Diskussion:Herztodkriterium

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Maastricht

Letztlich scheint es mir bei den Kriterien darum zu gehen, bei welchen Toten die Organe zur Transplantation geeignet sind; nicht darum, Lebende zu Toten zu erklären, damit man ihnen Organe entnehmen kann. Der Artikel bezieht aber eine solche Position, was gegen WP:NPOV verstößt. --Drahreg01 (Diskussion) 09:28, 31. Okt. 2017 (CET)

das ist nicht richtig, siehe ergänzte Quellen. Speziell bei "kontrolliertem Herzstillstand" ist es üblich, den Spender noch lebend in den OP zur Explantation zu fahren, dort durch Abschaltung lebenserhaltender Maßnahmen den Herzstillstand zu provozieren und nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit den Tod des Spenders zu erklären (und ggf. dann auch die lebenserhaltenden Maschinen wieder anzuschalten). Kann sich in D kaum jemand vorstellen, ist aber in anderen Ländern offen diskutiert bzw. sogar praktiziert. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 09:35, 31. Okt. 2017 (CET) Auch das deutsche Ärzteblatt schreibt zu dem Verfahren unmissverständlich: Voraussetzung für die planmäßige Organspende ist, dass der Betroffene oder seine Angehörigen dem Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen ausdrücklich zustimmen. Ist dies der Fall, kann der Herzstillstand provoziert werden. Da das Verfahren die Organe schützen soll, wird vor der Entnahme selbstverständlich nicht auf den Hirntod und dessen Feststellung gewartet, sondern nach Ablauf der Wartezeit (ab Herzstillstand) explantiert. Damit handelt es sich nach deutschem Rechtsverständnis noch um Lebende, nach dem Rechtsverständnis anderer Rechtsordnungen (inzwischen - die Änderungen erfolgten ja gezielt deswegen) um Tote. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 09:41, 31. Okt. 2017 (CET)