Diskussion:Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
Mammutwerk
Wenn man darüber nachdenkt, dass die 2. Auflage zwar noch nicht erschienen ist, aber einige der Autoren bereits das Zeitliche gesegnet haben … Kann einem hier in der Wikipedia nicht passieren. --Forevermore 19:53, 28. Nov. 2006 (CET)
Der 1. Band der zweiten Auflage ist inzwischen erschienen. --Sabine Valipour 17:25, 9. Jan. 2009 (CET)
Umfang?
Im Text steht derzeit: „Der erste Band dieser Auflage ist 2008 erschienen. Er besteht aus 8 Lieferungen der Jahre 2004 bis 2008 und umfasst die Stichworte „Aachen“ bis „Geistliche Bank“. Der zweite Band, beginnend mit „Geistliche Gerichtsbarkeit“, wird im August 2012 mit dem Stichwort „Konfiskation → Vermögenseinziehung“ abgeschlossen.“
Das Werk soll sechs Bände umfassen und der zweite Band ist schon beim "V"? Sind die Buchstaben W bis Z so umfangreich, dass sie vier Bände benötigen würden? Wohl kaum, oder? Ich bitte, diese Passage deutlicher zu machen, offenbar ist die Gliederung des Werkes nicht nur alphabetisch.--Josef Moser (Diskussion) 15:00, 8. Mai 2012 (CEST)
Der Band endet nicht mit V, sondern mit K. Der Pfeil bedeutet, dass man die Erläuterungen zu Konfiskation unter dem Stichwort Vermögenseinziehung finden kann, wenn es dann irgendwann veröffentlicht ist. Eigentlich weiß jeder, der schon mal ein Lexikon in der Hand hatte, das. Deshalb braucht das nicht erläutert werden. --217.9.46.69 09:50, 9. Mai 2012 (CEST)
- Tut leid, ich publiziere bloß zeitweise und weiß daher, dass man auf Layout und Verständlichkeit Wert legen muss, um es den Lesern einfach zu machen.--Josef Moser (Diskussion) 11:55, 9. Mai 2012 (CEST)