Diskussion:Heiligtum (Christentum)
Anerkennung von Wallfahrtsorten
Mir ist erst durch die Arbeit am Artikel aufgefallen, daß Wallfahrtsorte der kirchlichen Anerkennung bedürfen und demnach bei sogenannten Erscheinungsorten nicht nur die Erscheinung selbst in Frage steht, sondern auch der jeweilige Erscheinungsort. Im Falle von Marienfried kann ich mich erinnern, daß der Ort lediglich die Anerkennung als "Gebetsstätte" bekommen hat und eben nicht als Heiligtum bzw. Wallfahrtsort. Ähnlich ist Medjugorje bis heute nicht als Wallfahrtsort der katholischen Kirche anerkannt und alle Fahrten dorthin haben somit rein privaten Charakter.
In diesem Zusammenhang ist mir im Abschnitt über die Schönstattheiligtümer nicht klar, ob hier eine bischöfliche Anerkennung als Heiligtum für die ursprüngliche Kapelle bzw. für alle Schönstattkapellen ausgesprochen wurde, ob hier also der Begriff Heiligtum im kirchenrechtlichen Sinn oder rein umgangssprachlich verwendet wird.
Vielleicht weiß jemand dazu mehr, ansonsten würde ich gelegentlich versuchen, diesbezüglich ein wenig zu recherchieren. --robby (Diskussion) 16:52, 6. Dez. 2017 (CET)
faktischer Doppeleintrag
Durch die Ausgliederung von Heiligtum (Christentum) aus Heiligtum ist nun ein im grunde gleichbedeutender Doppeleintrag zu Wallfahrtsort entstanden. Wie kann man beides zusammenführen? --robby (Diskussion) 18:11, 6. Dez. 2017 (CET)
- Muss man nicht. "Wallfahrtsort" behandelt verschiedene Religionen, "Heiligtum (Christentum)" streift auch andere Wortbedeutungen.--Der wahre Jakob (Diskussion) 23:09, 6. Dez. 2017 (CET)