Diskussion:Handelsbuch
Unterscheidung Handelsbuch i.S.d. HGB <-> KWG
Zu behaupten es gäbe ausser im Kreditwesen keine Handelsbücher ist wohl etwas voreilig. Schliesslich spricht auch das HGB vom führen von Handelsbüchern (§239). Vielleicht sollte der Artikel hier differenzieren. (nicht signierter Beitrag von 62.96.241.100 (Diskussion | Beiträge) 10:52, 31. Jul 2009 (CEST))
Handelsbuchposition
Könnte sich mal jemand vom Fach den Artikel Handelsbuchposition anschauen? Vielleicht ist dort ja brauchbarer Inhalt versteckt, der besser hier aufgehoben wäre. Dann könnte man den nach Einarbeitung durch eine Weiterleitung ersetzen. --jpp ?! 10:58, 28. Jul 2006 (CEST)
Es gibt einen Artikel Handelsbuchrisikoposition - ist vielleicht der gemeint? Alpenfreund 13:57, 22. Jun. 2007 (CEST)
Dummerweise ist Handelsbuchrisikoposition auch unterirdischer Müll. --Marinebanker 20:46, 22. Jun. 2007 (CEST)
Überarbeiten
Die Definition ist verwirrend, die Überschrift "Kreditwesen" auch, weil es sich um einen Begriff des KWG handelt (woanders gibt es kein Handelsbuch), mit dem Abschnitt "Zinsabhängige Position" kann man gar nix anfangen. Außerdem ist Handelsbuch kein Begriff des Handelsrechtes.
Bis jemand zum Überarbeiten gekommen ist (vielleicht schaffe ich es demnächst), sollte der Bapper als Warnung für fachunkundige Leser stehen bleiben --Marinebanker 17:56, 31. Mai 2007 (CEST)
Anlagebuch
Im Artikel Grundsatz 1 ist von einem Anlagebuch die Rede, das leider in Wikipedia bisher scheinbar nicht thematisiert wurde. Zumindest findet sich weder der Suchbegriff, noch eine untergeordnete Erläuterung in Bankbilanz oder eine Gegenüberstellung in diesem Artikel. Im Artikel Handelsbuchinstitut findet sich bereits eine (leere, rote) Verlinkung.
Da ich mich leider erst in die Bankenthematik einarbeite (und das lieber mit Wikipedia als mit Fachbüchern ;-) ) kann ich nicht zur Füllung der Lücke beitragen. Würde mich freuen, wenn das im Rahmen der Überarbeitung dieses Artikels ggf. möglich wäre? Alpenfreund 13:42, 22. Jun. 2007 (CEST)