Diskussion:Hubarbeitsbühne

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Diese Gardemann bühne mit der internetadresse ist wohl nix anderes als Werbung, also Weg damit!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.55.110.180 (DiskussionBeiträge) 19:51, 30. Nov. 2008 )

Aus dem Artikel verschobener Kommentar

Lt. der neuen Gesetzgebung ist die Schulung vorgeschrieben. Siehe hierzu BGG bzw. GUV 966 die seit Sommer 2010 gilt. Wir schulen aber schon seit 2004 nach der DIN EN 280 95/63/ECC, zudem besteht die Pflicht seit 2009 sich an Auslegerbühnen zu sichern durch das anleinen und Geschirr gegen Absturz zu tragen.

Ausbildungszeiten: 1 bis 2 Tage je nach Bühnenart.

Verbindliche Vorschriften für die Ausbildung der Arbeitsbühnenbediener sind u.a. ArbSchG, BetrSichV, BGV A1, BGV D 29, BGR 500 Kapitel 2.10, BGG 966, BGI 720, BGI 5131 diese und andere Vorschriften kann jederman unter www.arbeitssicherheit.de nachlesen.

Autor: Drewer, Olli FaSi und Ausbilder der Ausbilder. (nicht signierter Beitrag von SiFa-Olli (Diskussion | Beiträge) 10:09, 15. Nov. 2010 (CET))

Nein, Vorgeschrieben ist es in Deutschland nicht. Eine Unterweisung ist vorgeschrieben, das ist aber eine formlose Geschichte.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 19:01, 2. Okt. 2011 (CEST)

Geschichte?

Kann jemand was zur Geschichte dieser Erfindung schreiben? --2003:E3:5F27:D300:E562:ACD3:DC20:672F 00:00, 8. Mai 2021 (CEST)