Diskussion:Immaterialgüter

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Nur geistiges Eigentum?

Der Artikel "Immarterialgüter" leitet auf "geistiges Eigentum" weiter. Ist das so richtig? Immaterialgüter gehen ja wesentlich weiter. Letztlich sind es alle "verbrieften" Rechte, die dann ähnlich wie Sachen in der Rechtslandschaft stehen. Wann immer z. B. jemandem etwas gegen ein allgemeines Verbot erlaubt wurde, ist diese Erlaubnis ein immaterielles Gut. Bsp.: Das beanstragte und gewährte Recht, Öl zu fordern oder auch nur nach ihm zu bohren; das beanstragte und gewährte Recht, Strom-Windmühlen aufzustellen; das beanstragte und gewährte Recht, ein Medikament in Verkehr zu bringen.

Geistiges Eigentum ist da schoin fast die Ausnahme insoweit, als Schutzrechte nicht die Erlaubnis gegen ein Verbot, sondern selber Verbietungsrechte sind.

MfG--Pfeiffer3f (Diskussion) 12:21, 5. Jan. 2016 (CET)

Habe gerade entdeckt, dass es Immaterialgut und immaterielles Gut gibt. Ich mach bei Immaterialgut weiter. Da stellt sich die gleiche Frage. M. E. läuft es aber darauf hinaus, dass die Weiterleitung nicht auf Geistiges Eigentum gehen sollte, sondern auf Immaterialgut. Wait and see. --Pfeiffer3f (Diskussion) 21:34, 5. Jan. 2016 (CET)