Diskussion:Herbert Gehrke
Todesstrafe?
Artikel: Nach dem Ende der NS-Herrschaft wurden die Ereignisse der Köpenicker Blutwoche in einem großen Prozess vor dem Landgericht Berlin aufgearbeitet (Große Strafkammer, Az 4 [35] PKLs 32.50 [44.50]). Im Urteil vom 17. Juli 1950 wurden von 61 Angeklagten 15 zum Tode und 13 zu lebenslänglicher Haft, der Rest zu Strafen von fünf bis fünfundzwanzig Jahren verurteilt.
Kann das stimmen? Ein deutsches Landgericht kann doch nach Abschaffung der Todesstrafe durch das Grundgesetz kein Todesurteil mehr im Jahr 1950 sprechen. Falls ich da juristisch falsch liege, bitte aufklären. Ein Todesurteil eines bundesdeutschen Gerichts sollte auf jeden Fall erläutert werden.
Oder fand der Prozess vor einem Gericht der DDR statt, das nach der Wende zum "Landgericht Berlin" wurde? In dem Fall wäre die Verlinkung allerdings falsch/irreführend.
Die Berliner Justiz wurde just zu dieser Zeit(2-3 Jahre vorher gespalten), das Ostberliner Gericht behielt diesen Namen also einfach bei, die Justiz im Westen wurde neu aufgebaut(neue Örtlichkeiten usw.). Das Urteil basierte auf dem Befehl 201 der SMAD, mittels dessen die "Mitläufer" rehabilitiert und die "Verbrecher" streng belangt wurden. Durch diesen Befehl wurden Denunziationen gefördert. Man kann es als Initiationsritus bezeichnen, das deutsche Kommunisten die Todesstrafe verkündeten und vollzogen, als die UdSSR diese bereits abgeschafft hatte(1947). (nicht signierter Beitrag von 84.135.66.127 (Diskussion) 23:00, 3. Sep. 2013 (CEST))
EDIT: Es war ein Gericht der DDR. Ich pflege das mal ein mit noch einigen ergänzenden Infos. Wenn man das Aktenzeichen eingibt findet man bei Google Books sogar Literatur als Beleg.
EDIT 2: Ich habe die Ergänzungen vorgenommen. Leider weiß ich nicht, wie man eine Einzelnachweisreferenz einbaut. Die Informationen finden sich in der Fußnote auf Seite 182 des Buchs von Werkentin. Link: http://books.google.de/books?id=-rRGTK0WoG0C&pg=PA182&lpg=PA182&dq=Gro%C3%9Fe+Strafkammer,+Az+4+[35]+PKLs+32.50+[44.50]&source=bl&ots=dKSdg7NxxY&sig=hOdeAr3kzcCnUXoytHQLM3ksneQ&hl=de&sa=X&ei=fRDEUbGwDs6EtQajroDIDQ&ved=0CDIQ6AEwAQ
Falls jemand noch den Einzelnachweis einbauen könnte, wäre das sicher hilfreich. Ansonsten: bitte sichten und freigeben. --84.173.177.193 10:35, 21. Jun. 2013 (CEST)
Meine Ergänzungen zum Prozess wurden mit der Begründung "hat mit Gehrke nichts zu tun" gelöscht. Wenn der Prozess selbst hier erwähnenswert ist, obwohl Gehrke zu dessen Zeitpunkt schon längst tot war, dann ist doch wohl eine ergänzende Information zu eben jenem Prozess ebenfalls erwähnenswert. Ohne diese Ergänzungen könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass es sich bei dem Prozess um einen Schauprozess ohne jeden Wert gehandelt hat. Die große Anzahl von Angeklagten, die Verteilung und Höhe der Strafen und das Fehlen von Freisprüchen sind Hinweise in diese Richtung. Die von mir erbrachte Literatur widerspricht dieser möglichen Interpretation jedoch ausdrücklich und macht deutlich, dass die Verurteilung in der DDR auch rechtsstaatlichen Maßstäben genügte. Um also jeder Legendenbildung im Zusammenhang mit dem Prozess und der juristischen Bewertung entgegenzuwirken, halte ich die Ergänzung für sinnvoll, zumal ja auch die Quelle seriös ist. Ich bitte daher um Wiederherstellung oder um eine genaue Erklärung, warum das nicht erwähnt werden soll. --84.173.177.193 19:04, 21. Jun. 2013 (CEST)
- Sehe ich auch so. Hab's wieder eingefügt. --Grüße, Auke Creutz um 19:47, 11. Feb. 2019 (CET)
Soldat im II. Weltkrieg?
Als SA-Standartenführer 1934 hat Gehrke im II. Weltkrieg plötzlich Soldaten-Feldgrau angezogen? Das stimmt niemals. Bitte den SS-Dienstgrad angeben oder die Funktion als Wehrmachts-Offizier. Berlin, 1.4.2016 (nicht signierter Beitrag von 141.20.6.200 (Diskussion) 09:04, 1. Apr. 2016 (CEST))