Diskussion:Haushaltsscheck
Wirksamkeit Haushaltsscheckverfahren bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit
"Die Gründe liegen dabei weniger in den erhöhten Kosten...."
Das mag gelten, wenn ein Arbeitnehmer die 400 EUR Grenze pro Monat nicht überschreitet... aber ist es nicht öfters so, daß gerade nicht (Vollzeit-) berufstätige Frauen mehrere "Putzstellen" haben und dann mehr als 400 EUR verdienen ?
Wenn ich die Regel richtig verstanden habe, wäre dann die erste Arbeitsstelle über den Haushaltscheck abzurechnen (mit geringen Abgaben für den Arbeitgeber und gar keinen für den Arbeitnehmer) ... aber für die restlichen müssten der Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer Steuern und Beiträge zur SV zahlen....
...und genau hier sind die Kosten dann doch wieder entscheidend: Die Arbeitnehmer ("Putzhilfen") WOLLEN von sich aus gar nicht, daß man ihre Arbeit ordnungsgemäß anmeldet - weil die dann weniger netto bekommen würden.
Ich würde - wäre ich Arbeitgeber - mittels des Haushalts-Scheck-Verfahrens mit seinen moderaten Abgaben und seiner verwaltungstechnischen Unkompliziertheit - also gerne dazu beitragen, die Schwarzarbeit zu verringern... aber sobald ich eine solche Putzhilfe anmelden wollte, würde gleich kommen: Nein danke, dann muss ich (die Putzhilfe) ja mehr Steuern zahlen.... dann such ich mir lieber 'nen anderen Haushalt.
Oder anders ausgedrückt: für einen einzelnen Arbeitgeber wird eine von ihm gewünschte "max. 400 EUR Beschäftigung" zur vollwertigen, und zwar aus Gründen die er nicht zu vertreten hat (weil der Arbeitnehmer ja noch weitere Stellen hat und über die 400 EUR insgesamt kommt).
--> dieser Aspekt sollte irgendwie in den Artikel rein: letzten Endes sind es dann nämlich oft wieder die Kosten, die die Schwarzarbeit fördern
(Meiner Meinung nach wird die Schwarzarbeit in diesem Bereich nur dann signifikant reduziert werden können, wenn JEGLICHE haushaltsnahe Tätigkeit OHNE Zusammenrechnung mit anderen Tätigkeiten immer nach Haushaltsscheck abgerechnet werden könnte...)
--MOS-6510 15:35, 8. Jan. 2010 (CET)
Kost und Logis
wird ja beim Haushaltsscheck-Verfahren nicht als Arbeitslohn gewertet (bei der üblichen - vorgeschriebenen - Bewertung wären das allein schon über 400 EURO!). Dadurch bleibt "dieser Teil der Vergütung" auch bei der Pauschalsteuer unberücksichtigt. Wenn jemand nun nicht die Pauschalsteuer wählt, sondern die Steueranmeldung "über Lohnsteuerkarte", dürften Kost und Logis - Gleichbehandlungsgrundsatz - auch nicht bewertet werden: Dies ist lediglich meine Schlussfolgerung - habe ich aber noch nirgends gelesen. (Kost und Logis wird dagegen bei Minijobs, die nicht per Haushaltsscheck gemeldet sind - also z. B. Minijobs in Firmen - im vollen Umfang und zu den vorgeschriebenen Sätzen als Arbeitslohn gewertet!) Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:22, 15. Apr. 2012 (CEST)
- Wie kommst du darauf, dass Kost und Wohnung (Sachbezüge) beim Haushaltsscheckverfahren nicht als Arbeitslohn zählen? Rechtsgrundlage? Este (Diskussion) 10:05, 16. Apr. 2012 (CEST)
- § 14 Abs. 3 SGB IV: (3) Wird ein Haushaltsscheck (§ 28a Absatz 7) verwendet, bleiben Zuwendungen unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:20, 16. Apr. 2012 (CEST)
- Sicherheitshalber habe ich bei der Minijobzentrale nachgefragt; hier deren Antwort:
- Im Haushaltsscheck-Verfahren bleiben nach § 14 Absatz 3 SGB IV Zuwendungen unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind. Demnach werden Sachbezüge, wie zum Beispiel kostenlose Verpflegung oder Unterkunft, nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet. Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum zu.
- § 14 Abs. 3 SGB IV: (3) Wird ein Haushaltsscheck (§ 28a Absatz 7) verwendet, bleiben Zuwendungen unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:20, 16. Apr. 2012 (CEST)
- Hintergrund
- Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2049) wurde ab 1. Januar 1997 das Haushaltsscheck-Verfahren für Beschäftigungen in Privathaushalten eingeführt. Im Laufe der Zeit hat sich ein Wandel vollzogen. Während das Haushaltsscheck-Verfahren zu Beginn der Regelung ausschließlich für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung fand, können seit dem 1. April 2003 nur noch versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte in diesem Verfahren gemeldet werden (§ 28a Abs. 7 SGB IV). Aufgrund dieser Beschränkung auf geringfügige Beschäftigungen im privaten Haushalt bedurfte es noch einer Klarstellung zu den Sachbezügen. Das hat der Gesetzgeber mit der Änderung des § 14 Absatz 3 SGB IV (in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 5. August 2010, BGBl. I Nr. 41 S. 1127) mit Wirkung ab 11. August 2010 umgesetzt.
- Aus der Gesetzesbegründung (Bundesrats-Drucksache 152/10 vom 26.03.2010): "Es wird klargestellt, dass im Haushaltsscheckverfahren auch weiterhin Sachzuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet werden." http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedDocs/Drucksachen/2010/0101-200/152-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/152-10.pdf
- Mit freundlichen Grüßen
- Wolfram Koch
- Knappschaft-Bahn-See
- Dezernat VII.1.2 - Grundsatzdezernat für Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
- Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 09:40, 25. Apr. 2012 (CEST)
- OK. Vielen Dank! Dir ist aber schon klar, dass Kost und Wohnung nach den üblichen Regelungen weiterhin der Besteuerung unterliegen? Este (Diskussion) 09:54, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Ist damit gemeint, dass der Minijobber darauf Steuer zu entrichten hat, wenn die Steuer nicht ueber die 2 %-Pauschale, sondern ueber Lohnsteuerkarte geht? Diese Ungleichbehandlung erscheint mir nicht plausibel (wuerde in meinem 350-EURO-Fall aber auch nicht oder kaum zu Steuer fuehren, da es der einzige Job meiner - studentischen - Haushaltshilfe ist und auch mit Kost und Logis wohl keine Steuer entsteht, da sie u. a. 149 EURO Krankenkasse incl. PV zahlt = voller studentischer Pflichbeitrag ueber 30). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 11:20, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Bis 400 Euro wird pauschal versteuert - Kost und Wohnung ist nach Lohnsteuerkarte zu versteuern. Das kann z.B. bei Steuerklasse VI schon zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen.Este (Diskussion) 21:51, 25. Apr. 2012 (CEST)
- Danke fuer die Info - jetzt verstanden.
- Im Rahmen meines Schriftwechsel mit der Minijobzentrale (siehe den oben wiedergegebenen Teil davon) habe ich uebrigens vorgeschlagen, die Regelungen zum Thema "Kost und Logis" in die Erklaerungen zum Haushaltsscheckverfahren aufzunehmen, in denen sie bisher nicht vorkommen. Das will die Minijobzentrale realisieren! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:09, 26. Apr. 2012 (CEST)
- OK. Vielen Dank! Dir ist aber schon klar, dass Kost und Wohnung nach den üblichen Regelungen weiterhin der Besteuerung unterliegen? Este (Diskussion) 09:54, 25. Apr. 2012 (CEST)