Diskussion:Helfer vor Ort/Archiv

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Begriff

Benutzer:Düsentrieb hat am 4. Aug 2004 15:58 im Unterpunkt "Begriff" folgende Ergänzung angehängt:

Ausserdem wird Ersthelfer auch oft synonym mit diesen beiden Begriffen verwendet. Allerdings bezeichnet Ersthelfer eigentlich jeden, der bei einem Notfall anwesend und in der Lage ist zu helfen, also auch Laien. Dagegen bezeichnet First Responder bzw. Helfer vor Ort basismedizinisch qualifizierte Helfer (meist Polizei oder Feuerwehr). Es gilt also eine Staffelung in der Qualifikation: Ersthelfer (Laie), Helfer vor Ort (Basisqualifikation), Sanitäter (volle Qualifikation). Umgangssprachlich wird diese scharfe Trennung jedoch häufig nicht beachtet.

Ich weiss zwar, worauf er hinaus will, halte aber diese Formulierung für ungünstig und in der Sachaussage sogar fehlerbehaftet. Meine Meinung: Die Definition und damit die Abgrenzung zur nicht organisierten Hilfe wurde ja bereits im ersten Satz des Artikels gebracht, das genügt - darüberhinaus wurde die Seite Ersthelfer entsprechend umgestaltet, so dass dort eine Abtrennung deutlich wird. Ich bin dafür, den obigen Absatz ersatzlos wieder zu streichen, stelle das aber erstmal zur Diskussion. Als Alternative würde ich eine Umformulierung vorschlagen und machen (die ich aber noch ausarbeiten müsste).
--Bernhard N. (Bnow) 23:12, 4. Aug 2004 (CEST)

Eine Abgrenzung gegenüber ähnlichen Begriffen (ind jedem der betreffenden Artikel) halte ich allgemein für hilfreich, und das scheint in der Wikipedia auch Usus zu sein (vergleiche [1]). Zudem fehlt, ohne den von mir hinzugefügten Abschnitt, in diesem Artikel jeder Hinweis auf den Ersthelfer - der sollte aber schon drin stehen. Auch ist es sinnvoll, auf die umganssprachliche Verwendung eines Wortes rücksicht zu nehmen bzw. dessen fehlerhaftigkeit zu erläutern. Ich kann verstehen, dass du diesen Abschnitt für überflüssig hälst - aber stöhrt er dich so sehr, dass er unbedingt raus muss? Eine Umformulierung bzw. Korrekturen sachlicher Fehler sind mir übrigens herzlich willkommen.

Vorschlag: wie wäre es, einfach einen dritten Satz in den Artikelanfang aufzunehmen, etwa so:

...Ersthelfer dagegen bezeichnet jeden, der zufällig bei einem Unfall anwesend ist und Hilfe leistet, insbesondere Laien.

Damit könnte ich leben. Du auch? -- D. Düsentrieb (?!) 23:37, 4. Aug 2004 (CEST)

Deutlich besser, ja! --Bernhard N. (Bnow) 10:01, 5. Aug 2004 (CEST)

done. -- D. Düsentrieb (?!) 13:50, 5. Aug 2004 (CEST)

HvO/Sanitäter

Hallo,

eine kleine Frage von ein Franzoser : was ist die Unterschied zwischen Helfer vor Ort und Sanitäter?

Cdang 15:27, 23. Sep 2004 (CEST)


"Helfer vor Ort" bezeichnet hier die Organisationsform (qualifizierter Helfer oder Helfer-Team, die sich in Nähe des Einsatzortes aufhalten und zeitgleich mit dem entfernteren Rettungsdienst alarmiert werden, um die Zeit bis zu dessen Eintreffen zu überbrücken), "Sanitäter" eine medizinische Qualifikation (entweder als Sammelbegriff für alle nichtärztlichen medizinischen Einsatzkräfte oder eine konkrete Ausbildungsstufe oberhalb der "Ersten Hilfe", zB. mit etwa 70-stündigem Lehrgang - die genauen Ausbildungsinhalte sind aber Landes- und Organisationsabhängig).
Natürlich ist ein "Helfer vor Ort" auch ein beliebiger Mensch, der vor Ort Hilfe leistet (unabhängig von Organisation oder Qualifikation). Das ist aber in diesem Kontext nur mittelbar gemeint.
Hoffe, das hilft.
--Bernhard N. (Bnow) 12:12, 10. Okt 2004 (CEST)
Alles klar.
Jetzt: in Frankreich haben wir ambulanciers (Sanitäter im KTW, oder im RTW), Ausbildung : 160 Stunde + 25 Tage Praktikum, aber selbe Kenntnisse wie ein HvO (Reanimation mit Sauerstoff und Frühdefibrillation, Schienen...). Is es etwas so Wie ein Rettungsassistant?
Cdang 14:49, 12. Okt 2004 (CEST)
Die Ausbildungsstufen in der deutschen Notfallmedizin sind grob folgende:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen: 8 Stunden (notwendige Voraussetzung zur Erlangung eines Führerscheins in Deutschland)
Ersthelfer (Erste Hilfe): 16 Stunden (notwendig für einen Führerschein für Lastwagen)
Sanitäter (Stufe A): 24 Stunden
Sanitäter (Stufe B): A+24 Stunden
Sanitäter (Stufe C): A+B+ ca. 32 Stunden (spezielle Ausbildung für spezifisches Einsatzgebiet, z.B. Katastrophenschutz oder Wasserrettung)
Ob und wie SanA/B/C ausgebildet wird, hängt aber sehr stark von der jeweiligen Hilfsorganisation ab. Die obigen Angaben (und das folgende) entsprechen dem beim Bayerischen Roten Kreuz aktuellem Ausbildungskatalog (Stand 2004).
Rettungshelfer (RHe): sehr unterschiedlich, meist 160 Stunden Theorie plus manchmal noch je 80 Stunden Rettungsdienst- und Klinikpraktikum. Hängt sehr vom Bundesland und der ausbildenden Organisation ab (in Nordrhein-Westfalen gibt es z.B. eine in Fachkreisen umstrittene Kurz-Version mit 80 Stunden Ausbildung und 80 Stunden Praktikum).
Rettungssanitäter (RS): 520 Stunden (enthält meist die 160h des RHe plus je 160 Stunden Rettungsdienst- und Klinikpraktikum)
Rettungsassistent (RA): 2 Jahre Berufsausbildung, davon 1 theoretisches Jahr an einer RA-Schule und 1 praktisches Jahr in einer Lehrrettungswache (manchmal auch kombiniert im Blockunterricht, je nach Schule). Die Ausbildungsinhalte hier sind durch Bundesgesetz geregelt und damit ist der Begriff auch geschützt (nur erfolgreiche Absolventen der Ausbildung dürfen sich Rettungsassistenten nennen). Der RA ist die höchste nicht-akademische Qualifikation in der Notfallmedizin.
In der Regel schreiben die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer als Transportbegleiter auf einem Rettungswagen (für den Notfall) einen Rettungsassistenten vor, auf dem Krankentransportwagen einen Rettungssanitäter (plus jeweils einen Fahrer).
Der französische "ambulancier" entspricht also ungefähr einem deutschen Rettungshelfer und dürfte in Deutschland in der Regel wohl nur als Fahrer eines RD-Fahrzeugs eingesetzt werden.
Sorry für die späte Antwort...
--Bernhard N. (Bnow) 15:23, 11. Jul 2005 (CEST)


Weblinks

Ich habe mir erlaubt, folgende Links rauszuwerfen:

Begründung: Wikipedia soll keine Linkliste werden. Das kann man per Google auch rausfinden.

Drohung: Sonst lege ich http://www.brk-glonn.de/hvo.html (seit 1988 ununterbrochen im Dienst) auch hier rein - wer bietet eine ältere heute noch bestehende First-Responder-Gruppe?  :) --Bernhard N. (Bnow) 15:45, 11. Jul 2005 (CEST)

Drohung mittlerweile wahrgemacht. Die ist wenigstens für den Artikel relevant. Wer eine ältere Gruppe findet, die ggf. auch noch als Besonderheit (Integrationsmodell HvO und SEG) in einem Fachbuch (Poguntke, Eicher, "First-Responder: Schrittmacher der Rettungskette") gelistet ist, der darf sie gerne dazusetzen. :) --Bernhard N. (Bnow) 19:43, 6. Feb 2006 (CET)

Wieso wirfst du Links raus, die eigentlich eine gewisse Relevanz zum Thema bieten? Ich finde es eigentlich nicht so schlimm, wenn Wikipedia neben Informationen auch Links anbietet, damit sich die User näher informieren können!

Lieber Unbekannter: wie im ersten Absatz auch deutlich geschrieben - weil Wikipedia keine Linksammlung ist. Die "gewisse Relevanz" zum Thema bestand bei den o.g. Links darin, dass sie mehr oder weniger gut gemachte Seiten zu genau einem (eigenen) HvO-System darstellten und keine weiteren Informationen bzw. irgendeinen Mehrwert lieferten. Du darfst das gerne vergleichen, dazu habe ich die Seiten ja fairerweise hier dokumentiert. Aber Wikipedia scheint mit zunehmendem Bekanntheitsgrad auch zunehmend unkontrollierbar im Sinne einer Fuchsschwanzsammlung missbraucht zu werden, ich hab's mittlerweile weitgehend aufgegeben, hier aufräumen zu wollen. --Bernhard N. (Bnow) 13:47, 15. Mär 2006 (CET)

Ersthelfer in Betrieben

Unter welcher Bezeichnung laufen die Ersthelfer in Betrieben, die zum Beispiel den Werksärztlichen Dienst (WäD) unterstützen sollen. Auch sie haben gewisse höhere Kenntnisse / Befugnisse. -- JARU 21:17, 30. Sep 2006 (CEST)

Das sind (betriebliche) Ersthelfer (Erste-Hilfe-Ausbildung, regelmäßig wiederholt) oder Betriebssanitäter (Sanitätsausbildung mit berufsgenossenschaftlicher Zusatzschulung, ebenfalls regelmäßig wiederholt). Beides hat mit dem im Artikel beschriebenen HvO/FR-System nichts zu tun, obgleich es natürlich einen ähnlichen Zweck erfüllt - aber eben innerbetrieblich (und z.T. gesetzlich vorgeschrieben), nicht öffentlich. Theoretisch kann natürlich ein gut organisierter Betriebssanitätsdienst auch außerhalb des Betriebsgeländes als "richtiger" HvO/FR im Sinne des Artikels tätig werden, aber das dürften Einzelfälle sein. --Bernhard N. (Bnow) 12:53, 22. Dez. 2006 (CET)

Review Oktober/November 06

Ein Thema das immer aktueller und wichtiger wird. Der Artikel stellt das Thema bereits recht ausführlich dar, hat aber sicherlich noch ein paar Schwachstellen. Deshalb möchte ich ihn hier zur Diskussion und Verbesserung einstellen. --88.134.156.213 11:34, 22. Okt. 2006 (CEST)

Schon sehr viel lesenswertes. Prima! Teilweise sprachlicher Verbesserungsbedarf (Satzbau, Orthografie), die rechtlichen Ausführungen zur StVO sind nicht ganz zutreffend (ergänze ich, wenn ich Zeit finde), "Personalstärke": wofür halten sich die restlichen Helfer bereit? In der Literatur könnten noch die ISBN rein... Grüße, --rmk 20:42, 22. Okt. 2006 (CEST) NACHTRAG: rechtliche Ausführungen habe ich korrigiert. :-) --rmk 21:05, 22. Okt. 2006 (CEST)
Anmerkungen:
  • Im Abschnit 'Begriff' brauchen die Schlagwörter nicht mehr in Fettdruck zu erscheinen.
  • Relativ viele Listen, Fliesstext sollte präferiert werden.
  • Die assoziativen Links (siehe auch) können weg. Sind die Begriffe wichtig, sollten sie Fliesstext erhalten und auch dort verlinkt werden.
  • Verlinkung auf Jahreszahlen sollte nur bei wichtigen Daten erfolgen. So als Faustregel: Wird der Artikelgegenstand in dem verlinkten Jahreszahlenartikel erwähnt?
  • Weblinks im Text sind verpönt. Die Ortsgruppen sollten meiner Meinung keinen Link bekommen, aus der Pressemeldung kann man eine Fussnote machen. -- Dishayloo + 20:04, 15. Nov. 2006 (CET)

Änderungen von IP 82.82.98.181

Die Änderungen waren sehr einseitig und nicht POV-frei, haben den Artikel z.T. verfälscht. Deshalb reverted. Bitte lokale Besonderheiten nicht als Allgemeingültigkeit verkaufen. Danke. --Bernhard N. (Bnow) 14:31, 11. Jan. 2007 (CET)

Alarmierung durch Sirenen

Letzte Woche war ich in einer abgelegenen Gegend in Bayern (Wörth, Hörlkofen, Kreis Erding), in der die FFW sogar noch per Sirene alarmiert wurde. Fand ich erstaunlich. Seit ein Freund mir gerade erzählt hat, daß ich in der Zeit per Mobilfunk gar nicht erreichbar war, ist das jedoch mehr als verständlich. Matze Mö 21:33, 1. Aug. 2007 (CEST)

Ich kenne Regionen in Deutschland, wo das ausnahmslos so ist. --Polarlys 22:36, 1. Aug. 2007 (CEST)

Finanzierung

In Unserer Region (Nordbaden) ist es teilweise so, das die Verbrauchsmaterialen vom Rettungsdienst zurückerstattet werden. Beispielsweise wenn der HvO eine Infusion anlegt wird eine Infusion direkt vom Rettungsdienst zurück gegeben. Der Rettungsdienst sagt, das die HvO's ihre Sache richtig machen und daher die Sachen die sie benötige auch vom Rettungsdienst bei dem Einsatz benötig worden wären. Und ob der Rettungsdienst die Infusion zum Beispiel selbst anlegt und damit verbraucht, oder ob er sie dem HvO "zurück" gibt bleibt sich gleich.--Don Zoltan 12:16, 10. Jun. 2010 (CEST)

Ja, kann so sein und ist schön so, funktioniert bei uns auch. Aber das löst noch lange nicht 100% der Finanzierungsfragen. Da bleiben noch viele Kosten übrig, für ablaufendes selten gebrauchtes Verbrauchsmaterial, für Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, Unterkunft/Garage inkl. Nebenkosten, Schutzbekleidung, Ausbildung etc. --79.229.147.122 21:26, 14. Apr. 2012 (CEST)

Begriff

Im Artikel steht: "Dort wird er unter der Dienstbezeichnung Feuerwehr-Sanitäter geführt (Helmkennzeichnung: „Fw-San“ in blau)". Ist das wirklich bei jeder Feuerwehr so, in jedem Bundesland/Kanton, in jedem wikipedia-de-Land? Das bezweifle ich mal ganz stark und nehme das demnächst raus. --79.229.147.122 21:28, 14. Apr. 2012 (CEST)

Bayern erlaubt First Respondern Alarmfahrten

Siehe http://www.rettungsdienst.de/nachrichten/bayern-erlaubt-first-respondern-alarmfahrten-29597 (nicht signierter Beitrag von 92.194.94.106 (Diskussion) 20:10, 30. Mai 2012 (CEST))

Sonderrechte

Da hat wer ganz grob Sonder- und Wegerechte durcheinander gewürfelt. Gelbes Blinklicht ist nicht zulässig, außer es liegt eine Ausnahmegehmigung durch die zuständige Behörde zu. Außerdem ist durch gelbes Blinklicht nur auf Sonderrechte hingewiesen, z.B Parken an Stellen, die dafür nicht vorgehsehen sind, etc. Das was der Verfasser hier meint, sind die Wegerechte... (nicht signierter Beitrag von Rescuerambo (Diskussion | Beiträge) 00:49, 21. Jun. 2008 (CEST))

First Responder vs. Helfer vor Ort

Die Verwendung des Begriffs First Responder ist in diesem Zusammenhang nicht ganz korrekt. In den meisten Teilen Nordamerikas wird der FR in 3 Levels eingeteilt, wobei lediglich der unterste Level (Level 1) dem deutschen HvO entspricht. Die weiteren Levels gehen deutlich über Zuständigkeiten, Befugnisse und Inhalte der Ausbildung des HvO hinaus. Der Level 3 kommt dem Rettungssanitäter bis auf die Kenntnisse im Legen eines IV gleich und unterscheidet sich lediglich dadurch, dass er nicht primär im Rettungsdienst, sondern primär bei der Feuerwehr und Polizei angesiedelt ist.

Der FR3 kann mittels einwöchigem Aufbauseminar und Prüfung direkt als Paramedic Level 1 einsteigen und je nach Staat oder Provinz innerhalb von 3 Monaten den Level 2 erreichen. Hier wird deutlich, dass der First Responder nicht dem HvO gleichzusetzen ist, auch wenn man die Wortverwandtschaft nicht abstreiten kann. Auf meiner kanadischen FR-License steht auch: "Emergency Medical Assistant" Deswegen bin ich dennoch kein Rettungsassistent. (nicht signierter Beitrag von AmrDE (Diskussion | Beiträge) 16:19, 5. Mai 2012 (CEST))

Rechtliche Situation in den Ländern, Baden-Württemberg

Da der RD in D Ländersache ist, sollte ein Abschnitt über die rechtliche Situation in den einzelnen Ländern der BRD eingebaut werden.

In Baden-Württemberg existiert mit dem §10b RDG eine rechtlich definierte Grundlage für die HvO-Systeme. Die in Abs. 2 genannte Rechtsverordnung ist die vom IM-BW erlasse VO-HvO vom 18.02.2018. Demnach kann ein HvO-System in Baden-Württemberg planmäßig und auf Dauer von einer im KatS mitwirkenden Organisation eingerichtet und betrieben werden. Das HvO-System ist weder Ersatz noch Bestandteil des RD. --TheEagle (Diskussion) 15:27, 21. Okt. 2018 (CEST)

Situation in Baden-Württemberg

Die Situation in Baden-Württemberg ist durch die VOHvO des IM-BW geregelt. Damit existiert eine klare Rechtsgrundlage für die Arbeit der HvO in BW. Ich habe die Situation unten dargestellt und frage mich nun, wie das am Besten im Artikel eingestellt werden sollte, da verschiedene Unterabschnitte tangiert werden.


In Baden-Württemberg existiert mit der Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (VOHvO) eine verbindliche Rechtsvorschrift für die im Bundesland tätigen Helfer vor Ort. Eine besondere Verantwortung fällt hierbei der ausführenden Organisation zu, die über ein medizinisches Qualitätsmanagement verfügen muss (§ 11 VOHvO). Zur Einrichtung eines ortsgebundenen HvO-Systems sind nur im Katastrophenschutz tätige Organisationen und Einrichtungen (z.B. DRK, MHD, JUH, ASB, Feuerwehren) berechtigt (§ 2 Abs. 1 VOHvO). Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als HvO gem. § 2 Abs. 2, § 4 und § 5 VOHvO sind:

  • Persönliche und gesundheitliche Eignung
  • Volljährigkeit
  • Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE)
  • Sanitätsdienstliche Ausbildung (min. 48 UE / Empfehlung: 72 UE, s. Anlage zur VOHvO)
  • 16 stündiges Rettungsdienst-Praktikum
  • Regelmäßige Fortbildung (16 UE in zwei Jahren und Rettungsdienst-Praktika)
  • Unterweisung über Fahrten mit "Sonderrechten" i. S. d. StVO (regelmäßig alle zwei Jahre bei Nutzung von Blaulicht-Einsatzfahrzeugen)
  • eine schriftliche unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (s. § 12 VOHvO)
  • bestehender Versicherungsschutz

Die Pflichtausrüstung (§ 6 VOHvO) ist minimal. Die VOHvO schreibt Einmalhandschuhe, ein Abbindesystem (Tourniquet) und persönliche Schutzausrüstung gem. der Organisationsvorschriften vor. Als erweiterte Aurstüstung sind AED und med. Ausrüstung gem. DIN 13155 definiert.

Die HvO dürfen Einsatzfahrzeuge der ausführenden Organisation nutzen und Sonder-/Wegerechte nach § 35 und § 38 StVO in Anspruch nehmen. Die Freigabe hierzu erfolgt durch die Leitstelle (§ 8 VOHvO).

Die eingesetzten HvO unterliegen im Einsatz den Weisungen des Rettungsdienstes und der Leitstelle. Sie selbst sind nicht Teil des Rettungsdienstes, sondern eine Ergänzung der Notfallrettung.

--TheEagle (Diskussion) 09:32, 3. Feb. 2020 (CET)

Hallo Benutzer:TheEagle, ich würde dies kompeltt einfügen, auch wenn irgendwas doppelt ist, da es sich auf eine Rechtsvorschrift bezieht.--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 10:05, 3. Feb. 2020 (CET)
IChhabe mal nich einen Link eingestellt, aber irgendwie scheit dieser nciht richtig zu mögen, abwohl dieser auf der VOHvO vorgegeben wird--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 10:14, 3. Feb. 2020 (CET)
Ich habe den Link zur VOHvO geändert, sodass stehts die aktuelle Version angezeigt wird. So sollte das eigentlich passen.

--193.30.192.163 14:05, 3. Feb. 2020 (CET)