Diskussion:Halbdirekte Demokratie

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Bei-Begriffe

wäre diese halbdirekte Demokratie "allgemein" nicht ganz typisch für die sog. plebiszitäre Demokratie? --79.223.128.102 16:09, 6. Mär. 2013 (CET)


Ist das eine Schweizer Begriffsbildung oder gibt es noch andere Staaten, die so bezeichnet werden? --Friedrichheinz 19:49, 6. Mai 2007 (CEST)

Der Begriff Halbdirekte Demokratie wird in fast allen mir bekannten Lehr-Bücher der Schweiz so erwähnt. Für welche andere Länder dieser Begriff auch gilt, weiss ich nicht. Die Direkte Demokratie existiert heute eigetnlich fast nirgens mehr, denn das Volk kann selten direkt in das Geschehen miteinbezogen werden. --Tschetsch 16:56,6.Mai 2007 (GMT+1)

Hier scheint ein grundlegendes Definitionsproblem zu bestehen

In Anbetracht der Realität finde ich, dass die ersten zwei Sätze der Einleitung nicht zusammenpassen. Was im 2. Satz steht dürfte doch in vielen Ländern zutreffen. Allerdings kommt da ein dritter Satz, der da wieder etwas einschränkt; das ist aber insgesamt recht holperig und schlechte Definition; eigentlich wird hier nicht wirklich definiert und doch wäre der Bedarf nach einer guten Definition bei diesem Begriff offensichtlich vorhanden. Ich kenne aus meiner Schule im franz. Teil der Schweiz den Begriff 'démocratie semi-directe', was doch wie ein Äquivalent aussieht. Dazu gehört das, was der 2.Satz sagt, überhaupt nicht. Falls eines Tages der Schweizer Bundesrat (= in CH die Bundesregierung) direkt vom Volk gewählt wird - Vorschläge dazu hat es schon gegeben, früher von links, neuerdings von der ziemlich rechts stehenden SVP - dann würde die Schweiz nach der mir bekannten Definition des vermuteten frz. Äquivalents nicht aufhören, eine halbdirekte Demokratie zu sein, auch wenn man heute schon meistens das "halb" weglässt, weil ja wirklich direkte Demokratie immer nur im kleinen Rahmen existiert(e) und sie auch kaum jemand für ganze Staaten oder Kantone / Bundesländer / etc. wünscht.

Hier sollten dt.-sprachige Benutzer aus anderen Ländern vielleicht noch Stellung nehmen, falls der Begriff doch nicht (fast) nur in CH benutzt ist.--UKe-CH 11:10, 26. Jul. 2007 (CEST)

Bedürfnisse der Büger haben mehr Macht?

Dieser Satz ist für mich absolut unverständlich. Insgesamt fehlt mir die Abgrenzung zu den anderen Demokratieformen. Soll der Artikel aussagen, dass in der Schweiz Volksbegehren keine Seltenheit sind oder wie muss ich das Ganze verstehen? -- Dergi 01:04, 10. Jan. 2009 (CET)

Änderung vom 01:16 Uhr, 22. Juni 2009

  • Halbdirekte Demokratie wird richtigerweise nur in der Schweiz als Regierungsform angewendet.
  • Das Politische System der Schweiz muss man nicht überall erklären, wo von direkter Demokratie gesprochen wird.
  • Quelle für zweiten Abschnitt: deutsche Bundeszentrale für politische Bildung

--dvdb 01:17, 22. Jun. 2009 (CEST)

Liechtenstein

Liechtenstein ist nicht als halbdirekte Demokratie zu bezeichnen. In LIechtenstein hat der Fürst sehr starke Macht, die Volksentscheide überstimmen kann. Das hat nichts mit direkt oder halbdirekt zu tun. (nicht signierter Beitrag von 84.227.86.130 (Diskussion) 21:20, 1. Mai 2013 (CEST))

Ich habe das entfernt. Falls das jemand belegen mag: Gerne wieder einfügen. --Marca2011 (Diskussion) 16:12, 30. Aug. 2014 (CEST)
An die IP: Weißt du nicht, dass die direktere Demokratie Liechtensteins erst überhaupt durch den Fürsten ermöglicht wurde? Zwischen 1921 und 2003 hatte der Fürst nur so viel Macht wie die meisten anderen Oberhäupter heutiger europäischen Monarchien, das Volk hingegen hatte einzig die Macht, ein Parlament (den Landtag) zu wählen (wie in den meisten Monarchien und Republiken heute). Die direkte Demokratie wurde erst 2003 möglich, als S.D. Fürst Hans-Adam seine eigentlich nur formelle Macht einsetzte, um die Verfassung zu Gunsten des Volkes zu reformieren, damit das Volk nach Vorbild der Schweiz (mit welcher Liechtenstein eine sehr enge Bindung hat) in den politischen Prozess mit einzubeziehen. Seine eigene Macht hat der Fürst hierbei auch selbst gestärkt, damit sein Posten auch nicht mehr als überflüssig gilt (wie die meisten anderen in europäischen Monarchien/Republiken), sondern er das Volk auch vor evtl. dummen Entscheiden schützen kann. Um zu beweisen, dass es ihm nicht um sich selbst geht, trat er 1 Jahr später zurück und ernannte seinen Sohn zum neuen Regenten. Solch eine großzügigkeit würden sich republikanische Politiker nicht erlauben, weil sie nur auf ihr eigenes Interesse bedacht sind, v.a. wieder gewählt zu werden. Ein Monarch braucht das nicht, da er selbst entscheidet, wie lange er Staatsoberhaupt ist. Diese Mischung aus monarchischer Vormachtstellung und echter Demokratie ist also ein System, das sich jedes Volk nur wünschen kann! Grüsse, 80.108.153.176 21:14, 27. Nov. 2014 (CET)
Nachtrag: Außerdem kann das Volk sowieso bei 1.500 Unterschriften eine Volksabstimmung über die Staatsform durchführen, bei dessen Ausgang der Fürst kein Vetorecht hat. Vor einem Jahr fand eine Abstimmung in Liechtenstein statt, um die fürstliche Macht trotzdem zu begrenzen, in welcher sich etwa drei viertel des Volkes für den Verbleib des alten Systems aussprachen. Die fürstliche Herrschaft ist also sogar durch das Volk legitimiert. 80.108.153.176 21:23, 27. Nov. 2014 (CET)

Diesen Artikel auflösen und in "Direkte Demokratie" einarbeiten

Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll hier einen so rudimentären Artikel zu haben, bei dem nicht klar wird, was der Unterschied zwischen direkter und halbdirekter Demokratie sein soll. Besser fände ich diesen Artikel hier aufzulösen und den Begriff "Halbdirekte Demokratie" in einem Abschnitt von Direkter Demokratie zu erläutern. --Hadi (Diskussion) 17:01, 15. Dez. 2014 (CET)

Da der Begriff überhaupt nur als Charakterisierung der Schweiz verwendet zu werden scheint, wäre eine Weiterleitung auf Direkte Demokratie in der Schweiz vielleicht noch sinnvoller. --Nico P. (Disk.) 22:34, 15. Dez. 2014 (CET)
Ich bin auch für Weiterleitung dahin. --NFKV (Diskussion) 13:05, 20. Dez. 2014 (CET)
Bin auch für die Einarbeitung nach Direkte Demokratie in der Schweiz. --80.108.153.176 16:27, 26. Dez. 2014 (CET)