Diskussion:Herbert Schweiger

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deutsches Elternhaus

kann jemand spezifizieren was unter "entstammt als Österreicher einem deutschen Elternhaus" gemeint ist; ich werde das sonst ändern. -- Neroclaudius 00:51, 16. Mär. 2009 (CET)

Diesse Scherzaussage hab ich gelöscht. Da hat wohl jemad Wp mit Metapedia verwechselt... --Zoris Trömm 13:17, 18. Jun. 2009 (CEST)

Jetzt heißt es "deutschnational", na viel besser.... (nicht signierter Beitrag von 85.179.138.185 (Diskussion) 14:11, 30. Aug. 2012 (CEST))

Bewährung

"1990 wurde er wegen NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz durch eine Grazer Geschworenengericht zu drei Monaten bedingter Haftstrafe und neun Monate auf Bewährung verurteilt."

Eine Strafe die bedingt ausgesprochen wird ist auf Bewährung. Ich nehme an, dass er 3 Monate unbedingt erhalten hat. --Zoris Trömm 13:17, 18. Jun. 2009 (CEST)

Index heute in BRD??

Honsiks Buch "Freispruch für Hitler?", das in Deutschland auf dem Index steht. Was ist damit gemeint? Die Indizierung ist ein Disziplinarverfahren der katholischen Kirche (gewesen), nicht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Stelle müsste präzisiert werden. --Melchior2006 03:11, 7. Jul. 2011 (CEST)

Erledigt. --Melchior2006 20:22, 7. Jul. 2011 (CEST)
Den Begriff Indizierung gibt es in der BRD durchaus siehe Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Bei "Freispruch fuer Hitler" geht das Verbot aber moeglicherweise weiter. --41.151.62.229 17:59, 5. Apr. 2015 (CEST)