Diskussion:Happy Birthday to You

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Deutsche Quelle?

Ist "Happy Birthday" nicht ursprünglich aus dem Deutschen übernommen worden?? (nicht signierter Beitrag von Benutzer:80.143.78.11 (Diskussion | Beiträge) )

Das halte ich für ein Gerücht. Die Entstehung des Liedes ist im Artikel korrekt beschrieben. -- FordPrefect42 12:56, 7. Jan 2006 (CET)
Mein verstorbener Großonkel hatte hierzu vor 20 oder 25 Jahren ausführlich recherchiert, und war auch zu dem Ergebnis gekommen, dass es irgendeine alte deutsche Vorgängerversion gibt. Aber leider hat es mich damals nicht interessiert. Schade, das ärgert micht jetzt, dass ich damals so ignorant war --Balu (Diskussion) 07:00, 18. Dez. 2012 (CET)

Lied in den USA länger geschützt als in Deutschland

Ist es erlaubt, die Melodie oder den Songtext von "Happy Birthday" in die deutschsprachige Wikipedia einzustellen, wenn sie in Deutschland bereits gemeinfrei geworden sind, aber in den USA noch urheberrechtlich geschützt sind? --84.61.52.252 11:49, 11. Aug 2006 (CEST)

In Deutschland wird das Lied 2016 gemeinfrei. Stell die Frage dann nochmal. ;-) --FordPrefect42 18:55, 10. Mai 2007 (CEST)
Meines Wissens nach dürfte das Lied in den USA schon gemeinfrei sein(nämlich nach damals 50 Jahren), nicht so wie hier erst nach 70 Jahren. --De Mike 333 00:49, 16. Aug. 2007 (CEST)
Selbst wenn das wahr wäre, für die rechtliche Situation in Deutschland ist das irrelevant. Der Schutz gilt noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors, also ist das Lied hier in Deutschland in jedem Fall bis 2016 geschützt (steht nebenbei gesagt auch genauso in en:Happy Birthday to You#Copyright in other jurisdictions). --FordPrefect42 00:59, 16. Aug. 2007 (CEST)
Laut dieser Seite (Ende des 5. Absatz) bleiben die Rechte bis 2030 erhalten... Ist das einfach eine schlechte Quelle, habe ich das falsch verstanden oder muss der Artikel bearbeitet werden? --Jakob 05:37, 23. Apr. 2008 (CEST)
Da aber bekannt ist, dass die Komponistin bereits vor der Texterin des Originaltextes "Good morning to you" starb und schon länger als 70 Jahre tot ist, sowie dass der "Happy-Birthday"-Text a) ohne bekannten Autor und b) ohnehin aufgrund jeglicher Schöpfungshöhe m. E. nicht schützbar ist, ist das Lied in Deutschland durchaus gemeinfrei. Das wirre US-Copyrright ist für Deutschland nicht maßgeblich. --FA2010 (Diskussion) 15:35, 29. Dez. 2012 (CET)

Urheberrechte kassiert / Rechtslage im deutschsprachigen Raum

Nun wurde das Lied also durch höchstrichterlichen Beschluss für gemeinfrei erklärt, siehe hier. Hat dies nun auch Auswirkungen für Deutschland bzw. Europa, oder müssen wir tatsächlich noch bis 31.12.2016 warten, bis das Lied hierzulande gemeinfrei ist? (Oder gehört das ganze eher in den diskussionsthread "Urheberrecht fällt?" rein?) --H.A. (Diskussion) 11:23, 24. Sep. 2015 (CEST)

Jein, für Europa hat das Auswirkungen. In der Schweiz ist es kraft Schutzfristenvergleich gemeinfrei, in Deutschland wegen bestimmter Verträge mit den USA, die den Schutzfristenvergleich hier im Ergebnis ausschließen nicht. Benedictus Levita (Diskussion) 15:54, 24. Sep. 2015 (CEST)
Verträge kann man auch ändern, nichts ist für die Ewigkeit *g* --H.A. (Diskussion) 11:26, 25. Sep. 2015 (CEST)

Marilyn Monroe

Was hatte Marilyn Monroe für eine Beziehung mit Kennedy? Das wird nur so angedeutet.. und hat mich neugierig gemacht. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 134.155.136.163 (DiskussionBeiträge) 12:49, 2. Jul. 2007)

Siehe Marilyn Monroe#Marilyn und die Kennedys. Sowie en:Happy Birthday, Mr. President. Hier gehört das nun wirklich nicht her. --FordPrefect42 12:54, 2. Jul. 2007 (CEST)

Happy Birthday-Übersetzungen

Wäre es nicht schön, auch die Übersetzungen des Liedes in anderen Sprachen aufzulisten? Das ganze nicht ohne Eigennutz: ich suche das Lied in griechisch, wer kennt die Übersetzung? --77.183.177.56 16:03, 2. Sep. 2007 (CEST)

Was wäre nicht alles schön, was man haben könnte, aber das Urheberrecht schützt auch Bearbeitungen von Werken, also z.B. Übersetzungen, so dass (so lächerlich es bei dem Zweizeiler klingen mag) eine solche Liste urheberrechtlich höchst bedenklich wäre. Außerdem ist wikipedia für so eine Textsammlung der falsche Ort, dafür gibt es wikisource. --FordPrefect42 16:45, 2. Sep. 2007 (CEST)

Melodie vs. Text

Nach meinem, ganz persönlichen, Rechtsgefühl dürfte eigentlich nur noch der Originaltext ("Good Morning To You") geschützt sein. Den Geburtstagstext haben sich ja schließlich Andere ausgedacht. Die Komponistin der Melodie ist auch schon eher verstorben. Aber die Juristen haben wohl entschieden, dass Melodie und Text der Urversion nicht getrennt werden dürfen. Ich habe ebenfalls (vor Wikipedia) mal gehört, dass das Original eigentlich aus Deutschland kommt (traditional). Kann sein, dass die Europajuristen (und zuvor die US-Juristen) vielleicht nicht genug geforscht haben. Sei es wie es sei - man hat ja die Freiheit, was Anderes zum Besten zu geben, nicht wahr? (nicht signierter Beitrag von 79.235.111.212 (Diskussion) 11:48, 21. Aug. 2011 (CEST))

Persönliche Rechtsgefühle sind nicht einklagbar. Für die Beurteilung, ob der Subtext "Happy Birthday to You" gemeinfrei ist, müssten nach meinem Verständnis zwei Fragen geklärt werden:
  1. Das Todesjahr des Textautors Robert C. Coleman
  2. Die Frage, ob der Subtext ein eigenständiges Kunstwerk darstellt oder eine Bearbeitung des Originalliedes. In leterem Fall wäre der Text wohl frühestens dann gemeinfrei, wenn auch das Originalkunstwerk frei würde, also 2016.
--FordPrefect42 12:25, 21. Aug. 2011 (CEST)
Ach, dann darf das gar keiner singen? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 17:08, 19. Feb. 2015 (CET)
Darum geht es überhaupt nicht. Das Singen in privatem Rahmen (geschlossene Gesellschaft, z.B. bei einer privaten Geburtstagsfeier) kann einem niemand verbieten, und das kostet auch überhaupt nichts. Etwas anderes ist eine öffentliche Aufführung: in diesem Fall haben die Rechteinhaber Anspruch auf angemessene Vergütung. Dasselbe gilt für den Abdruck von Text und Melodie, wofür auch eine Genehmigung eingeholt werden muss. --FordPrefect42 (Diskussion) 23:51, 19. Feb. 2015 (CET)

Schöpfungshöhe?

Der Text steht ja de jure unter Urheberrecht. In wie weit hat diese Wortkombination überhaupt eine Schöpfungshöhe? -- Jogo30 (Diskussion) 23:22, 15. Dez. 2012 (CET)

Alle bekannte juristische Fachliteratur zur der Frage scheint davon auszugehen, dass Schöpfungshöhe vorliegt. Wenn du es genau wissen willst, müsstest du wohl den Klageweg gehen. --FordPrefect42 (Diskussion) 09:57, 18. Dez. 2012 (CET)
Die bezeichnete FAchliteratur wäre welche? Wenn möglich bezugnehmend auf den Text, nicht auf die Melodie... -- Jogo30 (Diskussion) 16:31, 18. Dez. 2012 (CET)

Filmemacherin Jennifer Nelson

In einem Rechtsstreit fordert Nelson den Musikkonzern auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangen vier Jahre zurückzuzahlen. [...] Tatsächlich taucht als erster „Eigentümer“ des Liedes erst 1924 ein gewisser Robert Coleman auf, der das Lied aber seinerseits einfach ohne ordentliche Genehmigung abgedruckt haben dürfte. / Dieser Verdacht war auch bisher bekannt und führte zu einiger Zurückhaltung von Warner/Chappell, wenn es um Instrumentalversionen des Liedes ging. Zudem konnte man dann argumentieren, man höre ja gerade nicht „Happy Birthday“, sondern „Good Morning to You“. Nelson ist aber überzeugt, dass auch der geburtstägliche Text schon eine Erfindung der Hill-Schwestern gewesen sei, die das Lied spontan diversen Anlässen gemäß adaptierten. --Franz (Fg68at) 19:51, 15. Jun. 2013 (CEST)

Happy Birthday jetzt doch public Domain

http://boingboing.net/2013/06/13/lawsuit-happy-birthday-is.html (nicht signierter Beitrag von 84.190.94.188 (Diskussion) 17:25, 21. Jun. 2013 (CEST))

Dies betrifft aber nach meinem Verständnis erstmal nur die Rechtslage in den USA, nicht in Europa, denn hier gibt es kein Copyright mit Anmeldeverfahren, es gilt einfach die 70-Jahres-Schutzfrist. Das heißt, ob das Liedchen hierzulande gemeinfrei ist, wird weiterhin wesentlich davon abhängen, ob man von gemeinsamer Urheberschaft der Hill-Schwestern ausgeht (dann ist das Todesjahr 1946 von Patty Smith-Hill ausschlaggebend), oder getrennte Rechte geltend macht. Und genau in dieser Frage sind die Äußerungen den Juristen, soweit ich das überschauen kann, nicht eindeutig. --FordPrefect42 (Diskussion) 16:24, 25. Jun. 2013 (CEST)
Habe soeben basierend auf ORF vom 28.7.2015 beigetragen. Prozessverlauf scheint spannend. --Helium4 (Diskussion) 08:24, 29. Jul. 2015 (CEST)

Urheberrecht fällt?

http://orf.at/stories/2291671/2291672/

" Nelson selbst spricht vom „sprichwörtlichen rauchenden Colt“: In einer Eingabe vor Gericht vom Montag argumentiert sie, dass der Musikverlagsriese selbst nur allzu gut wisse, dass das Lied der beiden Schwestern Patty und Mildred Hill - Kindergärtnerin die eine und Pianistin die andere - von Anfang an als „Geschenk an die Öffentlichkeit“ gedacht war und niemand je etwas daran verdienen hätte sollen. Das Pikante daran: Das Beweisstück stammt von Warner/Chappell selbst. Täglich 5.500 Dollar Einnahmen

Warner/Chappell hatte die Rechte an dem Lied seit jeher mit einer einigermaßen wackeligen Konstruktion verteidigt: Sie beziehen sich auf eine Version aus dem Jahr 1935. Die Melodie dachten sich die Hill-Schwestern jedoch belegtermaßen schon vor 1893 aus. Damals allerdings war die Melodie noch das Guten-Morgen-Lied für Pattys Kindergartenschar und statt „Happy Birthday To You“ wurde „Good Morning To All“ gesungen.

Offenbar irgendwann in den 1920er Jahren ließ sich Patty Hill für die Geburtstagskinder des Tages den heute noch gesungenen Alternativtext einfallen. Genau lässt sich das jedoch nicht feststellen, weshalb Warner/Chappell bisher Tag für Tag rund 5.500 Dollar (4.980 Euro) an dem Lied verdient. Der Verlag argumentierte, die 1935er-Version des Liedes sei die erste urheberrechtlich abgesicherte, in der Melodie und Geburtstagstext gemeinsam auftauchten. Ein „vergessenes“ Liederbuch

Das von Warner/Chappell mit allen juristischen Tricks und Kniffen geführte Beweisverfahren in dem Fall war vom Gericht schon letztes Jahr geschlossen worden. Nelsons Anwälte wollten jedoch nicht locker lassen und verlangten vom Verlag zuletzt alle firmeninternen Dokumente, die mit dem Lied zu tun hatten. Darunter war dann auch eine bisher unbekannte Version des Liedes in seiner heutigen Form in einem Liederbuch aus dem Jahr 1927, auf die Warner/Chapell bisher im Prozess laut eigener Aussage „vergessen“ hatte.

Nun wird es noch einmal komplizierter: Warner/Chappell kaufte die Rechte an dem Lied nicht von den Hill-Schwestern selbst, sondern von der Clayton F. Summy Company, die selbst auf ungeklärten Wegen an die Rechte gekommen war. Teil des Vertrags war jedenfalls, dass die Summy Company dem Musikverlag zugesichert hatte, dass alle Versionen des Liedes von vor 1935 „illegal“ seien. Genau das lässt sich durch das gefundene Dokument aber nicht mehr behaupten. Detektivarbeit in Antiquariaten

Das „vergessene“ Liederbuch legte Warner/Chappell wie alle anderen Dokumente in computerisierter Form vor. Und für ein vergessenes Dokument machte man sich gerade damit einige Mühe, so Nelsons Anwälte: Das gesamte Notenblatt sei gut leserlich, nur am unteren Rand werde das PDF rätselhaft verschwommen. Eine bei Antiquaren bald gefundene andere Ausgabe des Liederbuchs brachte Klarheit: In der zuerst unleserlichen Zeile reklamiert die Summy Company das Copyright eindeutig für sich.

Damit sei der Vertrag, mit dem Warner/Chappell seit Jahrzehnten Millionen an „Happy Birthday“ vor allem bei der Verwendung in Film- und TV-Szenen verdient, null und nichtig, ist die Filmemacherin überzeugt. Doch es kommt noch besser: Das PDF stammte aus der 15. Auflage des Liederbuchs. Nelsons Anwälte fanden aber auch die Erstausgabe, in der sich überhaupt kein Hinweis auf irgendjemandes Urheberrecht findet. Verlag „sollte Niederlage zugeben“

Für Nelson, die durch Recherchen für eine Doku über die - auch für die moderne Pädagogik bedeutenden - Hill-Schwestern in den „Happy Birthday“-Strudel geraten war, ist damit klar: Das Lied war von Anfang an zur freien Verwendung gedacht, und die Geschäftemacher kamen erst später. Einer von Nelsons Anwälten erklärte gegenüber dem „Hollywood Reporter“, der Musikverlag wisse selbst, dass er „die Niederlage zugeben sollte, aber sie werden es nicht tun, weil zu viel Geld auf dem Spiel steht“. Links: Warner/Chappell Nelsons Gerichtseingabe (Faksimile) „Happy Birthday to You“ (engl. Wikipedia) „Hollywood Reporter“-Artikel

Publiziert am 28.07.2015 "

http://orf.at/stories/2291671/2187353/ " Streit um profitables Kindergartenlied

„Happy Birthday to You“ gilt als das weltweit bekannteste englische Lied. In der Öffentlichkeit darf man es allerdings nur spielen, wenn man Gebühren dafür zahlt, da das US-Musikunternehmen Warner/Chappell die Urheberrechte daran hält. Das wollte die Filmemacherin Jennifer Nelson aus New York 2013 ändern und per Klage erreichen, dass das Geburtstagslied der Allgemeinheit gehört. Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf Google+ teilen

Nelson forderte den Musikkonzern auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühren der vergangenen vier Jahre zurückzuzahlen. Das wären rund acht Millionen Dollar (7,2 Mio. Euro): Tag für Tag spült „Happy Birthday“ an die 5.500 Dollar an Tantiemen in die Kassa des US-Musikverlags. Wer immer das Lied außerhalb des kleinen Freundeskreises singt oder spielt, muss zahlen. Nicht umsonst wird in Geburtstagsszenen von US-Filmen meist „For He’s A Jolly Good Fellow“ gesungen. „Good Morning“ statt „Happy Birthday“

Nelsons Klage beruhte offenbar auf persönlichem Zorn. Sie drehte damals einen Dokumentarfilm über die Geschichte des Songs - woraufhin Warner/Chappell prompt auch bei ihr Geld einforderte. Laut den Angaben sollte sie 1.500 Dollar für die Verwendung des Stücks zahlen, andernfalls werde ihr eine Strafe von 150.000 Dollar aufgebrummt. Man sei mit ihr nicht anders umgegangen als all den anderen vor und nach ihr und habe damit nur versucht, illegal Geld zu erpressen, sagte Nelson.

Die Geldforderung von Warner/Chappell war in diesem Fall tatsächlich recht gewagt, denn Nelsons Film handelt gerade davon, dass „Happy Birthday“ urheberrechtlich auf äußerst wackeligen Beinen steht: Eigentlich war das Lied ursprünglich das Werk der US-Kindergärtnerin Patty Hill und ihrer Schwester, der Pianistin Mildred Hill. Sie dachten sich die Melodie zur Begrüßung der Kinder in der Früh aus. Statt „Happy Birthday“ sang man damals, im Jahr 1893, „Good Morning to All/Good Morning to You“. Musikverlag selbst illegaler Rechtehalter?

Nelson fühlte sich durch ihre Recherchen offenbar ausreichend aufmunitioniert, um es mit Warner/Chappell aufnehmen zu können. Sie argumentierte, der Musikverlag könne ohnehin keine Rechte an Melodie und Text geltend machen, da die Rechte daran schon illegal begründet wurden. Tatsächlich taucht als erster „Eigentümer“ des Liedes erst 1924 ein gewisser Robert Coleman auf, der das Lied aber seinerseits einfach ohne ordentliche Genehmigung abgedruckt haben dürfte.

Dieser Verdacht war auch bekannt und führte zu einiger Zurückhaltung von Warner/Chappell, wenn es um Instrumentalversionen des Liedes ging. Zudem konnte man dann argumentieren, man höre ja gerade nicht „Happy Birthday“, sondern „Good Morning to You“. Nelson war umgekehrt von Anfang an überzeugt, dass auch der geburtstägliche Text schon eine Erfindung der Hill-Schwestern gewesen sei, die das Lied spontan diversen Anlässen gemäß adaptiert hätten. In Europa mindestens bis 2016 geschützt

In der 26-seitigen Klageschrift heißt es: „Das Urheberrecht an ‚Happy Birthday to You‘, falls jemals eines an irgendwelchen Teilen des Lieds bestand, ist spätestens 1921 ausgelaufen.“ Wenn überhaupt, könne Warner/Chappell nur sehr eingeschränkte Rechte an einer einzigen Pianofassung des Songs aus dem Jahr 1935 geltend machen. Ähnliche Schlussfolgerungen hatte bereits der US-Rechtsprofessor Robert Brauneis 2008 in seinem 68-seitigen Essay „Copyright and the World’s Most Popular Song“ gemacht.

Sollte die Filmemacherin den Rechtsstreit verlieren, behält das Musikunternehmen das Copyright an dem Song in den USA noch bis mindestens 2030. Auf Europa wird die Klage in der Form allerdings durch Unterschiede im Urheberrecht vorerst keine direkten Auswirkungen haben. In der EU soll das Urheberrecht Ende 2016 ablaufen, es wäre allerdings eine weitere Fristverlängerung durch Warner/Chappell möglich.


Publiziert am 15.06.2013 " (nicht signierter Beitrag von 91.119.142.51 (Diskussion) 20:32, 28. Jul 2015 (CEST))

Neue Erkenntnisse --Felix frag 12:29, 29. Jul. 2015 (CEST)

Schostakowitsch

Fünf Töne oder eher 6 Noten!?--Mideal (Diskussion) 14:06, 18. Okt. 2016 (CEST)

Vorbei

Das Copyright ist vom Tisch: Das von Warner/Cahpell galt eh nur für ein spezielles Klavierarrangement und war ungültig, die Meldodie befindet ist spätest seit dem Gerichtsurteil 2016 in Public Domain, und wenn auch das europäische Coypright "Tod+70 Jahre" sagt - es gibt keinen Rechteinhaber mehr: Wo kein Kläger, da kein Richter. , s. engl. Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von Mideal (Diskussion | Beiträge) 14:54, 18. Okt. 2016 (CEST))

Warum sollte es keine Rechtesinhaber mehr geben, die Hill-Schwestern haben zwangsläufig Erben und die sind Rechteinhaber bis zum Ende des Jahres 2016. Benedictus Levita (Diskussion) 19:59, 18. Okt. 2016 (CEST)

Wieso wird mein beitrag zum Artikel als Spam deklariert / bezeichnet?

Hallo in die Runde. Habe heute 2 mal versucht meinen Youtube-Kanal dem Beitrag hin zu zu fügen, mit meinen über 360 eingesungenen Namen denke ich schon das so eine gewisse Relevanz besteht. Mein erster Versuch einfach nur den Link hinzuzufügen wurde (jetzt verständlicher) Weise direkt abgelehnt. Meine ausführliche Erklärung das dies nun mit erlöschen des Urheberechts erst möglich ist und viele Musiker und Musikerinnen nun personalisierte Songs kostenlos auf Youtube stellen ist auch richtig. Klar kann man mir vorwerfen das ich meinen Kanal als Referenz nehme aber Spam finde ich dann doch ein bissel hart als Bezeichnung meines Änderungsvorschlages.

Vielleicht kann mir einer kurz erklären wo mein Denkfehler ist. Vielen Dank euch allen. (nicht signierter Beitrag von Mverkooyen (Diskussion | Beiträge) 22:07, 26. Nov. 2019 (CET))

Liedtext?

Das Lied ist laut Artikel nicht urheberrechtlich geschützt. Warum ist der Text also nicht aufgeführt? Ich kenne diesen hier:

Happy Birthday to you,

Happy Birthday to you,

Happy Birthday, lieber [Name des Geburtstagskindes],

Happy Birthday to you. (nicht signierter Beitrag von GGR27 (Diskussion | Beiträge) 21:51, 26. Sep. 2020 (CEST))

eine Lücke

Happy Birthday von Stevie Wonder
hat in der englischsprachigen wikipedia ein eigenes Lemma Happy Birthday (Stevie Wonder song)

Stevie Wonder - Happy Birthday

und hier im Lemma wird es nicht mal erwähnt

Marilyn Monroe bekommt` nen ganzen Absatz und ein Foto
was im extra Artikel passt aber nicht hier im Lemma - weshalb ich es hier nun entfernt habe
(btw die [Geschlechterverteilung in der Wikipedia]])

ein blinder schwarzer Sänger wird nicht mal erwähnt

ein Schelm wer....

--Über-Blick (Diskussion) 14:17, 11. Feb. 2021 (CET)


Datum der Gemeinfreiheit

Finde es komisch, dass hier als Datum der Gemeinfreiheit von HBFY 2015 angegeben wird? Patty Hill, die von den beiden Urheberinnen später verstorbene, ist 1946 verstorben. In einem Seminar zum Medien-Urheberrecht wird deshalb angegeben, dass HBFY seit dem 1.1.2017 gemeinfrei gestellt sei und seitdem von allen genutzt werden kann ...Friederb (Diskussion) 23:45, 17. Mär. 2021 (CET)

Das ist die Situation in Europa. In den USA ist die Sache komplizierter, da für das Copyright eine Anmeldung voraussetzt. Und da Warner/Chappell die Rechte nie legal erworben hatte, hat ein US-Gericht deren Ansprüche 2015 kassiert. Steht alles ausführlich im Abschnitt Urheberrechtsschutz! Lesen bildet! --FordPrefect42 (Diskussion) 00:08, 18. Mär. 2021 (CET)