Diskussion:Honor Imperii
Schön, wie sich moderne Historiker um die Bedeutung von Wörtern streiten. Ich glaube nicht, dass sich Menschen des 12. Jahrhunderts Gedanken darüber machten, ob ein Begriff ausschließlich oder eher juristische Bedeutung besaß. Natürlich geht es bei "honor" um Ehre, genau das bedeutet der Begriff ja im Lateinischen. Zu klären wäre nun, was damalige Adlige (als Entscheidungsträger) unter Ehre verstanden. Dass dies einerseits nicht nur symbolisch zu verstehen war, erkennt man an allen Handlungen der damaligen Zeit, dass sich daraus juristische Folgerungen und Rechtsansprüche ergaben, ebenfalls. Ein Kaiser konnte und durfte nicht einfach auf Rechtsansprüche verzichten, nur weil das politisch opportun gewesen wäre, er hätte damit die "honor" verletzt und wäre seinem Titel als "augustus" (Mehrer) untreu geworden. Selbst für Herzöge konnte dieses "Gesetz" gelten. So legten schwäbische Fürsten auf einem Landtag auch fest, dass die Grafschaft Chiavenna zum Herzogtum gehöre und Barbarossa dessen Ehre verletze, wenn er darauf verzichte. Man leitete Rechtsansprüche daraus ab, dass ein Vorfahr ein bestimmtes Land erobert hatte und glaubte deshalb, nicht ohne weiteres darauf verzichten zu können. In der Schlacht aus taktischen Gründen zurückzuweichen galt ja ebenfalls als unehrenhaft, selbst wenn dies letztlich zum Sieg führte.--Peter PanDa 19:55, 2. Jul. 2007 (CEST)
- Die genannten Historiker haben den Sachverhalt wohl tatsächlich fehlgedeutet, denn Rainald von Dassel hatte sich sehr klar darüber geäußert, was unter dem Honor Imperii, also der Ehre des Heiligen Reiches denn nun zu verstehen wäre. Tatsächlich schließt diese Ehre des Heiligen Reiches ausdrücklich den umfassenden Landfrieden (bzw. Rechtsfrieden) und den Schutz der "Kinder" des Heiligen Reiches vor Übergriffen aller Art ein. Das bedeutet, dass es sich bei der Ehre des Heiligen Reiches um ein umfassendes staatliches Bekenntnis zu Recht und Gerechtigkeit gehandelt hat. Damit liegt nachweisbar ein klares Bekenntnis zu einem mittelalterlichen Rechtsstaat vor, und auch die ehrliche Bemühung um eine weitgehende Umsetzung der konzipierten rechtsstaatlichen Ordnung im Sinne einer frühen "Unverbrüchlichkeit des Rechtes". --188.99.16.184 16:19, 3. Feb. 2020 (CET)