Diskussion:Helga Bayertz
"Vertragslos"??
Da ihr Weg sie im März 1963 zum Sender Freies Berlin führte, absolvierte sie neben ihrer (vertragslosen) Fernsehansager-Tätigkeit eine Sprech- und Schauspielausbildung.
Wie muss man sich die "vertragslose Tätigkeit" vorstellen? Ist sie in das SFB-Gebäude eingedrungen, hat sie den Pförtner überwältigt, sich in ein Studio geschlichen und hat sie sich eines Mikrofons bemächtigt und das technische Personal gezwungen ihre Ansagen in den Äther zu schicken??
Nein, das glaube ich nicht. Vielleicht ist gemeint, dass sie beim SFB einen mündlichen oder konkludenten Honorarvertrag hatte. Manche Menschen glauben in solch einem Fall, sie hätten "keinen Vertrag". Oder vielleicht ist auch gemeint, dass sie keine Festanstellung hatte, sondern als freie Mitarbeiterin tätig wurde (was, nebenbei bemerkt, bei einer Fernsehansagerin auf eine falsche sozialversicherungsrechtliche Einordnung durch den Auftraggeber hindeutet).
Wenn irgendeine Einigung (egal ob schriftlich, mündlich oder konkludent) zwischen Frau Bayertz und dem SFB bestand, ist die Tätigkeit nicht "vertragslos". Eine solche Einigung wird mit Sicherheit bestanden haben, daher streiche ich das Wörtchen "vertragslos" im Artikel.
Ilsebill (Diskussion) 08:03, 30. Mär. 2015 (CEST)
- Zitat "Steckbrief" (ich muss das doofe Wort benutzen, weil "Personalbogen" nach SFB-Dokument klänge): "Frei (kein Vertrag)". Okay, "freien" statt "vertragslosen" ist vielleicht wirklich besser, wenn auch nicht so eindeutig. Welche (Vertrags- bzw. Nicht-Vertrags-)Regelungen es 1963 gab, als Frauen nur mit Zustimmung ihrer Ehemänner arbeiten gehen durften (mit der Erwähnung will ich sagen, dass damals andere Zustände herrschten), entziehen sich meiner Kenntnis. Wenn es so dasteht, halte ich "vertragslos" - wie gesagt 1963!! - für möglich (na ja, vielleicht ist mit der Formulierung ja tatsächlich nur der "schriftliche Vertrag" gemeint und rechtlich gesehen galt vielleicht damals auch schon ein mündlicher als "Vertrag"). Ich plädiere für: "freien (vertragslosen)", nehme es aber auch hin, wenn wir uns auf "freien" einigen.--Dichoteur (Diskussion) 09:22, 30. Mär. 2015 (CEST)
- Möglicherweise hatten der SFB und Helga Bayertz einen Honorarvertrag über eine freie Mitarbeit geschlossen (vielleicht schriftlich, vielleicht mündlich, vielleicht konkludent). Wenn es dafür einen Beleg gibt, könnte man in den Artikel schreiben: "freie Mitarbeit beim SFB" oder ähnliches. Wenn es keinen Beleg dafür gibt, kann man nichts schreiben. Auf keinen Fall sollte im Artikel das Wörtchen "vertragslos" oder "ohne Vertrag" auftauchen, denn das ist definitiv falsch (auch bei Frauen des Jahres 1963). Weder ist eine freie Mitarbeit mit dem Fehlen eines Vertrages gleichzusetzen, noch eine Mitarbeit ohne einen Vertrag vorstellbar. In dem Moment, in dem sich zwei Menschen über eine Mitarbeit einigen besteht ein Vertrag. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. beim Grundstückskauf) ist die Schriftform vorgeschrieben. Ein Vertrag bestand ohne Zweifel; man sollte aber überlegen, ob es für einen Lexikonartikel überhaupt relevant ist, welcher Art dieser Vertrag war. Ilsebill (Diskussion) 18:54, 31. Mär. 2015 (CEST)