Diskussion:Hoheitsakt
Im kirchlichen Bereich meint Amtshandlung eine Kasualie.
Herkunft aus dem Feudalismus?
Entstammt der Begriff wirklich dem feudalen Staatsverständnis? Nicht vielmehr dem absolutistischen? Es gibt allerdings Unterschiede in der Definition dieser Begriffe zwischen der traditionellen westlichen Geschichtswissenschaft und derjenigen des ehemaligen Ostblocks. Wäre unter rechtsgeschichtlichem Aspekt spannend, wenn jemand Genaueres wüßte. --Rarus 23:00, 6. Dez. 2011 (CET)
Zum "Absatz", vielmehr Bereich, Beamtenstatus in Deutschland: Ist wohl das Verständnis, Ganz nach dem Motto,.. das Hoheitliche Befugnisse nur von Beamten "durchgezogen" werden.
.. Bißchen schlecht informiert, da Angestellte der Polizei oder auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr,...keinen Beamtenstatus haben, Diesen aber Trotzdem durchführen,...sei es das benutzen von Sonderrechten; oder die Verkehrsregelung von mir aus mithin das "Knölchenschreiben" etc... und was die Lehrkräfte angeht, gibt es das Dokument der Noten, auch der Schulverweis, wenn es auch Zivilrechtlich der Fall ist.--165.225.72.54 06:35, 19. Mai 2019 (CEST)Gruß Banjo