Diskussion:Illegale Einreise

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Hinweis auf Strafbarkeit in Ungarn relevant?

Ist der Hinweis darauf, dass ein illegaler Grenzübertritt in Ungarn neuerdings strafbar sein kann relevant? In Deutschland ist das schon länger so. 84.144.69.132 20:48, 14. Sep. 2015 (CEST)

Illegaler Grenzübertritt

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Hallo W!B, mit der Kategorie:Einwanderungsrecht befindet sich der Artikel bereits in der Kategorie:Migration. Schönen Gruß --Hydro (Diskussion) 13:26, 8. Sep. 2015 (CEST)

Hallo W!B, ein kleiner Hinweis: In deinem Edit fehlen wohl noch ein paar Worte, es bleibt unklar, was der letzte Halbsatz sagen soll. --Alpöhi (Diskussion) 07:06, 10. Sep. 2015 (CEST)
besser? ich will damit sagen, dass man auf einem flughafen einreist, ohne eigentlich die grenze zu übertreten, respektive, fliegt man weiter, reist man eigentlich gar nicht ein. drum spricht man allgemeiner von "einreise", "übertritt" ist eher auf die politischen aussengrenzen bezogen.
Danke, jetzt klar. --Alpöhi (Diskussion) 11:36, 10. Sep. 2015 (CEST)

Urteil Oberverwaltungsgericht

Warum gib es diesen Abschnitt? Ein einzelnes Urteil, das jemand illegal eingereist ist und Asyl beantragt hat, geschieht tausende Mal pro Monat in D.

Nur relevant wegen Feststellung: ". Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

Das Zitat ist zutreffend, Problem: "momentan" = Stand Feb. 2017. Wie sieht das jetzt aus? Ich gehe davon aus, dass illegale Einreisen mittlerweile wieder zur Anzeige gebracht und wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Ist dieser Artikel Realsatire oder was?

Wurde der § denn jemals angewendet in letzter Zeit? -- Alexey Topol (Diskussion) 20:17, 22. Feb. 2020 (CET)