Diskussion:Hannelore Bernhardt
Hochschullehrerbezeichnungen in der Bundesrepublik und in der DDR
Hallo Sung Kyun Kwan, die Bezeichnung der Hochschullehrer (HSL) war vor der deutschen Wiedervereinigung nicht einheitlich. Daher muss man Entsprechungen angeben, um die Verständlichkeit für die Leser herzustellen.
Grundsätzlich sind zwei Kategorien von HSL zu unterscheiden: Ordentliche HSL, die eine Dienststelle (Planstelle) voraussetzen, und außerordentliche HSL als Ehrenbezeichnung, die daher auch keine spezielle Dienststelle benötigen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Kategorie der ordentlichen HSL, die in der Bundesrepublik nach den damaligen Regelungen in die Besoldungsgruppen C3 und C4 fallen. In der DDR wurden diese beiden Gruppen als Hochschuldozenten und ordentliche Professoren bezeichnet. Daher ist die angegebene Entsprechung richtig und sollte also so bleiben. Gruß --Reinhard (Diskussion) 11:00, 15. Feb. 2017 (CET)
- Der "außerordentliche Professor" war keine Ehrenbezeichnung, sondern es war eine ganz normale Professur, nur eben ohne eigenen Lehrstuhl. Also genau das, was in den 90er Jahren eine C3-Professur war und was heute eine W2-Professur ist. Man sollte ihn nicht mit dem "außerplanmäßigen Professor" verwechseln, was tatsächlich nur eine Ehrenbezeichnung und keine Anstellung ist.
- Der "Hochschuldozentur" der DDR entsprach dann in den 90er Jahren die C2-Dozentur. Im heutigen W-Besoldungssyztem gibt es zu diesen Stellen kein Äquivalent.
- Abgesehen vom in der Sache nicht zutreffenden Vergleich halte ich es aber ohnehin nicht für sinnvoll, ein nicht mehr existierendes Besoldungssystem mit einem anderen nicht mehr existierenden Besoldungssystem zu vergleichen. Das hilft dem Leser auch nicht weiter. Die korrekte Lösung wäre, in einem passenden Artikel (etwa Hochschuldozent oder Hochschulwesen der DDR) einen Abschnitt anzulegen, in dem erklärt wird, was ein Hochschuldozent in der DDR war. Dann könnte man aus diesem Artikel auf diesen Abschnitt verlinken und bräuchte keine weiteren Erklärungen.--S. K. Kwan (Diskussion) 11:18, 15. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Sung Kyun Kwan, der Vorschlag, erweiterte Möglichkeiten zur Verlinkung auf entsprechende DDR-Bezeichnungen zu schaffen, findet meine volle Zustimmung. Dies trifft hier nicht nur für die Bezeichnung "Hochschuldozent" zu, sondern auch auf andere differente Bezeichnungen im Hochschulwesen beider Systeme. Aber gerade bei der Bezeichnung "Hochschuldozent" gab es trotz identischer Begriffe im geteilten Deutschland ganz unterschiedliche rechtliche Interpretationen, die aufgrund ihrer Äquivokation zu unmittelbaren Verwechselungen beim Wikipedia-Leser führen.
- In der Bundesrepublik wurde der Hochschuldozent wie ein Oberassistent nach Besoldungsordnung C in die Gruppe C2 und als "Beamter auf Zeit" eingestuft, in der Regel für insgesamt 6 Jahre. In der DDR wurden seit der dritten Hochschulreform von 1968 der "Hochschuldozent" zusammen mit dem "Professor" als unbefristete Hochschullehrer eingeführt. Und dieses zweistufige Modell bei den ordentlichen Hochschullehrern der DDR entspricht strukturell genau dem C3- und C4-Professor der Bundesrepublik. Beachtet werden muss bei derartigen Entsprechungen, dass man diese Vergleiche für die gleiche Hochschulart und den gleichen Zeitraum vornimmt, hier also für wissenschaftliche Hochschulen und das Berufungsjahr 1985; die heutige Situation ist natürlich eine völlig andere. Daher habe ich die Formulierung im Artikel auch präzisiert: "entsprach damals der C3-Professorin". Gruß --Reinhard (Diskussion) 14:52, 18. Feb. 2017 (CET)
In der DDR waren praktisch alle Stellen unbefristet. In der BRD waren die C3- und C4-Professuren die außerordentlichen und ordentlichen Professuren, die C2-Dozentur war die Hochschuldozentur. Falls Du es anders siehst, bringe bitte reputable Quellen, die Deinen Vergleich übernehmen.--S. K. Kwan (Diskussion) 19:20, 18. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Sung Kyun Kwan, ich bedauere es, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Die Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO) der DDR kannte als Hochschullehrer "Hochschuldozenten" und "Ordentliche Professoren", die an Universitäten auf zugehörige Planstellen unbefristet berufen und in zwei abgestuften Gehaltsgruppen bezahlt wurden (HBVO seit 06.11.1968, veröffentlicht im Gesetzblatt II, S. 997-1003). In der Bundesrepublik wurden zeitgleich im Namen der jeweiligen Länder für die Universitäten "Professoren" ernannt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf zugehörige Stellen eingewiesen mit den beiden abgestuften Besoldungsgruppen C3 oder C4. Damit sind die Entsprechungen an den Universitäten deutlich sichtbar; die Hochschuldozenten als Beamte auf Zeit in der Besoldungsgruppe C2 fallen also nicht in diese Kategorie.
- Diese gravierenden Unterschiede zwischen den "Hochschuldozenten" zur damaligen Zeit in der DDR und in der Bundesrepublik müssen wir den Wikipedia-Lesern im Interesse einer soliden Sachinformation verdeutlichen. Gruß --Reinhard (Diskussion) 12:37, 19. Feb. 2017 (CET)
- Wenn ich es recht verstehe, siehst Du in der Befristung den gravierenden Unterschied. In der DDR waren aber Stellen eigentlich immer unbefristet, nach dieser Logik könnte man auch alle Stellen des akademischen Mittelbaus mit C3-Professuren vergleichen.
- In jedem Fall geht es hier aber nicht um Deine oder meine Privatmeinung, sondern darum ob sich diese Gleichsetzung von DDR-Hochschuldozenten und bundesdeutschen C3-Professuren in reputabler wissenschaftlicher Literatur zum DDR-Hochschulwesen finden läßt oder nicht.
- Im Übrigen weiß ich auch nicht, warum nun unbedingt ein Vergleich mit der (ja gar nicht mehr existierenden) Bundesdeutschen C-Besoldung angestellt werden muß. Wenn man unbedingt dem Leser durch einen Vergleich mit heutigen Stellen die Bedeutung des Hochschuldozenten erklären will, dann wäre ein Vergleich mit dem englischen "Lecturer" oder dem französischen "Maitre de Conference 1ere classe" (in Abgrenzung zum gewöhnlichen nicht-habilitierten Maitre de Conference) sicher treffender.--S. K. Kwan (Diskussion) 13:37, 19. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Sung Kyun Kwan, sorry - erneute Fehlinterpretation meiner Darlegungen. In der DDR bezeichnete man im Jahre 1985 an einer Universität mit "Hochschuldozent" einen Hochschullehrer. In der Bundesrepublik bezeichnete man damals mit "Hochschuldozent" einen Angehörigen des akademischen Mittelbaus. Diese Tatsache, dass die gleiche Bezeichnung im Osten und im Westen Deutschlands zur gleichen Zeit mit unterschiedlichem Inhalt gebraucht wurde, führt beim deutschsprachigen Leser zu Verwechselungen und muss daher aufgeklärt werden. Mit englischen oder französischen Begriffsbildungen hat dies nichts zu tun. Gruß --Reinhard (Diskussion) 19:18, 19. Feb. 2017 (CET)
- Selbst wenn es zwischen den Hochschuldozenten in DDR und BRD einen Unterschied gibt, rechtfertigt dies nicht den völlig willkürlichen Vergleich mit einer anderen Besoldungsstufe. Es ist aber letztlich auch egal, ob ich oder Du den Vergleich passend finden. Wir schreiben hier nicht unsere eigenen Vergleiche in die Artikel, sondern berufen uns auf wissenschaftliche Literatur. Die Frage wäre also, ob es wissenschaftliche Literatur zum Hochschulwesen der DDR gibt, in der eine solche Gleichsetzung vorkommt.
- Abgesehen davon wäre die korrekte Vorgehensweise (wie oben gesagt), im Artikel Hochschuldozent einen Abschnitt zu nicht mehr aktuellen Begriffsverwendungen in der BRD, in der DDR und ggf. noch in anderen Epochen (gab es den Titel schon im Kaiserreich? Ich vermute nein) anzulegen. Auf diesen Abschnitt könnte man dann einfach verlinken.--S. K. Kwan (Diskussion) 20:54, 19. Feb. 2017 (CET)
- Hallo Sung Kyun Kwan, ich werde mich bemühen, neue Formulierungen und Ergänzungen in die betreffenden Artikel aufzunehmen, um damit die Doppeldeutigkeit der Bezeichnung "Hochschuldozent" aufzuklären. Gruß --Reinhard (Diskussion) 09:46, 20. Feb. 2017 (CET)
Darf sich hier ein Dritter einschalten? Ich stolpere über diese Feststellung: In der DDR bezeichnete man im Jahre 1985 an einer Universität mit "Hochschuldozent" einen Hochschullehrer. In der Bundesrepublik bezeichnete man damals mit "Hochschuldozent" einen Angehörigen des akademischen Mittelbaus. Das liest sich so, als ob ein Mittelbau-Angehöriger kein Hochschullehrer hätte gewesen sein können.
Nach meiner Erinnerung war der „Dozent“, gleich ob es ein reiner „Privatdozent“ oder an einer Uni beschäftigter „Universitätsdozent“ war, im Regelfall habilitiert (Ausnahmen in Sonderfällen etwa bei Kunst-, Fach-, Technischen Hochschulen etc. abgerechnet) und damit Hochschullehrer mit entsprechenden Rechten und Verpflichtungen. Mit dem unterschiedlichen Beamtenstatus hatte das nichts zu tun. Ein Akad. Rat (=Mittelbau), der habilitiert war, hatte das Recht zu lehren und zu prüfen, er war Hochschullehrer, welche Funktion er sonst noch im Uni-Institut hatte (Mittelbau oder Direktor) ist eine andere Sache und hat mit seinem Charakter als Hochschullehrer nichts zu tun. Das hier als Privatfeststellung. Ansonsten gebe ich Sung Kyun Kwan Recht, wenn das thematisiert werden soll (halte ich hier im übrigen für völlig üverflüssig), dann auf der Basis von Literatur. --84.135.151.141 19:31, 20. Feb. 2017 (CET)
- Vergleiche hierzu bitte die Definition von Hochschullehrer gemäß Hochschulrahmengesetz. --Reinhard (Diskussion) 01:04, 25. Feb. 2017 (CET)
Vorschläge und Frage
Was ist ein Bezirkskabinett? Bitte erklären. Der Link zur Hab.Schr. führt mich nciht weiter, bitte prüfen. Ich bin es gewohnt, dass Einzelheiten zum Namen (weitere Vornamen, Geburtsnamen u. ä.) ganz nach vorn gehören. Ist das in der WP nicht allgemeinüblich? --93.234.214.78 12:20, 14. Jan. 2021 (CET)