Diskussion:Hirnbatzl

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Die Begründung zur Entfernung des Hinweises ist nicht so sinnig, denn bei Blausäure haben wir ganz dick die Gefahrensymbole drin und eine Atombombe werden die wenigsten Leser in die Hände bekommen. Wir haben aber bei juristischen Themen Hinweise drin, bei medizinischen Themen Hinweise drin, usw. Und viele Leute glauben wirklich immer noch, dass man einen anderen einfach mal so anfassen darf, das ist aber definitiv nicht so! Auch ein Hirnbatzl wird trotz Traditionsargumenten von keinem Gericht akzeptiert. --Gamsbart 01:45, 3. Apr. 2007 (CEST)

Bitte belegen, dass es keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen kann. Habe das Ganze jetzt zur Bewertung ins Portal Rechtswissenschaft abgegeben. --Gamsbart 12:27, 3. Apr. 2007 (CEST)

Schöne Arbeit

auch dieser Artikel! Gamsbart, weiter so, und nicht entmutigen lassen durch Löschtrolle! Gruß aus Sendling, --Erasmus dh 01:03, 4. Apr. 2007 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 09:39, 4. Jan. 2016 (CET)