Diskussion:Hans Carl Nipperdey
Richterrecht
Diese Auffassung setzt er auch 1958 als Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil gegen den Grundsatz-Streik der IG Metall zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als geltendes Richter-Recht durch (den Arbeitgebern werden 38 Mio. DM Schadenersatz zugestanden).
Dieser Satz ist unjuristisch, da es in Deutschland im Gegensatz zum angelsächsichen Rechtsraum kein Richterrecht gibt. Er könnte es höchstens eine ständige Rechtssprechung herbeigeführt haben.
--Mark208 00:41, 16. Apr. 2007 (CEST)
Nazijurist
Nipperdey war führender Nazijurist und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Bundesarbeitsgericht, mit Nipperdey als dessen Präsidenten, den Generalstreik als unzulässig einstufte und verurteilte.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 77.176.194.48 (Diskussion • Beiträge) 12:19, 21. Dez 2007) Alkibiades 12:46, 21. Dez. 2007 (CET)
- Wenn du da was Kritisches drinhaben willst, dann musst du das auch begründen und belegen. So reißerische Botschaften wie die deine passen vom Stil her nicht in ein Lexikon. --Alkibiades 12:46, 21. Dez. 2007 (CET)
- Und schon gar keine Botschaften, die mich als mutmaßlichen Nazi bezeichnen, du &%$§*, du IP, du feige selbige... (Selbstindizierung wegen selbstvermuteter WP:KPA) -- Schnulli00 Huhu! 18:32, 21. Dez. 2007 (CET)
Dann lest mal sein hier zitiertes Werk "Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung",dies ist ein Pamphlet übelster Art, wie dies nur Nazis hervorbringen konnten. Nipperdey gehört in eine Linie mit Globke, Filbinger, Kiesinger etc. . Alles Nazis welche nach dem Ende des 3. Reiches wieder in Amt und Würden kamen ! (nicht signierter Beitrag von 77.176.194.48 (Diskussion) 21:11, 21. Dez. 2007 (CET))
- In der Tat dürfte Nipperderdey in der NSDAP gewesen sein. Das waren aber fast alle (Arbeits-)Rechtsprofessoren, die nach dem II. Weltkrieg dozierten. Ob allerdings die obige Polemik angebracht ist, bezweifle ich. In der Tat wäre es aber interessant, die Veröffentlichungen 1933-1945 ans Licht zu bringen. Das dürften aber seine "Schüler" nicht so gerne wissen wollen.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 21:04, 27. Nov. 2016 (CET)
- Quelle: Der Professor und die Viererbande - Vergangenheitsbewältigung Wie Nazi-Juristen um Hans Carl Nipperdey das deutsche Arbeitsrecht bis heute prägen Rolf Geffken | Ausgabe 16/2021 20 --2A02:8109:9280:758:6CE8:BA8C:6154:8247 20:37, 24. Mai 2021 (CEST)
Großmutter / Urgroßmutter
Hallo, während dieser Artikel von einer jüdischen Urgroßmutter spricht, geht das Buch "Methodik des Zivilrechts - Von Savigny bis Teubner", 2. Auflage auf S. 176 von einer jüdischen Großmutter aus. Weiß jemand, welche Aussage den Tatsachen entspricht? (nicht signierter Beitrag von 128.176.100.141 (Diskussion) 12:14, 14. Okt. 2016 (CEST))
38 Millionen für die Arbeitgeber
- ja _von_ wem denn? -- itu (Disk) 21:07, 15. Dez. 2021 (CET)
Zur Quelle »Peter Kessen: Den Unternehmern treu ergeben …«
Erstens lief das Radio-Feature nicht im Deutschlandfunk Kultur am 13. Dezember 2021, sondern im Deutschlandfunk am 14. Dezember 2021. Zweitens sollte nicht zum mp3-Audio verlinkt werden, sondern auf diese Webseite mit allgemeinen Angaben sowie Links zum mp3-Audio und zur PDF-Version des Features. --Wikiraven65 (Diskussion) 23:12, 16. Dez. 2021 (CET)
Überarbeitung notwendig
seine Relevanz als Nationalsozialist für das Arbeitsrecht bis in die heutige Zeit,
die u.a. im Deutschlandfunk-Feature von Peter Kessen ausführlich dargestellt wird,
ist bisher nur unzureichend dargestellt
--Über-Blick (Diskussion) 23:07, 12. Jan. 2022 (CET)