Diskussion:Imbisslokal
Lemma
Zufällig gesehen. Also der Begriff "Imbisslokal" ist mir noch nie begegnet, dass urspr. Lemma "Imbissstube" scheint mir sinnvoller. In meinem Duden finden sich: Imbisshalle, Imbissstand und Imbissstube. Als weitere Synonyme gelten mMn Imbissbude und schlicht "Imbiss". Vielleicht hilft Dir das. --Cactus26 (Diskussion) 07:42, 30. Aug. 2013 (CEST)
NPOV
Das mit dem "anspruchsvollen Kundenkreis" sollte mMn entfernt werden, man kann eigentlich jeden Kebapstand, der drinnen ein paar Tische hat, als Imbisslokal bezeichnen, die in Österreich üblichen "Hendlimbisse" (die also Hühnerschnitzel, halbe Hpühner, etc. verkaufen, wahrscheinlich gibts sowas in Deutschland auch, nur wirds dort halt anders genannt) sind auch nicht gerade dafür bekannt, besonders hohen Ansprüchen zu genügen. --MrBurns (Diskussion) 01:41, 4. Mär. 2015 (CET)
- Wie so viele Artikel aus dem Bereich ist das POV pur, nur ist das ist hier leider ein öst. Rechtsbegriff, darum zumindest eigenes Lemma berechtigt. Man kann auch einfach sagen, daß ein Imbisslokal ein Gewerberaum mit Imbissbetrieb ist. Was dieser ist, andere Frage.Oliver S.Y. (Diskussion) 01:51, 4. Mär. 2015 (CET)
Defekter Weblink
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– GiftBot (Diskussion) 08:29, 11. Feb. 2016 (CET)