Diskussion:Habilitation/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Fachhochschulen und Habilitation?

In der Schweiz benötigen Professoren an Fachhochschulen keine Habilitation. Könnte man das in den Artikel einarbeiten? --ZRH 16:43, 19. Jun. 2010 (CEST)

geschehen. --Bahrmatt (Diskussion) 13:51, 21. Apr. 2012 (CEST)

Daten aus NRW (2011)

In den Artikel ? wenn ja wo ?

www.it.nrw.de Juni 2011 "Im Jahr 2010 haben 291 Personen erfolgreich ein Habilitationsverfahren an einer nordrhein-westfälischen Hochschule abgeschlossen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 41 Habilitationen weniger als im Vorjahr. Von 2007 bis 2009 hatte sich die Zahl der Habilitationen etwa auf gleichem Niveau bewegt.

Als Erklärung für die rückläufige Entwicklung geben die Statistiker an, dass sich immer mehr Wissenschaftler für eine Juniorprofessur entscheiden. Mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Jahre 2002 wurde mit der Juniorprofessur eine alternative Qualifizierungsform ohne das bislang übliche Habilitationsverfahren für Lebenszeitprofessuren geschaffen. Angaben zu den Juniorprofessoren sind in den obigen Daten nicht enthalten.

Gut die Hälfte der Habilitationen erfolgte in der Fächergruppe Medizin und Gesundheitswissenschaften (51,2 Prozent), gefolgt von Mathematik, Naturwissenschaften (19,6 Prozent) sowie Sprach- und Kulturwissenschaften (16,5 Prozent). Durchschnittlich waren die erfolgreichen Habilitanden im Jahr 2010 etwa 41 Jahre alt, die jüngste war 30 Jahre alt. Etwa jede fünfte Habilitation wurde von einer Frau abgeschlossen." --Neun-x 10:24, 22. Jul. 2011 (CEST)

Habilitation: Voraussetzungen

Ich verstehe den Satz mit der Staatsbürgerschaft nicht. Europarechtlich ist eine Differenzierung nach der Staatsbürgerschaft unzulässig. Was soll die Formulierung mit "faktisch"? Soll das heißen, es reicht irgendeine Staatsbürgerschaft?

Hinweis: Die Aussage ist einfach falsch! bitte löschen.. warum kann man diese seite eigentlich nicht selbst editieren? ich dachte dies ist ein WIKI-Pedia..

Deine Aussage ist weder belegt, noch stellt "einfach falsch" ein nachvollziehbares Argument dar. In manchen Artikeln wird besonders viel Blödsinn getrieben, daher sollten sie nicht unbedingt von jemandem editiert werden, der nichtmal seine Beiträge signiert. Die Aussage im Artikel ist auch nicht belegt, aber es bleibt schon unbehagen, wenn unbelegte Aussage gegen unbelegte Aussage steht. Das Wort "europarechtlich" ist lediglich heiße Luft, natürlich kann und soll ein Staat Differenzierungen nach der Staatsbürgerschaft vornehmen, denn das ist Teil seiner Definition. Dies spielt wahrscheinlich auch beim Beamtentum eine Rolle. Grüße --Bartian 02:31, 8. Aug. 2008 (CEST)

Nach Durchsicht einiger LHGs sehe ich keine Anhaltspunkte, dass die Staatsbürgerschaft für eine Habilitation eine Rolle spielt. Also im Zweifel gegen eine unbelegte Behauptung im Artikel. Wer Quellen aufbringen kann, darf eine entsprechende Info gerne wieder einfügen. --Bartian 02:34, 8. Aug. 2008 (CEST)

Habilitation: Status Quo

Die Habilitation ist keineswegs ein deutscher Sonderweg, sondern auch in Österreich, der Schweiz, Frankreich und in Osteuropa üblich (in abgewandelter Form auch in Spanien). Die Abschaffung der Habilitation durch die Politik ist keineswegs beschlossen. Sie wird von der rot-grünen Bundesregierung allerdings gefordert. Gegen das in Berlin beschlossene Hochschulrahmengesetz klagen die Länder Thüringen, Bayern und Sachsen vor dem Bundeverfassungsgericht. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens haben die meisten Bundesländer ihre Landeshochschulgesetze bereits an das Hochschulrahmengesetz angepasst. Alle bisher beschlossenen Landesgesetze (mit Ausnahme von Niedersachsen) sehen die Habilitation auch weiterhin vor. In Niedersachsen plant die CDU/FDP-Regierung die Wiedereinführung der Habilitation. Die neuen Landesgesetze sehen ein Nebeneinander von Juniorprofessur und Habilitation vor. -- N.N.

Eine Abschaffung der Habilitation im Jahr 2010 - wie ursprünglich von der rot-grünen Bundesregierung beabsichtigt - ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2004 nicht mehr geplant und auch rechtlich nicht mehr möglich. -- N.N.


Empfohlen wird: "Die missverstandene Reform." von Christian Füller, In: DUZ : das unabhängige Hochschulmagazin. Magazin, 60 (2004) 1, S. 10-12 "Der Juniorprofessor hat sich auf den langen Weg zum Lehrstuhl gemacht. Und will besser ans Ziel kommen als die bisherigen Professorenbewerber: schneller, jünger, vielseitiger. Doch schon kurz nach dem Start vor zwei Jahren wird er vermessen. Streckenposten stoppen die Zeit. Sie messen die Schrittlänge, sie fühlen den Puls - und fällen ihr Urteil: Er wird nicht ans Ziel kommen, heißt es. Die vermeintliche Jahrhundertreform der Bundesregierung, die dem Marathonmann 2002 das Leben schenkte, sie gilt manchen bereits jetzt als gescheitert. Müssen die Beinahe-Professoren, ehe sie einen Lehrstuhl erklimmen, auf ewig durch das Leid der abhängigen Beschäftigung und die Einsamkeit einer 500-Seiten-Arbeit namens Habilitation gehen? Oder gibt es einen Weg, der Nachwuchsforscher fröhlicher und kommunikativer zur Venia Legendi führt?" (HoF/Text übernommen). --docmo 15:11, 20. Mär 2005 (CET)

BW hat ein neues Hochschulgesetz unlängst auf den Weg gebracht. [1] Danach ist die Juniorprofessur als Alternative zur Habilitation benannt. --docmo 15:17, 20. Mär 2005 (CET)

Die Diskussion Habilitation/Juniorprofessur kann man sicherlich hier nicht bringen. Ist irgendwie Glaubenssache (hängt wohl sehr vom Fach ab) und läßt sich damit kaum neutral darstellen. Gut finde ich jedoch, dass im Artikel Habilitation gleich oben auch ein Hinweis steht, dass es das Konkurenzprodukt Juniorprofessur überhaupt gibt.

Privatdozent

Spässle gemacht - Störfix; nach dem Artikel Privatdozent: "Der Titel Privatdozent ist an die Verpflichtung gebunden, Vorlesungen zu halten (faktisch: anzukündigen). Wenn der Privatdozent dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert er den Anspruch auf seinen Titel." Das ist in der Tat so ! Der PD braucht auch keinen Lehrauftrag, weil er verpflichtet ist, i.d.R. ein bis zwei SWS zu leisten. Ansonsten ist der PD pfutsch. --docmo 20:44, 23. Mär 2005 (CET)

Die Diskussion Habilitation/Juniorprofessur kann man sicherlich hier nicht bringen. Ist irgendwie Glaubenssache (hängt wohl sehr vom Fach ab) und läßt sich damit kaum neutral darstellen. Gut finde ich jedoch, dass im Artikel Habilitation gleich oben auch ein Hinweis steht, dass es das Konkurenzprodukt Juniorprofessur überhaupt gibt.

Mein alter Deutsch-Lehrer stammte aus Greifswald und führte den Grad (nicht:"Titel"!) Dr. phil. habil. und sprach gelegentlich von seinen beiden "Doktor-Hüten". Über weitergehende Ausführungen zu solchen Erscheinungsformen würde ich mich sehr freuen. carlda

Es war früher (wann genau weiss ich nicht) in manchen Bundesländern möglich nach der Habilitation sich noch einen Doktortitel in den Namen zu fügen, also quasi Dr. Dr. Dosenkohl, mit dem vollständigen Titel z.B. Dr. rer. nat Dr. rer. nat. habil Dosenkkohl Isomorphismus 17:19, 28. Jun 2006 (CEST) Die Aussage "Es war früher in manchen Bundesländern möglich ..." ist falsch, aktuell wird es in vielen Bundesländern (und auch in den so genannten "fünf neuen Bundesländern") so gehandhabt, dass mit der Habilitation ein zweiter Doktorgrad verliehen wird. Universitäten in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein usw., verleihen einen "Dr.habil." Beispiel: "Dr.med Dr.med.habil", aber nicht in Hessen, Baden-Württemberg, NRW usw. (hängt auch mit der Hochschulreform nach 1968 zusammen, aus ideologischen Gründen wurde dort der Dr. habil abgeschafft!).

Habil. & Akadem. Rat & Wiss. MA

Keinen den ich kenne und sich habilitiert, ist als Akademischer Rat oder Wissenschaftl. MA angestellt. Ebenso ist der Zusatz mit dem Jun.Prof. auch Quatsch. Die eingefügten Passagen vom heutigen Tage sollten entfernt werden. --docmo 21:19, 10. Jan 2006 (CET)

Um welches Fachgebiet geht es denn bei Ihnen/Dir?. Vielleicht Medizin? Ich kenne jedenfalls keinen Habilitanden, der nicht irgendwie bei der Uni oder einer Forschungseinrichtung angestellt ist, sei es als Wiss. Assistent (C 1, Altfälle, gibt es seit 2004 nicht mehr), als Akademischer Rat a.Z. (A 13) oder als Wiss. MA (BAT IIa). Ich denke auch, dass ein solches Beschäftigungsverhältnis in den meisten Fachbereichen üblich ist. Warum sehen sonst ALLE Hochschulgesetze befristete Beschäftigungsverhältnisse "zur weiterer weiteren wissenschatlichen Qualifikation" nach der Promotion (d.h. Habil.) vor. Von irgendwas müssen die Leute ja leben. Na gut es gibt vielleicht vereinzelte Fälle mit Stipendien. Es kann ja sein, dass das alles in der Medizin anders ist. Dort ist ja die Praxis mit der Forschung eng verzahnt und ein Habiltand ist vielleicht als Oberarzt (o.ä.) im (Uni-)Krankenhaus fest angestellt (?). Dann könnte man vielleicht, wenn man sich im FB Medizin auskennt, noch etwas ergänzen. Jedenfalls kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand als Wirtschaftsprüfer/Banker/Taxifahrer/Rechtsanwalt/freier Historiker arbeitet und sich ganz nebenbei habilitiert. Wieso ist der Zusatz mit der Juniorprofessur Quatsch? Durch die Juniorprofessur (die die Habilitation ersetzen sollte)wollte man doch die angeblich so schlimme (und übliche) Assistentenzeit bis zur Habilitation (eben als Wiss. Ass., Akad. Rat oder Wiss. MA) entfallen lassen und ein unabhängiges Forschen ermöglichen.

Viele Grüße 134.93.204.100 11:23, 11. Jan 2006 (CET)

Ich kenne es auch nicht anders als 134.93.204.100 (wie wäre es mal mit Namen zulegen?). Finde es auch wichtig und informativ, den beruflichen Werdegang des/der Habilitierenden (Assistent/in eines Professors, in welchem Beschäftigungsverhältnis auch immer) mit zu erwähnen. Das ist doch gerade der Unterschied zur Juniorprofessur, bei der man unabhängig forschen kann und das Fach eigenständig vertritt.Kleiner Tiger 12:25, 11. Jan 2006 (CET)

Habilitierung vs. Habilitation

Ich nehme an das beide Begriffe dasselbe bezeichnen? Wenn ja: welcher Begriff ist sinnvoller? Ich vermute der erstere, weil er eine mir "deutscher" erscheint. Was denkt Ihr? Stern 11:59, 11. Jan 2006 (CET)

Habilitierung gibt es nicht. --docmo 12:02, 11. Jan 2006 (CET)
Alles klar. Stern 12:03, 11. Jan 2006 (CET)

Man muss zwischen "habilitieren" (Erteilung der Lehrbefugnis) und "sich habilitieren" (Antrag, eigene Tätigkeit) unterscheiden. Beides zusammen ist nur in der Bezeichnung "Habilitation" berücksichtigt. --Geof 09:39, 26. Mai 2006 (CEST)

Einleitung

Da die ursprüngliche Version informativer ist als die von Benutzer:Rtc komplett vandalierte, dann verkürzte Passage, setze ich sie wieder ein. --Livani 19:45, 19. Sep. 2007 (CEST)

Sie war nicht informativer. Sie versteckte nur ihren mangelnden Informationsgehalt hinter Wieselei (z.B. "gilt als") --rtc 19:47, 19. Sep. 2007 (CEST)

Kopie von Rtcs Diskussionsseite: "Bitte unterlasse es, von Dir unverstandende PAssagen mit dem Hinweis auf das in der deutschen Wikipedia ohnehin nicht gültige WIESEL zu löschen. In Habilitation war das nackter Vandalismus, in Wesen (Philosophie) will ich Dir noch zugestehen, dass es Unkenntnis war. Ich werde Deine Beiträge von nun an nachkontrollieren und bei weiteren Vandalismen dieser Art entsprechend eingreifen. So geht's ja nicht, die Wikipedia ist nicht der Ort, Deine ganz persönliche Weltanschauung darüber durchzusetzen, was Informationen sind oder nicht und den Rest zu tilgen. Schöne Grüße, --Markus Mueller 18:48, 19. Sep. 2007 (CEST)"

--Livani 19:55, 19. Sep. 2007 (CEST)

So what? Bei Benutzer:Markus Mueller besteht hier eben einfach Unkenntnis bezüglich einiger sehr wichtiger Richtlinien und ihren Sinn und Zweck. Zudem habe ich die Aussage nur etwas konservativer entwieselt statt sie diesmal zu löschen. Deine Troll- und Störaktionen nicht mehr Alleingang zu machen, sondern im Rahmen anderer Konflikte, in denen ich involviert bin, wird diese Aktionen von Dir auch nicht erfolgreicher machen. --rtc 19:59, 19. Sep. 2007 (CEST)

"Voraussetzung für eine Habilitation ist die abgeschlossene Promotion."

das ist unzutreffend, § 44 nr. 3 hrg [2]. --Bert Heisterkamp 17:30, 23. Jun. 2008 (CEST)

Das belegt doch deine Aussage nicht. "Einstellungsvoraussetzungen für Professoren" und "Habilitation" sind nicht das selbe. --Bartian 10:28, 24. Jun. 2008 (CEST)

Verwendung des Begriffes als Verb

Passt

Im Deutschen wird das Verb „habilitieren“ oft auch reflexiv („er habilitierte sich 1995“) oder sogar intransitiv („er habilitierte 1995“) gebraucht. Nach akademisch korrektem Sprachgebrauch ist jedoch nur die transitive Verwendung zulässig („er wurde 1995 habilitiert“, „die Fakultät habilitierte ihn 1995“).

unter "Begriff" mit

Nach Angabe des Statistische Bundesamt am 18. Juni 2007 haben sich im Jahr 2006 1.993 Wissenschaftler an deutschen Hochschulen habilitiert.

unter "Statistisches" zusammen?

Oder ist der korrekte akademische Sprachgebrauch im Artikel selbst nicht angebrachter?

--Bruno Mitterhofer 21:08, 17. Jun. 2008 (CEST)

nach duden sind alle drei moeglichkeiten ok. dass nur die eine version akad. korrekt sein soll, bezweifle ich und habe deswegen den quellen-baustein reingesetzt. -- seth 14:41, 21. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe ihn nach Umbau wieder entfernt, siehe Diskussion (bzw. Monolog) weiter unten. --G.kunter 12:00, 5. Jul. 2009 (CEST)

Terminus pro venia legendi

Im 19.Jh. wird oft der Terminus pro venia legendi verwendet. Dies, insbesondere das Beiwort pro sollte noch im Artikel erläutert werden, da häufig nur venia legendi verwendet wird. --Skraemer 16:02, 10. Okt. 2008 (CEST)

Was bedeutet Dr. HAB (PL)?

Vor allem das PL in der Klammer. Hat das noch eine zusätzliche Bedeutung? (nicht signierter Beitrag von 78.34.252.54 (Diskussion | Beiträge) 16:42, 5. Apr. 2009 (CEST))

Das ist der polnische habilitierte Doktor, würde ich meinen.--Bashir001 04:53, 6. Apr. 2009 (CEST)

Warnmarkierungen und Schutz

Ich frage mich, was die beiden Warnmarkierungen wegen fehlernder Belege noch sollen. Es gibt neun Literaturstellen und einen Internetlink. Das sollte doch reichen. Und warum wurde der "Schutz" des Artikels aufgehoben? Wenn nicht bald konkrete Begründungen dafür vorgebracht werden, werde ich diese Hinweise wieder entfernen bzw. den Schutz wieder herstellen.--Bashir001 01:27, 9. Apr. 2009 (CEST)

Der Warnhinweis im Abschnitt "Begriff" hat durchaus seine Richtigkeit, denn die dort gemachten Äußerungen über angeblich korrekten Gebrauch von habilitieren sind unbelegt und auch nicht unumstritten, wie der Diskussionsbeitrag des Benutzers seth unter Verwendung des Begriffes als Verb weiter oben zeigt. Ich mache dafür aber mal einen neuen Diskussionspunkt auf, damit da etwas Bewegung reinkommt. Grüße, --G.kunter 14:11, 8. Mai 2009 (CEST)

Begriff

Im Moment steht unter diesem Abschnitt Folgendes:

Der Habilitand wird habilitiert (habilitatus), in der Regel von der Fakultät [...]. Im Deutschen wird das Verb „habilitieren“ oft auch reflexiv („er habilitierte sich 1995“) oder sogar intransitiv gebraucht („er habilitierte 1995“). Nach akademisch korrektem Sprachgebrauch ist jedoch nur die transitive Verwendung zulässig [...].

Dieser Abschnitt ist -- meiner Meinung nach zurecht -- mit einem Quellenbaustein versehen, insbesondere wegen des vom mir fett hervorgehobenen Satzes. Anscheinend sind sowohl transitive, intranstitive als auch reflexive Form als „korrekter Sprachgebrauch“ anzusehen, wenn man folgende Quellen zugrunde legt:

habilitieren, jemandem die Lehrberechtigung an Hochschulen erteilen; sich habilitieren, die Lehrberechtigung erwerben.“

Brockhaus - Die Enzyklopädie: in 30 Bänden. 21., neu bearbeitete Auflage. Leipzig, Mannheim: F.A. Brockhaus 2005-07.

habilitieren a) die Venia Legendi an einer Hochschule od. Universität erwerben: in München, bei Professor N. N. habilitieren; ‹auch: h. + sich› ...bevor er sich in Berlin für Kunstgeschichte habilitierte (Muttersprache 6, 1965, 192);
b) jmdm. die Venia Legendi erteilen: sie wurde 1998 habilitiert; Jacobi, der seine Hoffnungen, bei Struppler habilitiert zu werden, schwinden sieht (Spiegel 14, 1969, 90)“

Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden. 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag 1999.

Wenn also niemand mit guten Argumenten kommt, durch die sich der „akademisch korrekte Sprachgebrauch“ belegen lässt, werde ich den entsprechenden Abschnitt dementsprechend umgestalten. Viele Grüße, --G.kunter 14:11, 8. Mai 2009 (CEST)

So, ich habe den Abschnitt geändert und den Quellenverweis entfernt. Grüße, --G.kunter 11:57, 5. Jul. 2009 (CEST)

Naja, das ist wie bei „promovieren“: Es ist gerade der Witz bei dieser Angelegenheit, dass man es nicht selbst tut. Bei der Promotion erhält man eine Ehrung und Bestätigung einer wissenschaftlichen Leistung, bei der Habilitation dasselbe verbunden mit einer Befugnis. Die reflexive oder intransitive Verwendung ist zwar üblich geworden, aber dabei bleibt unklar, was genau gemeint ist: Die oft über einen längeren Zeitraum andauernde Erfüllung der Voraussetzungen, „er habilitierte (sich) von 1994 bis 1996, und am 5. September 1996 wurde er dann habilitiert“, oder, noch seltsamer, so etwas wie die Duldung und Teilnahme an der Zeremonie, „er habilitierte (sich) am 5. September 1996“, so wie wenn man „er zeichnete mit dem Bundesverdienstkreuz aus“ statt „er wurde mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet“ sagen würde. --80.129.104.201 20:49, 29. Jul. 2009 (CEST)

Inhalt der Habil

vielleicht sollte man noch einbauen, dass sich die Habil thematisch grundsätzlich von der Dissertation absetzen muss? siehe z.b. http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/WebView/C1256C610039641BC1256CB700225526/$File/n415.458_25.11.02_%28Vollvers.%29.pdf --134.34.79.75 16:13, 15. Jul. 2009 (CEST)

Umhabilitation

Hallo, warum muss man umhabilitieren, wenn man eine andere venia legendi erwerben möchte? Die Habilitation gibt doch die facultas legendi, die Vorraussetzung für die Erteilung der venia legendi ist. -- Diwas 12:13, 30. Nov. 2009 (CET)

Gerichtsverfahren bzgl. Habilitation

In diesen drei Artikeln werden Gerichtsverfahren beschrieben, die wegen einer Habilitation geführt wurden. Einer davon ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Vieleicht kann man das in den Artikel einbauen.

--Flegmon 02:52, 29. Dez. 2010 (CET)

Künstlerische Habilitation

Zumindest an österreichischen Kunsthochschulen (bzw. Kunstuniversitäten) ist auch die künstlerische Habilitation möglich, also die formelle Feststellung einer Lehrbefähigung in einem künstlerischen Fach und die Verleihung der entsprechenden Lehrbefugnis (z.B. am Salzburger Mozarteum: http://www.moz.ac.at/files/pdf/satzung/satzung_habilitationsrichtlinien.pdf). Für diese Habilitationen ist natürlich weder ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss noch gar ein Doktorat Voraussetzung. Es wird auch keine umfängliche Habilitationsschrift eingereicht. 85.181.5.7 10:56, 16. Feb. 2011 (CET)

"Prof. Dr. habil." ist eine ungebräuchliche Bezeichnung, die sich in keiner Habilordnung oder Fakultätssatzung findet, sondern ist dem Bestreben geschuldet, sich von den KollegInnen abzusetzen, die nicht habilitiert wurden. Es ist auch keineswegs so, dass jemand, dem die Venia Legendi entzogen wurde, sich "Dr. habil." nennen darf. Siehe Auszug aus der Habilitationsordnung der Universität zu Köln, Philosophische Fakultät, § 13: "Mit der Verleihung der Lehrbefugnis ist die bzw. der Habilitierte berechtigt, die Bezeichnung Privatdozentin bzw. Privatdozent zu führen (sieh § 1 Absatz 2). Die Dekanin bzw. der Dekan verpflichtet sie bzw. ihn auf die Grundordnung der Universität zu Köln und auf die Fakultätsordnung." (nicht signierter Beitrag von 217.225.224.250 (Diskussion) 09:51, 13. Sep. 2011 (CEST))

Bei wem wird habilitiert?

Man liest öfters, auch in Wikipedia, Formulierungen wie: "... er/sie habe bei XY habilitiert". Was bedeutet das? Da die Habilitation doch eine völlig selbstständige wissenschaftliche Leistung voraussetzt, besteht doch bei einer Habilitation kein Lehrer/Schüler-Verhältnis mehr. Ich dachte immer, man kann nur bei einer Fakultät habilitieren, wo gleich mehrere, gleichberechtigte Personen über das Habilitationsgesuch entscheiden, und nicht nur ein "XY". --80.131.216.156 12:52, 13. Mai 2012 (CEST)

Das ist prinzipiell richtig. Dennoch gibt es genauso wie bei der Promotion mit dem Doktorvater auch bei der Habilitation einen "Betreuer", i.d.R. einem Lehrstuhlinhaber/Professor. --Bahrmatt (Diskussion) 15:24, 13. Mai 2012 (CEST)

Statistisches

Ich finde den Abschnitt Statistisches etwas unglücklich:

"In Deutschland stieg die Zahl der Habilitationen zwischen 1985 und 2003 stetig an. Im Jahr 1999 wurden 1926 Habilitationen abgeschlossen, die meisten davon in der Fächergruppe Humanmedizin (32 %), gefolgt von Mathematik und Naturwissenschaften (29 %). Gleichzeitig stieg das Durchschnittsalter bei Abschluss der Habilitation. 1999 lag es mit 39,8 Jahren 1,8 Jahre über dem von 1980.[1]

Nach Angabe des Statistischen Bundesamts am 18. Juni 2007 wurden im Jahr 2006 1.993 Wissenschaftler an deutschen Hochschulen habilitiert. Dies sind in etwa so viele wie 2005 (2.001 Habilitationsverfahren). Der bisherige Höchststand wurde 2003 mit 2.302 Verfahren erreicht. Wie in den Jahren zuvor gab es die meisten Habilitationen 2006 in der Humanmedizin. 45 % entfielen auf diese Fächergruppe. Es folgen die Sprach- und Kulturwissenschaften sowie Mathematik, Naturwissenschaften mit jeweils 19 % sowie die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 10 %. Der Frauenanteil bei den Habilitationen lag 2006 bei 22 % und damit um einen Prozentpunkt unter dem Wert des Vorjahrs. 2009 gab es 1.820 Habilitationen (Vorjahr: 1800) bei einer Frauenquote von 24 % (Vorjahr: 23 %)."

Zum einen kann man aus der PM des Wissenschaftsrates nicht auf "zwischen 1985 und 2003 stetig an." schließen. Zwar ist die PM von 2002 bezieht sich aber als letztes Jahr auf 1999, woher die Zahlen im Anschluss auch stammen. Diese sind aber überholt. Der Peak war 2002 nicht 2003. Außerdem fehlt zum statistischen Bundesamt eine Quelle. Die 2003 (2002) im ersten Satz bezieht sich also auf das StaBu, es wird aber der Eindruck erweckt, dass es vom Wissenschaftsrat kommt.

Änderungsvorschlag (sieht stark gekürzt aus, liegt aber v.a. daran, dass die Angaben in den unterschiedlichen Jahren (1999 und 2006) auf 2011 aktualisiert und zusammengefasst wurden):

"In Deutschland stieg die Zahl der Habilitationen seit 1985 stetig an [2] und erreichte im Jahr 2002 mit 2.302 Verfahren ihren bisherigen Höchststand. Seit 2003 sinkt die Zahl der Habilitationsverfahren wieder auf zuletzt 1.563 in 2011. Wie in den Jahren zuvor gab es die meisten Habilitationen 2011 in der Humanmedizin/Gesundheitswissenschaft. 51 % entfielen auf diese Fächergruppe. Es folgen die Sprach- und Kulturwissenschaften sowie Mathematik, Naturwissenschaften mit 17 % bzw. 16 % sowie die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 7 %. Der Rückgang der Habilitationsverfahren dürfte zum Teil auch auf die Einführung der Juniorprofessur zurückzuführen sein. Der Frauenanteil bei den Habilitationen hat sich seit der Jahrtausendwende von 18,4 % in 2000 auf 25,5 % in 2011l erhöht. [3] [4]"

(nicht signierter Beitrag von Darktiger (Diskussion | Beiträge) 10:17, 6. Jul 2012 (CEST))

Ergänzungen und Aktualisierungen im entsprechenden Abschnitt des Artikels wurden vorgenommen. --Bahrmatt (Diskussion) 12:46, 19. Jul. 2012 (CEST)

Hierarchie

da die Netto-Bezahlung nunmehr immer, trotz der höheren Funktion, deutlich unter der z. B. eines beamteten Schullehrers (Besoldungsordnung A 13) lag Was soll das denn bedeuten, wo liegt hier die Hierarchie? --84.135.138.125 17:12, 26. Mai 2013 (CEST)

Frauen

Hier fehlen Informationen zur besonderen Situation von Frauen. Ab wann war z,B. die Habilitation von Frauen möglich? --84.135.138.125 17:14, 26. Mai 2013 (CEST)

Hier ist so einiges problematisch.

Dieser Artikel enthält eine ganze Reihe von Behauptungen zur aktuellen Situation (über die Historie weiß ich zu wenig, um das beurteilen zu können), die viel zu pauschal sind.

Nicht überall wird ein Nachweis der "Unbescholtenheit" verlangt.

Es ist auch nicht unbedingt ein Betreuer nötig (übrigens: ein Betreuer -- nicht einen Betreuer, wie es im Artikel heißt). Natürlich sollte der Kandidat/die Kandidatin einen oder mehrere Prof's der Fakultät haben, die hinter ihm/ihr stehen; aber gerade bei der kumulativen Habil ist die Idee des Betreuers widersinnig.

Die KandidatInnen müssen oder können nicht überall drei Gutachter vorschlagen -- schon deshalb, weil manche Fakultäten mehr als drei Gutachten verlangen.

Das Gesetz, das die Anforderungen an eine Habilitationsschrift regelt, möchte ich erst mal sehen. Aber selbst wenn es das eine oder andere Gesetz tun sollte (die der bevölkerungsreichsten Länder, NRW und Bayern, tun es jedenfalls nicht!), wäre auch hier die Aussage wieder viel zu pauschal.

--80.137.109.238 17:20, 30. Mai 2013 (CEST)

Habilitationsverfahren

Welche Quelle liegt denn bitte der Aussage "In Deutschland wird derzeit je nach Bundesland mit der Habilitation ... ein weiterer Doktorgrad ("Dr. habil.", z.B. in Bayern) zusätzlich verliehen" zugrunde?? Aus § 65 BayHSchG geht das nicht eindeutig hervor, öffentlich zugängliche Kommentare oder Verwaltungsvorschriften dazu gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Die bayerischen Universitäten handhaben das - so weit ich es überblicken kann - wie die Hochschulen in verschiedenen anderen Bundesländern auch, nämlich mit dem Zusatz "habil." an den vorhandenen Doktor der ...-Wissenschaft (z.B. Dr. med. habil.). Bei ausländischen akademischen Graden (PhD) oder bei Promotion und Habilitation in verschiedenen Fakultäten oder an verschiedenen Hochschulen ist die Verwaltung der Universitäten aber schnell überfordert. Dann werden aus ursprünglich keinem oder einem Doktortitel auf Urkunden ganz schnell mal zwei, die von den Habilitierten in der Folge auch offiziell geführt werden.--Gutglaeubiger (Diskussion) 08:26, 25. Jul. 2013 (CEST)

Abschnitt "Kritik"

Der einleitende Satz "Manche Hochschulpolitiker und -funktionäre bewerten das traditionelle Habilitationsverfahren als nicht mehr zeitgemäß." legt nahe, dass eine Minderheit mehr oder weniger sachlich unqualifizierter Personen die einzigen seien, die Kritik üben. Konkrete Zahlen und Quellen habe ich nicht - allerdings scheint mir, dass doch auch ausgesprochen viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese Ansicht teilen, und zwar sowohl Habilitierende als auch Habilitierte und etliche, die wegen der Habilitation und der damit einhergehenden Regularien das Interesse an einer Wissenschaftskarriere in Deutschland (!) verloren haben. Vielleicht hat ja jemand Zahlen und gestaltet den Abschnitt weniger tendenziös. --188.102.161.131 14:00, 21. Jun. 2014 (CEST)

Gleichstellungsgerechte Schreibweise

Der Artikel enthält, wegen der Namenskonventionen für Kategorienamen Wikipedia:Namenskonventionen/Kategorien#Allgemeines viele Bezeichnungen im generischen Maskulin, Verlinkungen auf z.B. Wissenschaftler, Professor usw.. Damit blendet er, sicher unbeabsichtigt, Frauen sprachlich aus. Damit verstößt er, meiner Meinung nach, gegen die Wikipedia Rechtschreibung. Dort findet sich: " Es sollte darauf geachtet werden, dass immer klar ist, ob Menschen eines bestimmten Geschlechts oder Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gemeint sind." (Wikipedia:Rechtschreibung#Binnen-I_und_andere_Genderschreibweisen).

Ich schlage vor, die Verlinkungen in diesem Artikel so zu ändern, dass auch Wissenschaftlerinnen, Professorinnen usw. explizit erwähnt werden. Das habe ich probeweise für "Wissenschaftler" und "Privatdozent" geändert. Vor weiteren Änderungen würde ich gern die "Freigabe" dazu bekommen.

Ich denke, gerade wegen der Probleme die Wikipedia, siehe Geschlechterverteilung in der Wikipedia, nur 9% der Autoren sind Frauen, ist es nötig, die Artikel wenigstens ein bisschen an den modernen Schriftgebrauch anzupassen. Die Diskussion muss geführt werden. Es müssen alle möglichen Hebel genutzt werden, die Gleichstellung voranzutreiben. Selbst wenn man/frau meint gleichstellungsgerechte Sprache spielt dabei nur eine kleine Rolle und wir hätten andere Sorgen.

--Dr. Marioli (Diskussion) 10:58, 3. Feb. 2022 (CET)

Hallo, ich habe den Sichtungswunsch abgearbeitet und deine Änderungen revertiert. Bitte Wikipedia:generisches Maskulinum beachten. Wir können für einzelne Artikel keine Ausnahmen machen, ggf. ein neues Meinungsbild starten. MfG --Doc.Heintz (Disk | MentorenProgrammLogo-7.svg) 16:44, 5. Feb. 2022 (CET)
Ich bin da anderen Meinung. Meine Änderung basiert auf dem unter Wikipedia Rechtschreibung gegebenen Hinweisen. Es steht da (siehe oben) "Es sollte darauf geachtet werden, dass immer klar ist, ob Menschen eines bestimmten Geschlechts oder Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gemeint sind." und dass lässt sich nicht mit den Hinweis auf die Wikipedia: generisches Maskulinum aushebeln.
Doc. Heintz, Sie tragen mit ihrem rigorosen Agieren dazu bei, dass Wikipedia Probleme bei der Teilhabe von Frauen hat und die Texte altbacken und rückwärts gerichtet wirken. Wir müssen nicht einzelne Ausnahmen machen, sondern anfangen Wikipedia zu "modernisieren", so dass die Texte alle Menschen ansprechen und nicht nur "mitmeint". Wann wollen Sie damit anfangen?--Dr. Marioli (Diskussion) 13:51, 8. Mär. 2022 (CET)
Das Thema wurde ad nauseam behandelt und ist abgeschlossen. --PCP (Disk) 14:02, 8. Mär. 2022 (CET)

UN-Behindertenrechtskonvention

Der Begriff Habilitation wird auch im Sinne von (erstmals) "befähigen" verwendet (in Bezug auf Menschen mit einer Behinderung). Ich vermute das kommt aus dem englischen Sprachgebauch. Siehe zum Beispiel (Art. 26 UN-BRK): https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/artikel-26-un-brk --62.245.169.78 08:19, 26. Apr. 2022 (CEST)