Diskussion:Halbpension

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getränke?

Getränke sind exklusive; sind sie inbegriffen spricht man von all inclusive. Zum Frühstück gehören jedoch übliche Getränke wie Kaffee, Tee, Milch, Kakao, Säfte und Mineralwasser. --172.178.37.30 01:33, 8. Jan. 2007 (CET)

flexible Halbpension?

Einige Anbieter (dertour) bieten eine flexible Halbpension. Was ist das? (nicht signierter Beitrag von 92.229.24.8 (Diskussion) 13:11, 25. Jun. 2013 (CEST))

Das ist eine bloße Behauptung. Wenn Du Dir die allgemein gültigen Definitionen anschaust, dann ist das Gegenteil der Fall. Eine Mahlzeit (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) umfaßt nun man immer Getränke. Und solange z.B. Halbpensiona auf "Mahlzeiten" - Mittagessen/Abendessen und Frühstück - abstellt, umfaßt dies per definitonem auch Getränke. Beim frühstück ist das ja ohnehin unstreitig und wenn die Anbieter bein den anderen Mahlzeilten keine Getränke liefern wollen, dann müssen sie dies eben klar kommunizieren, entweder durch Verwendung anderer Begriffe oder durch klarstellenden Ausschlüsse/Regularien in der Leistungsbeschreibung.
Und "all inclusive" ist weitaus mehr als nur HP oder VP, auch wenn im Laufe der Zeit die Anbieter dies aufgrund der zu erwarten gewesenen Exzesse immer mehr einschränken. "all inclusive" ist, wie es der Name schon sagt, das Rundum-Sorglos-Paket für alle Fresser und Säufer, der gastronomische (nicht: kulinarische) Blanko-Scheck. Fressen und Saufen bis zum Erbrechen ohne Beschränkung auf die Mahlzeiten. Im typischen all-inclusive-Hotel kannst Du rund um die Uhr futtern und auch trinken was das Zeug hält. Wollte man dies nur auf "auch Getränke" beschränlen, dann müßte es HP-all-inclusive und VP-all-inklusive geben. Und es dürfte bei all-inclusive keine Zwischenmahlzeiten geben.
Paß auf, Du darfst nicht auf die Trick der Reiseveranstalter reinfallen, die sich auf diese Weise aus der Leistungspflicht stehlen wollen. Nicht mal diese DIN stützt dieses "keine Getränke", und das will schon was heißen. --J.b.helix-roveda (Diskussion) 17:39, 25. Jun. 2013 (CEST)
Es gibt zahlreiche Belege dafür, dass Halbpension die Getränke für Mittag- bzw. Abvendessen NICHT umfasst (http://www.reisen.de/service/Glossar/id/61/Halbpension), aber ich sehe keinen (außer Deiner Behauptung) dafür, dass Getränkle inclusive sein müssen!
Ich stelle keine Behauptungen auf. Ich argumentiere. Und zwar anhand von Definitionen. Sieh Dir die üblichen Definition von "Mahlzeit" bzw. den betreffenden Mahlzeiten an - steht auch bei Wikipedia. Nach diesen gängigen Definitionen und Sprachgebrauch zählen Getränke immer und zwangsläufig zu den Mahlzeiten, denn diese bestehen immer aus Speisen und Getränken. Da kommt man nicht herum. Und wenn der Reiseveranstalter bestimmte Mahlzeiten - und nicht lediglich Speisen - zusagt, dann umfaßt dies also zwangsläufig - eben per definitonem - auch Getränke, wobei man sicherlich darüber diskutieren kann, welche Art von Getränke (da aber preislich meist zwischen einfachem Tafelwein oder Bier und Wasser nicht unterschieden wird, ist dies nur ein akademischer Streit). Beim Frühstück - eine Mahlzeit, nicht lediglich eine Speise - wird dies ja auch immer so gehandhabt. Wird dagegen Mittagessen oder Abendessen - ebenfalls Mahlzeiten und nicht lediglich Speisen - zugesagt, dann ist dies nichts anders. Grundsätzlich können die Vertragspartner aber etwas anderes vereinbaren. Ob dies allein durch einen allgemeinen Hinweistext wie von Dir zitiert möglich ist möchte ich mit einem sehr dicken Fragezeichen versehen. Denn immerhin soll ein individuelles Leistungsversprechen durch eine einfache AGB inhaltlich geändert werden. Allein daß es häufig so gemacht wird bedeutet nicht, daß es wirksam ist (siehe AGB-Recht). Aber auch das ändert nichts an eben dem Inhalt der Definitionen und der Bedeutung für den Inhalt der Begriffe wie Halbpension und Vollpension. Es wäre ganz einfach, wenn der Reiseveranstalter bei dem jeweiligen Angebot z.B. reinschreiben würde: "HP ohne Getränke beim Abendessen". Dann würde aber jeder Interessent gleich merken, was die Stunde geschlagen hat. Bei den all-inclusive-Angeboten wird dies aufgrund entsprechender Erfahrungen ja mittlerweile häufig auch getan. Denn all-inclusive heißt ja wirklich "alles eingeschlossen", jedes Getränk usw. Mittlerweile findet man dazu viele Variationen, wie "nur ortsübliche Getränke", zeitlich Einschränkungen, Art der Getränke usw., und zwar alles dort, wo es hingehört, nämlich im Angebotstext.
Behauptungen - um auf den Begriff zurückzukommen - sind dagegen Texte wie von Dir zitiert, die keine wirksame rechtliche Vereinbarung darstellen sondern als Behauptungen angeblicher Zustände dem Leser einen unzutreffenden Eindruck vermitteln wollen (daß in diesem Gewerbe bei den Angebotsbeschreibungen regelmäßig nicht die die Wahrheit gesagt wird ist ja allgemein bekannt). --J.b.helix-roveda (Diskussion) 10:46, 18. Sep. 2013 (CEST)j.b.helix-roveda
Zu den aktuell versuchten Änderungen: Nicht nur nach meinen eigenen Erfahrungen besteht bei Halbpension die zweite Mahlzeit in aller Regel aus dem Abendessen. Insbesondere wenn das Hotel keine Vollpension anbietet kann auch nur das Abendessen als zweite Mahlzeit gewählt werden. Da es bei Themen wie diesen aber um die wirklich beobachteten Verhältnisse geht, sollte eine breite Erfahrungsbasis vorhanden sein, also bitte Wortmeldungen.--J.b.helix-roveda (Diskussion) 11:23, 26. Sep. 2013 (CEST)

Frühstück

Halbpension bedeutet nicht, dass das Frühstück auch dabei ist. Das Frühstück ist normal automatisch im Zimmerpreis dabei. ntürlich gibt es einige Buchungsportale die das Frühstück nicht im Preis entahlten haben, hier muss es der Gast extra dazu buchen. Will der Gast dann zusätzlich noch das Menü als Abendessen wird Halbpension DAZU gebucht. Bucht also ein Gast Halbpension ist das NUR das Abendessen. Bei Vollpension wäre es Mittag- und Abendessen (nicht signierter Beitrag von 80.128.146.159 (Diskussion) 21:44, 21. Okt. 2014 (CEST))

Diese Behauptung ist falsch und wurde im umseitigen Artikel beantwortet. --Migebert (Diskussion) 21:12, 23. Feb. 2022 (CET)