Diskussion:Humanitäre Intervention
euphemistisch ist eindeutig POV --Baruch ben Alexander ✉✍ 10:23, 5. Sep 2005 (CEST)
Insbesondere die deutsche Völkerrechtslehre...
Zitat aus dem Artikel:
- Insbesondere die deutsche Völkerrechtslehre scheint dabei etwas ratlos hinsichtlich der dogmatischen Bewältigung der humanitären Intervention zu sein, indem z.T. zwar rechtliche Grenzen betont werden, aber gleichzeitig das moralische Nachempfinden eine Art verminderte Legitimität begründen soll. Eine derartige Typik einer eigentlich nur semantisch reproduzierten Problembeschreibung liefert jedoch keinen Beitrag zu tauglichen Lösungsansätzen.
Wer hat sich denn dieses Zeug ausgedacht? Wieder so ein Heini, der den Kommentar des Herrn Oberschlau vom Südwestfunk für die Seminararbeit verwurstet hat? Leicht verdauliche Allgemeinplätze in schöne Worte gepackt und als Wissenschaft verkauft... Lächerlich. Henning Blatt 20:15, 18. Dez. 2006 (CET)
- Kann ich dir nur Recht geben. Das muss man echt zweimal langsam lesen, bis man versteht, was er sagen will. Und selbst danach weiß ich nicht, ob ich ihm Recht geben will / kann. tsss Weasel84 12:32, 9. Mär. 2007 (CET)
- Ok, gelöscht.--Carolus.Abraxas 17:18, 4. Jun. 2007 (CEST)
Argumente für und gegen humanitäre Interventionen
Meiner Meinung nach sind einige Argumente für und gegen humanitär Interventionen im Artikel fragwürdig und beruhen weniger auf eine völkerrechtliche Argumentation oder auf Basis aktueller Konfliktforschung, sondern mehr auf eine "unqualifizierte Meinungsäusserung". Ich schlage deshalb vor bei den pro-Argumenten Punkt 3 (unverständlich) und bei den gegen-Argumenten Punkt 4-5 (zu pauschal, keinen weiterführenden Bezug) zu entfernen. Die anderen Punkte erachte ich zwar als nachvollziehbar, jedoch wäre es trotzdem von Vorteil, wenn bei solch kritischen Textstellen Quellenangaben gemacht würden. Radio 24 12:23, 18. Mai 2008 (CEST)
Responsibility to Protect fehlt
In dem Artikel fehlt eine der neuesten Entwicklungen in der Diskussion um Humanitäre Interventionen. Auf dem Weltgipfel 2005 erließ die Generalsversammlung eine Resolution, die auf der Arbeit der 'International Commission on Intervention and State Sovereignty' aufbaut. Die sogenannte 'Responsibility to Protect' sieht die Hauptverantwortung des Schutzes der Bevölkerung bei der Regierung. Kann diese jedoch nicht den Schutz der eigenen Bevölkerung gewehrleisten, dann überträgt sich diese Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft. Ich habe leider gerade keine Zeit, einen Abschnitt dazu zu schreiben. Aber falls jemand Zeit und Lust hat, wäre diese eine sehr gute Ergänzung des Artikels. Mehr Infos finden sich in:
- Bellamy, Alex J.; Wheeler, Nicholas J. (2008): Humanitarian Intervention in World Politics. In: Baylis, John (Hg.): The globalization of world politics. An introduction to international relations. 4. ed. Oxford: Oxford University Press; Oxford Univ. Press, S. 522–541.
- Hinsch, Wilfried; Janssen, Dieter (2006): Menschenrechte militärisch schützen. Ein Plädoyer für humanitäre Interventionen. Orig.-Ausg. München: Beck (Beck'sche Reihe, 1681).
--Benni54 18:50, 13. Mär. 2009 (CET)
- Unter Literatur und Weblinks findest du die International Commission on Intervention and State Sovereignty. Und es gibt einen eigenen Artikel Responsibility to protect. Gruß, --RainerSti 18:56, 13. Mär. 2009 (CET)
Vökerrechtliche Abwägung - Souveränität/Menschenrechte
- Es geht im Kern um eine Abwägung zweier völkerrechtlicher Grundsätze: Auf der einen Seite steht die Achtung und der Schutz der staatlichen Souveränität, auf der anderen die Achtung und der Schutz der Menschenrechte.
Ich schreibe gerade an einem Artikel zum Thema und in den Werken, die ich dazu gelesen habe, spielt die o.g. Abwägung, die hier als so zentral dargestellt wird, keine Rolle. Es geht vielmehr um die Frage, wie sich der wohl unvermeidliche Verlust von Menschenleben rechtfertigen lässt. -- JEule 19:14, 29. Juni 2009 (CEST)
- Mit Verlaub, aber das Spannungsverhältnis zwischen Souveränität und Menschenrechten ist das einzige Problem, mit dem sich das Konzept der Humanitären Intervention herumschlagen muss. Ich weiß ja nicht, was für Literatur Du gelesen hast, aber dieses Spannungsverhältnis müsste Dir eigentlich in jeder rechtlichen Abhandlung zum Thema ins Gesicht springen. Völlig unklar ist, was Du mit der "Rechtfertigung des unvermeintlichen Verlusts von Menschenleben" meinst. Verlust von Leben derjenigen Soldaten, die die Intervention durchführen und dabei sterben, oder Verlust von Leben derjenigen Menschen, deren Menschenrechte verletzt werden und die der Grund für die Intervention sind? Henning Blatt 04:20, 30. Jun. 2009 (CEST)
Schon die alten Römer
haben Feldzüge mit humanitären Zielen begründet. Bitte mal gelegentlich darüber nachsinnen, was die wörtliche Bedeutung der neuzeitlichen Begriffe "Schutzmacht" und "Protektorat" ist. Wo eigentlich Unterschiede liegen. Also bitte, kein hohles Menschenrechtspathos verbreiten, hinter dem ja nur allzuoft massive politische Interessen stehen, sondern einfach nur informieren. Giro Diskussion 22:08, 31. Aug. 2009 (CEST)
- Bitte präzisiere, was Dein Anliegen ist. Bitte beachte dabei, dass der Begriff Humanitäre Intervention eine neuere Erscheinung des Völkerrechts und der internationalen Politik ist. Parallelen zu früherem und sonstigem Gebaren der Staaten kannst Du gerne in den Artikel einfließen lassen. Henning Blatt 18:33, 1. Sep. 2009 (CEST)
- Mein Anliegne ist, den sagenhaften POV dieses Artikels auf sachliche Informationen zu reduzieren. Giro Diskussion 19:03, 1. Sep. 2009 (CEST)
- Habe gerade gesehen, was Du so im Artikel geändert ist. Es wäre schön, wenn Du in Zukunft etwas behutsamer wirken könntest. Einiges war doch sehr rabiat; das habe ich rückgängig gemacht. Natürlich ist es zu begrüßen, POV und inhaltsleere Floskeln zu entfernen Aber man darf nie vergessen, dass das Völkerrecht nicht viel mehr ist als eine ausführliche Sammlung von Ansichten und Argumenten zum Verhalten der Staaten (und sonstigen Völkerrechtssubjekte), die bisweilen sogar philosophische Züge annimmt; der Wunsch nach harten Fakten kann daher in Artikeln über die rechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Verhaltens nur höchst selten befriedigt werden. Henning Blatt 19:04, 1. Sep. 2009 (CEST)
- Ich habe keine Lust, mich mit Dir über Einzelheiten des Artikels zu streiten. Daher sollst Du Deine Änderungen bekommen. Aus der Versionsgeschichte geht ja zweifelsfrei hervor, welche Bereiche des Artikels Du gelöscht hast, ohne die Möglichkeit einer (durchaus erforderlichen) Neuformulierung in Erwägung zu ziehen. Aber ich empfehle Dir die Lektüre eines Völkerrechtslehrbuchs zur Thematik. Vielleicht wird Dir dann einiges klarer und Du kannst Dein Wissen für alle gewinnbringend einbringen. Henning Blatt 19:09, 1. Sep. 2009 (CEST)
Einführung des Begriffes
Ist bekannt, wann der Begriff "humanitäre Intervention" wann, wo und von wem eingeführt wurde? - 85.176.99.194, 13:45 4.4.2012 (gmt) (14:39, 4. Apr. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Eingeführt wurde er von den Angriffskriege führenden Parteien z.B. der "Koalition der Willigen" als Euphemismus, um davon abzulenken, daß sie die Lebensgrundlagen der Bevölkerung der betroffenen Staaten mit Uran-Munition für tausende Jahre vergiftet haben und daß es dabei nie um Humanität ging, sondern um Rohstoffe und strategische Einflüße. Sowas in WP zu schreiben, scheint aber "pfui" zu sein, es gibt hier leider in letzter Zeit viele Artikel, die Euphemismen aus der Politik mit "als *** bezeichnet man .." zum angeblich etablierten Sprachgebrauch erklären, statt zu benennen, aus welchem Mund das nachweisbar zuerst kam, wer es also zu etablieren versucht.
- "Intervention" bedeutet: dazwischenkommen; dazwischentreten, sich einschalten
- Also das, was die UNO früher einmal mit ihren Blauhelm-Soldaten gemacht hat, die Konfliktparteien voneinander zu trennen versuchen, damit der Gewehrdonner aufhört und einander vielleicht mal zuhören kann. (Wo sind die eigentlich geblieben, wieso hört man von denen garnichts mehr?)
- Davon ist die heutige Realität meilenweit entfernt, heute werden Konflikte im Vorfeld angeheizt, die Feinde der eigenen Feinde als "Befreiungsbewegungen hochgejubelt, aufgerüstet und zur Gewalt angestachelt, um dann, wenn es soweit ist, massiv mit eigenen Waffen mit draufhalten zu können, und das ganz bewusst auch mit Waffen, die gegen Völkerrecht verstoßen und den angeblich "Schutzbefohlenen" eine tödliche Erbschaft hinterlassen.
- Mit "Intervention" im Sinne von Eskalationsvermeidung hat das nichts zu tun, es ist das Gegenteil davon. Nach heutigen Maßstäben ist es bald soweit, daß die Diktatoren in aller Welt ihre Unterdrückung als "Intervention" beschreiben können. (Die von der "Achse des Guten", wie die Saudis beispielsweise)
- WP stellt immer weniger die Realität dar, als den etablierten Neusprech der Politik. --85.178.186.75 16:46, 16. Mär. 2013 (CET)
Letzte Änderungen vom Benutzer Fiddle vom 30. August 2014
Da Du hier teilweise Aussagen in ihr genaues Gegenteil verkehrst, zweifle ich die Richtigkeit deiner Bearbeitungen an und fordere Dich auf, zu jeder einzelnen Aussage, die Du ändern möchtest, einen Einzelnachweis als Beleg mit anzugeben ... und zwar ganz konkret mit Quelle, Seite und Absatz, damit die Richtigkeit deiner Änderungen überprüft werden kann. Warum Du dem nachkommen solltest, kannst Du unter Wikipedia:Belege#Grundsätze nachlesen, dort insbesondere Punkt 2 und 3. Bis Du diese Einzelnachweise erbracht hast, habe ich deine Änderungen erst mal rückgängig gemacht. Du solltest meinen Revert auch nicht einfach rückgängig machen, denn gemäß Wikipedia:Edit-War würdest Du genau ab diesem Punkt damit einen Edit-War beginnen, der entsprechende Konsequenzen haben kann. Also liefere die Einzelnachweise, dann kannst Du deine Bearbeitungen wieder einfügen. Das Wiedereinfügen deiner Bearbeitungen ohne Einzelnachweise stellt wie gesagt einen Edit-War dar. -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 03:10, 30. Aug. 2014 (CEST)
- lieber Stampfi, zu den wikipedia-Regeln. mit dem Revert auf einbe unbelegte Version hast Du gerade gegen die Belegpflicht verstoßen. Man sollte auch nie Edits bei Themen vornehmen, von denen man offensichtlich keinen blassen Schimmer hat. Das ist zwar kein Verstoß gegen wikipedia-Regeln, wirkt aber anmaßend. Kein Autor gibt sich gerne mit anderen Autoren ab, die außer Meinungen nichts auf dem Kasten haben. Gewöhnlich sagt man dazu "Zeitraubing". Ganz offensichtlich ist Völkerrecht eine Dir fremde Materie. Also, arbeite Dich in die Thematik der zwischenstaatlichen Interventionen an Hand von Fachliteratur ein, wenn Du ernst genommen werden willst. Fiddle (Diskussion) 10:08, 30. Aug. 2014 (CEST)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://137.193.200.177/ediss/edelbauer-gisela/inhalt.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- Artikel mit gleicher URL: Kosovokrieg (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 10:41, 1. Dez. 2015 (CET)
Neutraler Standpunkt
Praktisch alle Kommentare zu diesem Lemma weisen darauf hin, dass der Artikel die Neutralität verletzt.
Hierzu kann ich u.a. noch erläuterend ergänzen:
- Der Artikel behauptet, es würde dabei „im Kern“ um eine Abwägung widersprechender Rechtsgüter gehen und nicht um einen Mangel an Durchsetzung von durchaus bestehendem Recht.
- Insgesamt wird der Eindruck erweckt, das Völkerrecht müsse durch unilaterale Angriffe mit humanitärer Begründung ergänzt werden. Das dies aus gutem Grund fehlt, wird nicht erwähnt.
- Dass sowohl Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression durchaus strafbar sind, kommt wirklich nicht 'rum.
- Dass sich manche nicht so gerne bestrafen lassen (siehe etwa Nicaragua v. United States of America) und damit sogar durchkommen, auch nicht.
- Der Artikel erweckt den Eindruck, es gäbe kein Humanitäres Völkerrecht und kein Völkerstrafrecht.
- Ebensowenig werden deren Institutionen Internationaler Strafgerichtshof oder deren Missachtung, z.B. American Service-Members’ Protection Act erwähnt.
- Gerade in der deutschsprachigen WP könnte dem Thema entsprechend etwas mehr zum Kosovokrieg auch nicht schaden. In diesem haben Deutsche zum ersten Mal nach dem zweiten Weltkreg wieder Bomben geworfen und dies eben nicht auf fester Grundlage des Völkerrechts.
- Die konkrete politische Dimension des Themas fehlt fast gänzlich.
- usw. usf.
Ich stelle daher einen Neutralitätsbaustein an den Anfang des Artikels. Die Einleitung scheint noch neutral, lässt aber im Zusammenhang wichtige Punkte aus bzw. verstellt sie bereits. -- Cobalt pen (Diskussion) 16:55, 26. Feb. 2021 (CET)
- Ich sehe das nicht unbedingt als NPOV Problem, sondern vielmehr als OR. Insbesondere fehlt sehr viel an Quellenangaben, besonders die Argumente sind komplett ohne Quelle und damit selbst geschaffen? Darüber hinaus denke ich nicht, dass es unbedingt erforderlich ist auf das Völkerstrafrecht oder das HVR einzugehen, da sich dieser Artikel eben mit einem speziellen Unterfall des Kriegsrechts auseinandersetzt. Damit will ich nicht meinen, dass ein solcher Abschnitt falsch wäre, sondern dass er nicht erforderlich ist. Als Fazit: Ich teile die NPOV Bedenken nicht, aber denke der Artikel kann definitiv verbessert werden. Insbesondere fehlt auch ein Abschnitt zu Libyen. --Pastelfa (Diskussion) 15:03, 14. Jul. 2021 (CEST)
@Cobalt pen: Ich habe vor ein paar Monaten zumindest ein wenig am Artikel gearbeitet, stimme aber zu, dass eine Überarbeitung nicht schlecht wäre. Du scheinst dich doch auszudenken, also trau dich! sneecs (Diskussion) 18:20, 21. Jul. 2021 (CEST)