Diskussion:Haustürgeschäft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Haustürgeschäft

Ist ein mündlicher Abo Vertrag an der Haustür Rechtsgültig? Ist er "Nichtens" oder kann er "Angefochten" werden?

Mfg (nicht signierter Beitrag von 217.234.194.50 (Diskussion) 21:11, 13. Sep. 2011 (CEST))

Mündliche Verträge sind gültig und können vor Gericht angefochten werden. --Phgalla (Diskussion) 22:01, 5. Dez. 2012 (CET)

Artikel nicht auf dem aktuellen Stand, §§ 312ff. BGB haben sich geändert. (nicht signierter Beitrag von 188.107.174.252 (Diskussion) 17:05, 23. Okt. 2014 (CEST))