Diskussion:Hüttenwart

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Diese Darstellung ist falsch. Die oben genannten Aufgaben nimmt der sog. Hüttenwirt wahr. Der Hüttenwart ist eine gewählte Person des Vereines, dessen Aufgabe die Verwaltung einer Berghütte ist. Zu den Verwaltungsaufgaben zählen auf der einen Seite die Finanzplanung, Planung von Bau- und Reparaturarbeiten, Planung des Hüttenangebotes, Aquise von Hüttenwirten und verwandte Tätigkeiten. Auf der anderen Seite besteht seine Aufgabe in der Überwachung des Hüttenwirtes und der Überwachung der vom Verein beschlossenen Maßnahmen auf der Hütte. Er legt über seine Tätigkeit dem Vorstand des Vereines Rechenschaft ab.

Leider ist der Beitrag oben nicht signiert, so ist nicht zu entnehmen, woher er stammt. Die Definition ist aber richtig, jedenfalls für den ÖAV. Es gibt hier also ein Vokabelproblem: im SAC wird anscheinend mit Hüttenwart die Funktion bezeichnet, die zumindest im ÖAV Hüttenwirt heißt. Im ÖAV ist wie oben beschrieben, der Hüttenwart der Funktionär einer Sektion mit Hütte(n), der mit der Verwaltung dieser Hütten beauftragt ist. Es sollte noch geklärt werden, wie die Bezeichnung im DAV lautet. Dann müsste ein entsprechender Hinweis bezüglich der Mehrdeutigkeit von Hüttenwart und den unterschiedlichen Bezeichnungen für die gleiche Funktion in den Artikel kommen. Die Teile, die sich nur auf den SAC beziehen, müssen als solche besser hervorgehoben werden. Für den Hüttenwart des ÖAV braucht es mE einen eigenen Artikel. Wie wird diese Funktion im SAC genannt? --Mregelsberger 08:33, 11. Apr. 2010 (CEST)

schweizlastig

Habe den schweizlastig-Baustein eingefügt, da in der Tat der Hüttenwart z.B. im DAV andere Aufgaben hat. Vielleicht gibt's jemanden, der jene auch genauer beschreiben kann?! Hodihu 20:20, 2. Jul. 2008 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 16:02, 23. Dez. 2015 (CET)