Diskussion:Hochschulrahmengesetz
Wunsch
Ich wünsche mir für diesen Artikel:
a) Einen Abschnitt, der mir als Laien erklärt, was das HRG denn nun konkret regelt.
b) Einen Abschnitt Geschichte, in dem die Neuerungen von 1977 dargestellt sind.
--145.254.36.95 16:44, 18. Mai 2005 (CEST)
c) Zusätzlich interessant wäre eine kurze Darstellung der HRG-Novellen
Kritik von seiten der Wissenschaftler = POV?
Bei der "Kritik von seiten der Wissenschaftler" gibt es keinerlei Quellenangabe, das HRG wird als Quasi-Berufsverbot für Hochqualifizierte bezeichnet, als alleinige Ursache für den Brain Drain entlarvt und zu guter letzt als frauenfeindlich. Abgesehen davon, daß der Status des akademischen Mittelbaus nur einen kleinen Teil des HRG ausmacht, kann hier - allen edlen Zielen zum Trotz - nur von einem schweren POV und Theoriefindung (HRG = alleinige Ursahce für Brain Drain?) gesprochen werden.--89.51.21.187 21:19, 5. Apr 2006 (CEST) Im großen und Ganzen kein POV. habe die Quelle ergänzt. --Klaus 11:56, 22. Mai 2006 (CEST)
- Wo steht denn im Arikel, dass es die einzige Ursache für Brain Drain ist? Im Moment steht folgender Satz im Artikel, der aber nicht ausschließt, dass es noch andere Ursachen gibt: "Dies führt zu vermehrtem Abwandern der Betroffenen ins Ausland (Brain Drain)..." -MrBurns 15:11, 3. Jun 2006 (CEST)
Wunsch
Es würde auch interessant einen Vergleich zu anderen Ländern zu haben. Vielen Dank.
Noch'n Wunsch
Im Artikel wird das HRG als umfassend geltendes Gesetz dargestellt. Seit der Föderalismusreform und dem Wegfall von Art. 75 Nr. 1a GG ist es doch aber gemäß Art. 125a Abs. 1 GG nur noch Bundesrecht "auf Abruf", d. h. bis die Länder das HRG ersetzt haben. Da das HRG zumeist sowieso nur die Länder zu Gesetzgebung verpflichtete, interessiert mich, inwieweit das HRG in den einzelnen Bundesländern überhaupt noch gilt. Grüße...-- 141.48.157.130 17:11, 12. Jan. 2011 (CET)
- Und noch was: Wie kann der Bund eigentlich ein Gesetz aufheben, das seiner Gesetzgebung entzogen wurde und laut Verfassung "versteinert" wurde? Seltsam...
Klage gegen Hochschulrahmengesetz
Mir fehlt leider ein Beleg: aber aus der Erinnerung meine ich zu wissen, dass gleich nach erstmaligem Inkrafttreten von Professorenseite gegen das HRG beim BVerfG geklagt wurde. Hauptstreitpunkt: die Mehrheitsverhältnisse in den akademischen Gremien. Ich glaube, das BVerfG hat dann im Grundsatzurteil so entschieden, dass die Hochschullehrer in den Gremien die absolute Mehrheit haben müssen (also keine Drittelparität). Wer weiß das noch genau, wer hat Informationen über das Urteil parat? Das wäre für die Geschichte, aber auch für die heutige Rechtslage durchaus von Interesse. --217.87.42.208 18:22, 9. Feb. 2013 (CET)