Diskussion:Handlungsvollmacht

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Handlungsvollmacht an freie MA?

Kann eine Handlungsvollmacht (oder gar eine Prokura) auch an Nicht-Angestellte erteilt werden? -- CTHOE Diskussionsseite 21:14, 22. Jan. 2010 (CET)

Handlungsvollmacht definitiv ja. /ck (nicht signierter Beitrag von 149.250.222.15 (Diskussion | Beiträge) 18:34, 3. Feb. 2010 (CET))
Wo kann das nachgelesen werden? Bitte mit Userkennung unterschreiben (4 Tilden). -- CTHOE Diskussionsseite 20:27, 3. Feb. 2010 (CET)

Sichtweise der Geschäftspartner

Im letzten Satz ist ein semantischer Kinken: "...gelten zu lassen...", aufgrund des Fehlers verstehe ich's nicht und kann es deswegen auch nicht korrigieren.--Mideal 13:35, 24. Jun. 2010 (CEST)

Einfach korrigieren: Das "zu" entfernen! --Claus Diskussionsseite 10:42, 27. Jun. 2010 (CEST)

Erste Erläuterungen

Hallo,

ich habe den Artikel eben zum ersten mal gelesen (nur die ersten beiden Abschnitte). Als jemand, der nicht aus der WIrtschaftslehre kommt, klingt der Text so, als wäre es aus dem Gesetzt zitiert. Nicht unbedingt vom Inhalt, aber von der Formulierung. Ich wünsche mir zu den allgemeinen Erläuterungen eine viel "umgangsprachlichere" Formulierung. Ich möchte es als völlig Außenstehender trotzdem auf Anhieb verstehen können. Zumindest wäre eine erhöhte Verlinkungsrate auf weiterführende Erläuterungen im Fließtext etwas hilfreicher.

Mit besten Grüßen Florian K. (nicht signierter Beitrag von 62.153.167.135 (Diskussion) 14:05, 13. Dez. 2011 (CET))

im Auftrag / in Vertretung

Unter I._A._(Abkürzung)#Rechtliche_Bedeutung wird auf eine Unterscheidung von "im Auftrag" und "in Vertretung" hingewiesen, im Abschnitt Handlungsvollmacht#Umfang jedoch nicht. Was zutrifft kann ich nicht sagen. Wenn die Unterscheidung aber richtig ist, bitte auch hier ergänzen. Danke! --Lux jps (Diskussion) 23:38, 19. Aug. 2012 (CEST)