. Mär 2006 (CET)

Ein paar Punkte, die mir aufgefallen sind

  1. Im Artikel steht "Sie werden aber auch an Studienseminaren, Schulämtern, Ministerien oder Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt." - ist ein Gymnasiallehrer, der z.B. in einem Schulamt oder einem Ministerium arbeitet, wirklich noch ein Gymnasiallehrer? Ich bezweifle ja nicht, dass man mit einem 2. Staatsexamen dort arbeiten kann - aber doch wohl kaum als Gymnasiallehrer, oder?
  2. "Ebenso können Gymnasiallehrer an ausländischen Gymnasien, z.B. in Frankreich unterrichten bzw. dorthin abgeordnet werden." - Ist eine Abordnung wirklich möglich?
  3. "staatlichen oder kommunalen Schuldienst" - was ist der Unterschied zwischen staatlich und kommunal? Gemeint ist ja wohl eher "vom Land" oder "von der Kommune" eingestellt, oder?
  4. "Aufgaben und Tätigkeiten" Dies ist eine sehr allgemein gehaltene Beschreibungen zu den Aufgaben eines Lehrers, nicht eines Gymnasiallehrers. Daher bin ich für streichen.
  5. Berufschancen und -risiken Auch dieser Absatz erscheint mir zumindest in dieser Form unsinnig zu sein. Die dargestellten Chancen sind nicht spezifisch für einen Gymnasiallehrer, sondern lassen sich so auch für andere Lehrerarten und in anderen Bundesländern feststellen. Hier wäre es wohl hilfreich, man würde ein paar verlässliche Zahlen über die Bedarfsentwicklung an Gymnasiallehrer finden und in den Artikel einbauen. Gleiches gilt auch für die hohe Arbeitsbelastung - ohne konkrete Vergleichszahlen (also zu Gymnasiallehrern in anderen Ländern oder zu Lehrern anderer Schularten) ist dieser Satz eher aussagelos.
  6. "Auch in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) findet man vereinzelt Gymnasiallehrer." Wie viele sind denn Mitglied in der GEW? Wirklich nur "vereinzelt"?
  7. Literatur: Gibt es wirklich nichts besseres? Die Überblicksdarstellungen sind alle uralt - da hat sich zwischenzeitlich doch einiges getan
  8. Deutschlandlastig: Ich habe mal den entsprecheden Baustein gesetzt, vielleicht hilft es ja etwas?--nodutschke 15:11, 15. Mär 2006 (CET)


Hi Nodutschke, danke für deine engagierte Durchsicht. Zu deinen Anmerkungen kann ich folgendes mitteilen:

  1. Es gibt GL, die an die genannten Einrichtungen mit voller Stelle oder stundenweise, dauerhaft oder auch nur für eine gewisse Zeit abgeordnet sind und denke, dass sich insbesondere die nicht fest dort installierten, als GL bezeichnen würden.
  2. Es gibt viele dt. Schulen im Ausland (z.B. für die Kinder der Diplomaten und Außenhandelsleute), für die regelmäßig GL ins Ausland gehen müssen.
  3. In einem Artikel über GL müssen m.M. auch allgemein gehaltene Angaben zu typischen Aufgaben, auch wenn es da Überschneidungen mit anderen Lehrämtern gibt. Man kann ja auch bei der Beschreibung des Haushuhns nicht darauf verzichten, dass es Eier legt, nur weil das auch andere Vögel machen.
  4. ähnliches gilt auch zu den Berufschancen. Zahlenmaterial in den Artikel einzubringen ist problematisch, weil es dazu in allen Bundesländern leicht unterschiedliche Situationen gibt, die sich noch dazu ständig ändern. Mann könnte hier vielleicht Abhilfe durch mehr extern gepflegte Weblins schaffen.
  5. Die GEWist m.M. ein politisch eher links orientierter Lehrerverband, der sich insbesondere der Förderung der Benachteiligten und Schwächeren verschrieben hat, während Gymnasien tendenziell eher für ein sowohl leistungsorientiertes als auch de facto erfolgreiches Klientel attraktiv ist. (Das legen auch jüngere Untersuchungen zu Pisa nahe) Daher gibt es dort m.M. in der Tat weniger GL. (In unserem Kollegium vielleicht 10%). Genaueres müsste sich aber direkt bei der GEW erfragen lassen.
  6. den Baustein deutschlandlastig halte ich für angemessen. mfg --Oliver s. 20:01, 15. Mär 2006 (CET)


Verkürzung von 24 auf 18 Monate???

Ich habe mein Ref. gerade in Nds. abgeleistet - und zwar 24 Monate lang. Daher würde ich doch um eine Änderung des Artikel diesbezüglich bitten... Gruß BK77--88.70.59.160 13:08, 13. Mai 2007 (CEST)

Die Studienreferendare, die zum November 1999 eingestellt wurden, begannen gegenüber den vorherigen Studienreferendaren ein von 24 auf 18 Monate verkürztes Referendariat. Das hat sich offensichtlich wieder geändert.[[1]]
Ich werde das entsprechend ändern... --Ruppert 23:26, 14. Mai 2007 (CEST)

Ich habe mal gehört, dass man sich rein theoretisch die Praktika im Studium anrechnen lassen und somit das Ref. um 6 Monate verkürzen kann. Allerdings kenne ich niemanden, bei dem das geklappt hat. Allerdings wird seit dem Einstellungstermin 1.11.06 von meiner ehemaligen Seminarleitung verstärkt darauf gedrängt, dass die Leute, die aufgrund von Lehrerfahrung verkürzen könnten, dieses auch möglichst tun bzw. versuchen. "Versuchen" deshalb, weil diese Leute dann auch gern mal durchfallen und dann wiederum verlängern müssen. Aber der Begriff "verkürzen" impliziert ja nun einmal, dass die Regelzeit für das Lehramt an Gymnasien in Nds. 24 Monate beträgt. Ich wäre dankbar für jeden Monat weniger gewesen...--88.70.58.175 20:08, 15. Mai 2007 (CEST)

Ich bin wohl ein bisschen dusselig und habe meine Quelle nicht als Link eingesetzt. Dort ist aber (jetzt...) genau diese Möglichkeit der Verkürzung nachlesbar (s.o.).--Ruppert 21:02, 15. Mai 2007 (CEST)

Beförderung stimmt nicht

z.A. gibts nicht mehr. Und die altersgrenze von 27 ist auch weggefallen. Siehe neues Landesbeamtengesetz. Gruß --Beamter(KO) 16:51, 24. Aug. 2009 (CEST)

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Warum steht überhaupt der Hinweis da? Das Schulsystem ist in jedem Land anders und heißt auch nicht immer Gymnasium. Also erübrigt sich das Ganze. Das hat nichts mit deutschlastig zu tun. --2.246.7.186 15:27, 29. Jan. 2015 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 01:59, 25. Dez. 2015 (CET)

Gymnasiallehrer Früher???

Der Artikel stellt die AKTUELLE Situation (soweit nicht veraltet) dar. Aber, mich interessiert z.B. das Thema Gymnasiallehrer früher (Kaiserzeit usw.)


Anmerkung: Gymnasiallehrer in Kroatien / Bosnien-Herzegowina: nur ein Fach Unterricht in den Klassen 9 - 12. da Gymnasium dort nur Sek II

Sek gehört dort zur "Grundschule"...

Gehalt OECD funzzt nicht

Dafür liegen die Gehälter deutscher Lehrer (besonders die Einstiegsgehälter) im internationalen Vergleich weit vorn, bei europäischen OECD-Staaten nach Luxemburg und der Schweiz auf Platz drei.[1]

Quelle funktioniert nicht. außerdem stimmt es gar nicht.

In anderen Ländern ist die Arbeitszeit viel geringer! Die Arbeitszeit von Lehrern ist im Gegensatz zu anderen Beamten nicht reduziert worden. DIe Lehrer arbeieten ca. 50 -60 Std die WOche. Gerade korrekturintensive Fächer.

Früher hatten die Lehrer am Gym 24 Stunden in 6 Tagen (inkl Samstag!) zu unterrichten. Diese 24 wurden dann auf 5 Tage gestopft. Gleichzeitig müssen sie in RLP ZAG (zusätzliche Arbeitsstunde) leisten... also doch 25.

Viele Lehrer reduzieren daher ihr Deputat auf z.B. 75%. Das wird bei dieser Studie nicht berücksichtigt. Tatsächlich bekommen deutsche Lehrer nicht mehr als ihr ausländischen Kollegen pro geleisteter Arbeitsstunde... eher genau so viel.

Berücksichtigt man noch die Kaufkraft .... stehen sie eher hinten. Das nur so am Rande...

  1. Page not found. In: oecd.org.