Diskussion:Identitätskarte (Schweiz)
Preis
In Deutschland kann ein Personalausweis bereits für 8 € erworben werden. In der Schweiz wird einiges mehr bezahlt so etwa 40 Fr. oder noch mehr?
- Je nach Gemeinde und Alter der betreffenden Person, bezahlt man bis zu 70 SFr. (nicht signierter Beitrag von Dino 92 (Diskussion | Beiträge) 15:46, 3. Mai 2011 (CEST))
- Dafür kennt die Schweiz aber keine Ausweispflicht und der Staat betrachtet seine Bürger auch nicht als sein Personal. :-) 178.196.60.231 15:16, 24. Jun. 2013 (CEST)
Enzykopädische (bzw. naturwissens.) Richtlinien und Kuriositäten
Dass unter [der Prüfziffer] das Datum eines an Dramatik und Tragik kaum übertreffbaren Beispieles gewählt wurde ist kurios wenn nicht etwas zynisch. Sowas in einem mathemat. Prüfbeispiel zu erwähnen ist höchst geschmack- und gefühllos. --93.184.26.78 19:49, 25. Jul. 2013 (CEST)
- Empfinde ich ebenfalls so, habe das Beispiel dementsprechend überarbeitet. Ich hoffe die Prüfziffern sind jetzt alle in Ordnung. --Icarusdeturicum (Diskussion) 21:41, 23. Aug. 2020 (CEST)
"bei sich tragen" / "auf sich tragen"
Aus der Schweiz kenne ich den Begriff "auf sich tragen", aber nicht "bei sich tragen". Der Artikel ist auch schweizbezogen, daher denke ich, wenn der Begriff "bei sich tragen" tatsächlich in der ganzen Schweiz ungewöhnlich ist, kann es bei "auf sich tragen" bleiben. Allerdings kenne ich noch als Alternative "bei sich haben". -- Anmaron (Diskussion) 22:59, 22. Nov. 2014 (CET)
Nicht beantwortet
IDCHE A; IDCHE B; IDCHE C;
usw.? (nicht signierter Beitrag von 91.138.6.174 (Diskussion) 17:57, 18. Mai 2015 (CEST))
- Doch doch, unter Aufbau der maschinenlesbaren Zeilen, 1. Zeile, Punkt 1:
Autoritätsnummer (4-stellig, kann Buchstaben A-Z enthalten, welche für die Prüfziffer in Dezimalwerte umgerechnet werden müssen A = 10, B = 11, C = 12 u.s.w.) --Filzstift ✏ 09:42, 19. Mai 2015 (CEST)
Von der Schweiz - In der Schweiz.
Die ID wird von der Schweiz, genauer von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, noch genauer, dem Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement herausgegeben (Art. 4 VWAG) und im Inland von den Wohnsitzkantonen bezeichneten Stellen bzw. im Ausland von der zuständigen schweizerischen diplomatische oder konsularische Vertretung ausgestellt (Art. 6 VWAG). (nicht signierter Beitrag von 185.110.74.89 (Diskussion) 12:41, 23. Dez. 2021 (CET))