Diskussion:Haftentschädigung

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Kategorisierung

Ich habe Zweifel, ob die Kategorisierung unter Sanktionenrecht richtig ist. Ist das nicht eher dem Strafverfahrensrecht zuzuordnen? --wau > 19:16, 8. Sep 2006 (CEST)

Toter Link

Beim Link auf Panorama-Sendung ist ein "Internal Server Error" aufgetreten 188.193.94.60 00:48, 22. Nov. 2010 (CET)

Wie wäre es mit http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/haftentschaedigung100.html 188.193.94.60 00:52, 22. Nov. 2010 (CET)
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/erste4550.html 188.193.94.60 00:54, 22. Nov. 2010 (CET)
Trotz vieler Negativerfahrungen hab ich den Link mal geändert. Mal sehen ob bei WIKI wieder Schwachfug passiert. 188.193.94.60 00:59, 22. Nov. 2010 (CET)

Statistik

Jährlich 70.000 Hafttage müssen entschädigt werden laut Berliner Kurier. Dafür müsste man aber erstmal eine Quelle ausfindig machen. --Itu 02:57, 11. Jul. 2011 (CEST)

Schuldfrage

Ich habe die Formulierung hinsichtlich der Schuldfrage gelöscht (Haftentschädigung wenn sich die Unschuld herausstellt). Das StrEG stellt lediglich auf den Fortfall oder die Milderung einer Verurteilung ab. --Giraldillo (Diskussion) 15:45, 4. Sep. 2014 (CEST)

Abschnitt DDR

Dort wird auf „10 €“ umgerechnet. Dies ist aufgrund der Inflation nicht zeitlos. Hier sollte der Umrechnungszeitpunkt angegeben werden, vorzugsweise die Einführung des Euro. --Hans Haase (有问题吗) 19:42, 4. Sep. 2014 (CEST)

Abschnitt Deutschland: Abzug für Verpflegung und Logis

Der Angabe von „25 €“ fehlt, dass hier Verpflegung abgezogen wird. (vgl. Fall Gustl Mollath, was in einem kommenden Verfahren entschieden wird) --Hans Haase (有问题吗) 19:46, 4. Sep. 2014 (CEST)

Der Entschädigungsanspruch für Nichtvermögensschäden beträgt 25 EUR und nicht weniger. Punkt. Das der Gesamtanspruch dann geringer ausfallen kann, wenn bezogene Leistungen gegengerechnet werden, steht bereits im Artikel im nachfolgenden Satz - man muss auch mal ein Stück weit lesen. Hinsichtlich Mollath ebenso wie in allen anderen Fällen: die Höhe der Entschädigung wird zunächst mal nicht in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden; vielmehr macht der Anspruchssteller regelmäßig eine bestimmte Gesamthöhe (ggf. mit Belegen) geltend und die Justizverwaltung erkennt dann einen gewissen Betrag an. Wenn dem Anspruchsteller das nicht passt, kann gegen die Entscheidung der Justizverwaltung klagen. --Giraldillo (Diskussion) 06:50, 5. Sep. 2014 (CEST)
Gegenüber den 25 Euro pro Tag nach § 7 Abs. 3 StrEG findet keine Anrechnung von Ersparnissen für Kost und Logis statt, sondern allenfalls gegenüber Ansprüchen auf Entschädigung für Vermögensschaden nach § 7 Abs. 1. Ich habe den Artikel soeben entsprechend überarbeitet. --Vsop (Diskussion) 21:34, 4. Okt. 2014 (CEST)

Inhaltliche Abgrenzung des Themas

Es wäre zu überlegen, ob unter dem Begriff der "Haftentschädigung" ausschließlich der Anspruch nach StrEG bei Strafhaft und Untersuchungshaft abgehandelt wird (lediglich mit Verweisen auf andere Anspruchsgrundlagen und bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen) oder alle denkbaren Anspruchsgrundlagen und Haftgründe (also inkl. 5 V EMRK und Amtshaftung). Es wäre insofern ggf. auch an Erzwingungshaft zu denken. --Giraldillo (Diskussion) 09:01, 5. Sep. 2014 (CEST)