Diskussion:Hartholzstaub

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Alter "Grenzwert" von 5mg noch aufgeführt...

Die Verwendung von Maschinen bei Überschreitung von 2mg/m³ ohne Atemschutz ist seit Bekanntmachung Holzstaub des BMAS verboten. http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Bekanntmachung-Holzstaub.html Die Wikipedia Ausführungen beruhen auf der alten Version der TRGS 553, nach der, bei Maschinen mit denen die 2mg/m³ nicht eingehalten werden konnten, ein Grenzwert von 5mg/m³ für die Benutzung von Atemschutz galt. Diese Unterscheidung gibt es jetzt so nicht mehr. Es gibt keine Freigabe für Arbeiten ohne Atemschutz oberhalb von 2 mg/m³ mehr !!!!! Es wird lediglich noch aufgeführt, dass es Maschinen gibt, die 2mg/m³ überschreiten, ohne dass damit (wie früher) eine Ausnahme von der Verpflichtung Atemschutz zu tragen verbunden wäre. Oder in Kurzfassung: Oberhalb des Expositionsbegrenzungswertes des BMAS von 2mg/m³ ist Atemschutz erforderlich. (nicht signierter Beitrag von 84.138.66.195 (Diskussion) 13:53, 6. Feb. 2011 (CET)) Es handelt sich auch nicht um eine Technische Richtkonzentration sondern um einen Expositionsbegrenzungswert, oberhalb dessen eben Atemschutz zu tragen ist. Die Bekanntmachung Holzstaub wurde ja bereits angeführt. TRK ist uralt... (nicht signierter Beitrag von 84.138.92.110 (Diskussion) 17:49, 20. Feb. 2011 (CET))