Diskussion:Henner Misersky

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Gerichtsverfahren

Ich bin skeptisch bezüglich dieser Einfügung. Anders als bei Ines Geipel könnte das hier relevant sein, ich bin aber nicht wirklich überzeugt. Natürlich hat Misersky Geipel nie "betreut", das habe ich schon geändert. Als Sportler hatten die beiden nie miteinander zu tun.

Man versteht aber überhaupt nur, worum es da ging, wenn man die Vorgeschichte beschreibt. Misersky und Geipel haben viele Jahre an einem Strang gezogen in der Sache des DDR-Dopings (vor allem in der Doping-Opfer-Hilfe). Sie haben sich aber 2018 sehr heftig zerstritten. Misersky hat Zweifel an Geipels autobiografischer Darstellung und hat an eine Reihe von Redaktionen und Komitees Mails geschrieben, in denen er diese Zweifel benannte. Geipel verklagte ihn auf Unterlassung. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht kam es zu einem Vergleich: 5 von 7 Behauptungen durfte Misersky weiterhin aufstellen, für die zwei restlichen sollte er eine Erklärung unterschreiben, dass er sie nicht wiederholen werde. Misersky widerrief diesen Vergleich aber (was ihm zustand). Daher musste das Kammergericht über die Zulässigkeit dieser beiden Behauptungen entscheiden und tat das: Geipel hat auch bezüglich dieser beiden Behauptungen keinen Unterlassungsanspruch. Es handele sich um Meinungsäußerungen, die der Meinungsfreiheit unterfallen, nicht um Tatsachenbehauptungen.

Das bleibt unverständlich, wenn man nicht das jahrelange Zusammenwirken in der DOH und das folgende Zerwürfnis kennt. Man müsste das hier also aufblättern. Ob das sinnvoll ist, ist mir nicht klar.--Mautpreller (Diskussion) 22:16, 26. Nov. 2021 (CET)

Zum "Aufblättern"!
Aus der Verkündung im Rechtsstreit Geipel/Misersky,Urteil im Namen des Volkes 10 U 1005720 6 264/18 LG Berlin geht eindeutig hervor, das alle abgewiesenen Klagepunkte faktenbasiert untersetzt waren, unabhängig vom grundgesetzlich verbrieften Recht, Falschbehauptungen wo auch immer sie auftauchen richtig zu stellen, diese zu kritisieren.
Von Stalking, wie Reinsch wiederum und auch Hecker in der FAZ behaupten, kann keine Rede sein...
Das Urteil bestätigt u A ::
Zitat : Misersky hat wahre tatsächliche Anknüpfungstatsachen vorgetragen...
Die Klägerin hat der ihr obliegenden Dahrlegungs-und Beweislast nicht entsprochen.
Dieser Textteil gehört eingefügt. Er liegt einsehbar, schriftlich vor,-gerichtlich bestätigt- und erfüllt die bei WIKI vorgegebenen Kriterien
Reinsch täuscht wiederum die Öffentlichkeit bewusst,, weil klar ist, dass Geipel gedopt wurde, selbstbestimmt gedopt hat,
Misersky wird nunmehr als Doper Geipels öffentlich gemacht. In verleumderischer Absicht diskreditiert. Die FAZ ist klar erkennbar distanzlos Geipelseite..
Das betrifft auch den Beitrag seines Sportchefs A. Hecker in der FAZ vom 19.11,gezielt im Ping-Pong mit Geipel neun Tage vor Prozessbeginn, wegen Miserskys "elektronischem Stalking" sei bei einer Lesung Geipels in Braunschweig Polizeischutz geordert worden. Eine ungeheuerliche Verleumdung und Falschbehauptung.
Die Dienstelle dementierte auf Anfragen umgehend per Mail. Der zu Geipel verlinkte Beitrag von Reinsch mit dieser Falschbehauptungen ist genauso zu entfernen, wie die Fälschungen seinerzeit mit einer angeblichen OP Geipels 1984. Durchtrennung der Bauchdecke im STASI Auftrag.,, (nicht signierter Beitrag von 2003:D1:EF11:1D00:6967:1B02:D65B:61AF (Diskussion) )
Den Reinsch-Artikel habe ich durch einen Bericht von Thomas Purschke ersetzt. Die Falschaussage im Teaser ("ihr Trainer") muss nicht noch weiter fortgepflanzt werden.--Mautpreller (Diskussion) 09:19, 2. Dez. 2021 (CET)