Diskussion:Hausverwaltung
Verdienst einer Hausverwaltung
Wodurch verdient denn eine Hausverwaltungsfirma?
- Durch die Verwaltergebühren, die im Rahmen des Hausgelds von den Eigentümern monatlich gezahlt werden. Lilienpheld 18:16, 4. Jan. 2008 (CET)
- Hier liegt ein Irrtum vor, da die Hausverwaltung die Mieter verwaltet und nicht die Eigentümergemeinschaft. Insofern bekommt die Hausverwaltung nicht im Rahmen von Hausgeld eine monatl. Bezahlung, sondern stellt den Eigentümern der verwalteten Immobilie seine vorher vereinbarte Verwaltungsgebühr in Rechnung, die der/die Eigentümer auch nicht im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung umlegen kann. --JvÄh 14:59, 18. Aug. 2008 (CEST)
Hausverwaltung ungleich Verwalter einer WEG
Hier werden offensichtlich zwei vollkommen verschiedene Begriffe durcheinandergebracht:
- Die Hausverwaltung / der Hausverwalter verwaltet die Mieter und nimmt dem Eigentümer dessen Aufgaben im Rahmen der Mieterverwaltung ab, z.B. Einnahme des Mietzinses+BetrKo, Bezahlung von Betriebskosten, Abrechnung gegenüber dem Eigentümer, Erstellung einer BetrKoAbrechnung gegenüber den Mietern.
- Der Verwalter einer WEG oder auch WEG-Verwalter verwaltet eine Wohnungseigentumsgemeinschaft. Dabei zieht er von den Eigentümern Wohngeld (im Gegensatz dazu bei der Hausverwaltung: Miete und BetrKo von den Mietern) ein, vertritt die WEG nach außen und bezahlt von dem Wohngeld alle anfallenden Kosten, die nur gemeinschaftlich abgerechnet werden können. Einmal jährlich erstellt er eine Hausgeldabrechnung sowie einen Gesamtwirtschaftsplan für die Anlage für das nächste Jahr sowie darauf basierend Einzelwirtschaftspläne für jede einzelne Einheit und hält dann eine Eigentümerversammlung ab.
Und damit keine Unklarheiten aufkommen: natürlich machen viele Immobilienfachwirte beides nebeneinander, gelegentlich sogar an/für ein Objekt sowohl die WEG-Verwaltung als auch eine Mieterverwaltung, aber es sind rechtlich und funktional zwei verschiedene Sachen. --JvÄh 15:42, 18. Aug. 2008 (CEST)
Der Begriff Hausverwaltung wird umgangssprachlich sowohl für die Verwaltung von Mietobjekten als auch für die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz genutzt. Das iat auch logisch, denn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum des Hauses, nicht etwa "Eigentumswohnungen". Die von den Kommentatoren zum Beweis der Richtigkeit der Behauptung, dass Hausverwaltung nur Mietobjekte betrifft zitierten Fundstellen, helfen nicht wirklich weiter, da diese selbst ungenau sind. Vorschlag für eine korrekte sprachliche Darstellung: Hausverwaltung(Mietobjekte) und Hausverwaltung(nach dem Wohnungseigentumsgesetz).(nicht signierter Beitrag von 80.145.205.75 (Diskussion) )
- Ich weiß nicht, wo Du Deine sprachliche Logik hergenommen hast, aber der WEG-Verwalter heißt so, weil sich seine Rechte und Pflichten aus dem WEG-Gesetz herleiten und nicht, weil er (möglicherweise aus Laiensicht?) ein Haus verwaltet (was er aber nicht tut). --JvÄhh 22:52, 29. Sep. 2008 (CEST)
- @JvÄhh: Dein Ton ist mir zu unfreundlich! Selbst wenn der vorige Beitrag unsigniert blieb, ist seine Logik sehr leicht nachvollziehbar, nämlich eben „(umgangs)sprachlich“! Laiensicht hin oder her, die Umgangssprache ist kein Faktor, der unwesentlich ist. — Im übrigen: Es ist meiner Erfahrung nach typisch so, dass das Objekt der Mietverwaltung mehrere Häuser (eines größeren Eigentümers) umfasst – gerade bei gewerblicher Verwaltung. Objekt der WEG-Verwaltung hingegen ist meist tatsächlich ein einzelnes Haus. Ausnahmen bestätigen dabei die Regel, doch der „laienhafte“ Sprachgebrauch hat Substanz. Den Mini-Hinweis „Siehe auch“ hab ich zur „Abgrenzung“ erweitert, bevor ich nun die Diskussion las. Doch im Hinblick auf WP:BKL ist das Ergebnis – ganz im Sinn des Anonymus – noch ungenügend.--WinfriedSchneider 15:27, 26. Feb. 2009 (CET)
Gleichsetzung doch richtig? Ich persönlich mache eigentlich keinen Unterschied zwischen den beiden Hausverwaltern. Ich verstehe unter einem Hausverwalter in erster Linie den Hausverwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes; Da in einem Mietshaus dieselben Aufgaben ebenfalls von einem sog. Verwalter erledigt werden, der hier ebenfalls vom Eigentümer beauftragt ist (nur dass der Eigentümer halt keine WEG, sondern ein Einzeleigentümer ist), sehe ich hier keinen Unterschied. In beiden Fällen verwaltet der Verwalter das Haus, in beiden Fällen schreibt er Nebenkostenrechnungen (auch wenn das, was er drauf schreiben darf variiert) und in beiden Fällen ist er vom Eigentümer beauftragt. Ich sehe damit aber eigentlich keinen wirklichen Unterschied zwischen den beiden Verwaltern. Die Aufgaben von Vermieter, Verwalter, Eigentümer, Mieter und Hausmeister sind ja im Prinzip die gleichen, nur dass im Mietshaus eben der Verwalter mit dem Eigentümer zusammenfällt. Das kann aber daran liegen, dass ich noch nie in einem Mietshaus gewohnt habe und daher nur das System WEG gewohnt bin. -- 2001:A60:218D:8301:3592:619E:80DE:B2FD 01:27, 27. Apr. 2013 (CEST)
Geschichte
Der Satz "Bezüglich des Berufsbildes geschah nun aber nahezu 2000 Jahre lang nichts" ist nicht nachvollziehbar. Dieser müßte, wenn er stimmt (was ich nicht glaube) belegt werden.
Außerdem ist die Wortwahl "Berufsbild" in Bezug auf eine Hausverwaltung falsch. Hausverwaltungen sind in den meißten Fällen Firmen, also juristische Personen, deren Geschäft darin besteht, Häuser zu verwalten. Ein Berufsbild bezieht sich aber immer auf eine natürliche Person.
Natürlich arbeitet in einer Hausverwaltung immer auch mindestens ein Verwalter, aber es gibt dort häufig auch Buchhalter, Sachbearbeiter und Reinigungskräfte.
Auch die folgende Formulierung halte ich für fraglich:
- "Eine weitere Vorwärtsentwicklung entstand 1984, als erstmals eine Verwalter-Franchise-Organisation gegründet wurde, deren markantes Merkmal ein "Leistungskatalog" für die Verwalteraufgaben war, welche heute zum allgemeinen Standard gehören."
Erstens ist nicht angegeben, wie die sog. Verwalter-Franchise-Organisation heißt, und zweitens ist der Satz nicht belegt. Die Imagewerbung des BVI bei Einzelnachweis 2. ist wohl kaum eine geeignete Quelle dafür.--Martin397 (Diskussion) 23:39, 30. Dez. 2013 (CET)
Überarbeitung und Lektorat des ganzen Artikels - wer hilft mit?
Hallo wer hilft mit, diesen doch mittlerweile etwas unsachlichen Artikel auf den neuen Rechtsstand zu heben? Dazu braucht es weitere Immobilienprofis, sind die hier auch? --Gtw-Immobilienweiterbildung (Diskussion) 10:35, 14. Nov. 2018 (CET)
wie wäre es mit einem Lemma über Reanovo?
Reanovo übernimmt die R&M Unternehmensgruppe
7.10.2021
https://transfer-partners.de/deals/reanovo-uebernimmt-die-r-m-unternehmensgruppe
Aus Foncia wird Reanovo
Die bisher 16 Tochtergesellschaften in Deutschland, mit teilweise individuellen Markenauftritten,
firmieren künftig unter der einheitlichen Marke.
01.07.2021
https://www.konii.de/news/deutschlands-grosster-wohnungsverwalter-aus-foncia-wird-reanovo-202107019178
Unternehmen & Köpfe
01. Juli 2021
Umfirmierung: Foncia wird zu Reanovo
Ab sofort firmiert Foncia unter der neuen Marke Reanovo.
Reanovo verwaltet mit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
an 57 Standorten mehr als 125.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten.
https://www.immobilienmanager.de/umfirmierung-foncia-wird-zu-reanovo-01072021
Reanovo übernimmt den Berliner Hausverwalter Sorgertec
Veröffentlicht am 19.11.2020
Reanovo (vormals Foncia), der führende Wohnimmobilienverwalter in Deutschland, hat die SorgerTec Hausverwaltung AG übernommen.
SorgerTec ist ein seit 1913 bestehendes Unternehmen, das im Großraum Berlin/Brandenburg aktiv ist.
Es ist spezialisiert auf die fachkundige kaufmännische und technische Betreuung
von Miethäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Gewerbeimmobilien sowie auf den Verkauf und die Vermietung von Immobilien.
Mit den ca. 10.000 von SorgerTec verwalteten Wohneinheiten
sowie seinen rund 70 Mitarbeitern
wird Reanovo in Deutschland zukünftig
mit über rund 700 Mitarbeitern etwa 120.000 Wohneinheiten verwalten.
SorgerTec wird als operative Tochtergesellschaft mit ihrem bisherigen Personal weitergeführt....
https://www.reanovo.de/unternehmen/aktuelles/reanovo-uebernimmt-den-berliner-hausverwalter-sorgertec/
--Über-Blick (Diskussion) 12:04, 4. Jan. 2022 (CET)
Ist Hausverwaltung eine Geschäftsbesorgung?
aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages? MfG, L.Willms --L.Willms (Diskussion) 10:55, 27. Sep. 2022 (CEST)