Diskussion:Hausrat
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Der Begriff "Schmuck" wird im text 2 mal und din gegensätzlicher Weise verwendet. Als "Wertgegenstand" gehört er zum Hausrat, als persönlicher Besitz des Erblassers jedoch zu dessen Erbe - was stimmt denn nun? (nicht signierter Beitrag von 84.149.219.125 (Diskussion) 15:37, 30. Jul 2010 (CEST))