Diskussion:Hans Talhoffer

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--Zwobot 23:24, 6. Nov. 2006 (CET)

Grosse Auflage

Es handelt sich um Handschriften (zu Talhoffers Zeit war der Buchdruck gerade erst erfunden), und die meisten Leute konnten nicht lesen oder schreiben. Daher ist "grosse Auflage" irreführend, auch wenn Talhoffer relativ viele (=mehr als 5) Werke hinterlässt.

--82.126.203.167 12:58, 22. Apr. 2007 (CEST)

Hans Talhoffers Fechtbücher

Hat Hans Talhoffer eigentlich 6 unterschiedliche Bücher über die Kriegskunst geschrieben, oder handelt es sich hierbei um 6 identische Werke? Der Text klärt dies nämlich nicht auf.--83.79.148.183 16:15, 28. Mär. 2010 (CEST)

Es handelt sich um 5 unterschiedliche Werke (unten aufgeführt) --Ikonograph 00:14, 16. Jul. 2010 (CEST)

Allgemein

An sich würde ich noch gern einige biographische Details hier sehen, etwa: -Nach eigener Aussage stand er selbst im Ordal (Gerichtskampf) -Er war Schirmmeister (mind. Königsegg, evtl. Stain) - Er nahm die Ringstücke des bekanntesten Ringmeisters des Spätmittelalters, Ott) als erster in seinen Handschriften auf. -möglicherweise war er eines der ersten Mitglieder der „Gemeine Bruderschaft unserer lieben Frauen, der reinen Jungfrau Mariens und des heiligen und gewaltsamen Himmelsfürsten Sankt Marxen (Markus)“. Damit evtl. ein Mitbegründer der ersten von Kaiser Friedrich III. anerkannten Fechtergilde. Der Name Talhoffer erscheint in den Rechnungsbüchern (Wassmansdorf). Zumal Eberhard V., für den Talhoffer Cod. Icon 394a erstellte, ein Berater Kaiser Maximilians war.

Folgende Waffen und Kampfsysteme sind in Talhoffers Handschriften enthalten: Das Lange Schwert Kurzschwert mit Buckler Das Lange Messer Scheibendolch Kriegshammer und andere Stangenwaffen Stech- und Hakenschilde Bauernkeule Harnischkampf z. T. mit den oben genannten Waffen und dem Halbschwert Der Kampf zu Pferde mit Lanze bzw. Spieß, Schwert, Armbrust, z. T. mit Ringertechniken Ringen Dreschflegel Grubenkampf Frau gegen Mann Des Weiteren: Liechtenauer’sche Verse über „Die Kunst des Langen Schwertes“ Auszüge aus Konrad Kyesers Bellifortis: Beschreibung von Rüstzeug, Waffen und allgemeinem Kriegshandwerk z. T. mit Kriegsmaschinen (Bellifortis) Anleitung zur Vorbereitung für den gerichtlichen Zweikampf Gesellschaftliche Verhaltensregeln des Fechters


Der Eintrag über Lohnschreiber ist müßig. Handschriften wurden in der Regel immer von Profis, also Lohnschreibern und Lohnzeichnern in den Werkstätten verfasst. Ausnahmen bilden z.B. persönliche Notizen jeglicher Art.


Lutold (Lutold, Leuthold) von Königsegg war Eberhardt V. (nicht der IV.) von Württemberg nicht tributpflichtig. Wirttemberg war lediglich das Nachbarland und sie bekämpften sich zunächst. Erst durch die Säkularisation bzw. Mediatisierung unter Napoleon ging Königsegg an Württemberg, als dieses zum Königreich erhoben wurde.

Lutold war auch kein Ritter, sondern Junker.

Die Interpretation der Stücke (Kampftechniken) in den Manuskripten ist durch den entsprechenden Text und die moderne Literatur dazu, nicht mehr problematisch; lediglich im Bloßfechten gibt es noch unterschiedliche Meinungen und Rekonstruktionsversuche.


Ob Talhoffer KK 5342 noch in Auftrag gab ist fraglich, jedenfalls ist der Codex eine unvollständige Kopie des Königsegger Hs. XIX 17.3. Hier die komplette Liste der Kopien:

Frühe Kopien

KK 5342 (bisher P 5342 B, olim Ambras 55) / Wien, Kunsthistorisches Museum, Hofjagd- und Rüstkammer - Ca. 1480–1500 / Oberdeutsch - Kopie von Hs. XIX 17-3 (3 fehlende Zeichnungen); die Handschrift war ursprünglich zusammengebunden mit einem lat. Bellifortis (KK 5342 A).

Cod. I.6.2°.1 / Augsburg, Universitätsbibliothek - Ca. 1555–1560, vor 1561 - Kopie von Hs. XIX 17-3

Cod. Ser. n. 2978 / Ehem. Wien, Österreichische Nationalbibliothek, (jetzt Privatbesitz) - 16. Jh., eventuell jedoch noch jünger

Späte Kopien

Cod. Guelf. 125.16 / Wolfenbüttel, Herzog August-Bibliothek - 17. Jh. - Unvollständige Kopie aus Chart. A 558. (fast ausschließlich die Genrebilder der Versoseiten in präziser Nachahmung), Kopien aus Cod. Icon. 394a und KK 5342.

Inv. Nr. Hz. 14 / Coburg, Landesbibliothek - 2. Hälfte 17. Jh. - 21 kolorierte Federzeichnungen aus Chart. A 558 und Cod. Ser. n. 2978. In Sepia lavierte Federzeichnungen aus Cod. Icon. 394a.

Philos. 61 / Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek - Ende 17. Jh. - Kopien aus Chart. A 558 und Cod. Icon. 394a, angefertigt im Auftrag des hannoverschen Staatsmanns Joachim Heinrich Bülow (1650–1724).

Cod. Icon. 394 / München, Bayerische Staatsbibliothek - Um 1820 - Kopie aus Cod. Icon. 394a, angefertigt von dem Bibliothekar Julius Hamberger (Amtszeit 1775–1808) im Auftrag des ehemaligen Gothaer Bibliothekars und späteren Direktors der Münchener Hofbibliothek Adolf Heinrich Friedrich Schlichtegroll.

Cod. Icon. 395 / München, Bayerische Staatsbibliothek - Um 1820 - Kopie von Chart. A 558, angefertigt von dem Bibliothekar Julius Hamberger (Amtszeit 1775–1808) im Auftrag des ehemaligen Gothaer Bibliothekars und späteren Direktors der Münchener Hofbibliothek Adolf Heinrich Friedrich Schlichtegroll.

Nach Leng 2008, Boxler 2005 und Schulze 1010

Gruß--Ikonograph 00:26, 16. Jul. 2010 (CEST)

Artikel neu

Habe mir erlaubt, den Artikel komplett zu überarbeiten, da ja bisher keine Rückmeldung des Autors erfolgte.

VG --Ikonograph 12:44, 21. Dez. 2010 (CET)

Unvollständig

In dem Buch von Talhoffer werden auch zahlreiche Erfindungen von Kriegsmaschinen (z.B. [[1]]) und ein Taucheranzug dargestellt. Nachbildungen wurden in einem Fernsehfilm vorgestellt (teilweise bei youtube). In der Darstellung seiner Kampfkunst fehlen ungewöhnliche Techniken wie die Handhabung von Schwertern durch Griff ins an einigen Stellen ungeschärfte Blatt (als eine Art Hammer).

Nebenbei, was soll eigentlich der Satz "Die Spiralkraft wird in den Tafeln bis in die Fingerglieder dargestellt" sowie "Die Gelenke waren entsprechend eingedreht und er war so zu peitschenartigen Aktionen fähig, ähnlich einer Sprungfeder, die in Spiralen gedreht ist" bedeuten ? (die Scharniergelenke seiner Rüstung ?)--Claude J (Diskussion) 12:28, 11. Nov. 2012 (CET)

Ordale

Es gab im 15.Jh. keine Ordale mehr. Waren schon lange verboten. Die Kampfgerichtsbarkeit, die bei Talhoffer behandelt wird, hat nichts mit Gottersurteilen zu tun und ist auch kein Teil eines Gerichtsprozesses. Einfach in die Quellen gucken, Talhoffer selbst beschreibt genau, worum es geht! Ich werde, wenn ich Zeit habe, einen kurzen Text dazu verfassen, den der bzw. die Autor/en, dann gerne verwenden können.