Diskussion:Impossibilium nulla est obligatio

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Ich übersetze Ultra posse nemo obligatur mit: Niemand ist verpflichtet, mehr zu geben als er kann. Das mag die Grenzen des sog. Unvermögens erreichen. Unvermögen steht bei den Juristen für subjektive Unmöglichkeit. Impossibilium nulla est obligatio hingegen geht weiter und erfasst die objektive Unmöglichkeit. Also niemand könnte leisten......Nach meiner Auffassung steckt der letztgenannte Aspekt in Ultra posse nemo obligatur nicht drin, auch wenn es der Artikel dort darlegt. Das wäre eine radikal-ethymologische Auslegungsfrage--Stephan Klage 15:02, 1. Sep. 2011 (CEST)
  • Ich nehme eigentlich stark an, impossibilium nulla est obligatio deutet auf die Nichtigkeit des Vertrages, welchen zu erfüllen (anfänglich) unmöglich wäre. Das entspricht, soweit mir bekannt, der Auffassung des alten deutschen Schuldrechts. Nach dem neuen Schuldrecht ist so ein Vertrag jedoch nicht gleich nichtig, vielmehr ist die anfängliche Unmöglichkeit ein Erlöschensgrund (ultra posse nemo obligatur). Mir stehen allerdings momentan keine Quellen zur Verfügung, an welche ich so eine Zuordnung der beiden römischen Grundsätze festmachen könnte. --eugrus (Diskussion) 11:34, 13. Mai 2018 (CEST)

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Link ersetzt--Stephan Klage (Diskussion) 12:39, 15. Sep. 2012 (CEST)

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GiftBot (Diskussion) 00:22, 16. Jan. 2016 (CET)