Diskussion:Indigenat

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Regelungen

Ich glaube, der Herr v. F. war hier etwas vorschnell. Glaubt man der Fachliteratur sah trotz des allgemeinen Indigenats, wie es in der Reichsverfassung von 1871 garantiert wurde, die Angelegenheit der Anerkennung für den Adel alles andere als "klar geregelt" aus. So kam es zu übelsten Auswüchsen dt. Kleinstaaterei, wie beispielsweise der Fall von Graf Harry Kessler beweist: Sein Vater wurde von Kaiser Wilhelm I. 1879 in den erblichen Adelsstand erhoben und bekam zwei Jahre später im Fürstentum Reuß den hereditären Grafentitel zuerkannt, was dazu führte, daß die vier deutschen Königreiche mit Preußen an der Spitze den deutschen Kleinstaaten das Prärogativ auf eigenständige Nobilitierungen in den Grafenstand entzogen (Bülow 1931: 397-398). In der Konsequenz führte dies zu einer nachgerade bizarren Situation, denn die Kesslers durften sich innerhalb des Deutschen Reiches nur in den kleinen Fürstentümern Reuß als Grafen titulieren, wohingegen es ihnen im übrigen Teil Deutschlands lediglich gestattet war, das “v.” im Namen zu führen. Daß dies kein Einzelfall ist, zeigt eine Untersuchung des Freiherrn von Andrian-Werburg aus dem Jahr 1979 (Die Nobilitierung preußischer Untertanen in Sachsen-Coburg und Gotha (Archivalische Zeitschrift, vol. 75 (1980), pp. 1-15)), in welcher er die Nobilitierungspraxis Herzog Ernst II. während dessen Herrschaft (1844-1893) luzide unter die Lupe nimmt und feststellt, daß es zu einer ganzen Reihe von Nichtanerkennungen von Adelungen von Seiten Preußens gab. Grundlage für die zumeist absprechende Haltung Preußens war das "Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" (Teil II, Titel 9 § 13 bzw. § 118 (Anhang)).

Ich schlage daher vor, daß der Passus ab der Reichsverfassung hinsichtlich des Adels noch einmal überarbeitet wird. Manchmal lohnt es sich genauer hinzusehen... (nicht signierter Beitrag von 88.64.183.131 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 27. Apr. 2010 (CEST))

Was soll man mehr darüber sagen? Einer Überarbeitung bedarf der Artikel gewiß nicht! Bitte Baustein entfernen!

Alexvonf--AvF 15:49, 25. Okt 2004 (CEST)

Zeitlich-historischer Bezug

Der zeitliche/historische Bezug fehlt. In welchem Zeitraum war der beschriebene Vorgang gebräuchlich? In welchem Gebiet (ganz Mitteleuropa oder nur in den angeführten Beispielstaaten)? Das sind sehr wichtige Informationen, ohne die Laien den Artikel nicht verstehen können! Superbass 20:29, 2. Nov 2004 (CET)

ENwiki Artikel Indygenat

DEWikipedia Artikel Indigenat zeigt auf ENWikipedia Artikel Indygenat. Der englische Artikel Indygenat handelt aber nicht von Indigenat im Allgemeinen, sondern nur von polnischen Auszeichnungen, ist also sehr unzureichend und nicht gleichzusetzen. Der polnische Artikel in der PLWikipedia hat dagegen mehr Information. Beobachter (71.137.205.205 00:13, 11. Jan. 2010 (CET))

Sprache

Der Abschnitt "Adel" ist sprachlich ziemlich krude und dadurch nur schwer verständlich:

"Im Falle des Adels war es die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen ausländischen Adligen und zugleich die Anerkennung seiner Adelswürde samt Aufnahme in den einheimischen Adel. Zum Erwerb eines Landgutes in der neuen Heimat brauchte er noch eine besondere Genehmigung, das Inkolat. Die Erteilung des Indigenats war in einigen Ländern Mitteleuropas, wie Preußen (Ius indigenatus), ein Prärogativ des Souveräns, in anderen, wie Polen oder Ungarn, eine Angelegenheit des Reichstags."

"Im Falle des Adels war es die Verleihung der Staatsbürgerschaft" - wann galt das? Wo? Und vor allem: Was ist mit "es" gemeint? Das Indigenat? In dem Fall wäre also die Verleihung der Staatsbürgerschaft das Indigenat, und nicht die Staatsbürgerschaft selbst. Ist das wirklich so gemeint? Denn später ist von der "Erteilung des Indigenats" die Rede, das wäre demnach die Erteilung der Verleihung der Staatsbürgerschaft - was nicht so richtig viel Sinn ergibt.

Dann: In welchem Fall wird ein ausländischer Adliger wohl in den einheimischen Adel aufgenommen?!?

Dann: Warum ist das Wort "Inkolat" kursiv gesetzt?

Dann: Worauf bezieht sich der Klammerausdruck "(Ius indigenatus)"? Ein Synonym zum Namen "Preußen" ist er offensichtlich nicht. Was soll er an dieser Stelle also vermitteln? Dass die Erteilung des Indigenats in Preußen so hieß? Macht nicht viel Sinn. Und war der Ausdruck wirklich nur in Preußen gebräuchlich? Fragen...

Dann: "Prärogativ des Souveräns". Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie, oberster Zweck ist also das Erklären, nicht das Verunklären. Schwer, schwer...

Und: Soll mir der letzte Satz sagen, dass der Reichstag in Polen und Ungarn (wann? Wann???) nicht der Souverän war? --193.196.8.102 12:48, 9. Jan. 2013 (CET)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 18:26, 3. Dez. 2015 (CET)

Botanik

Indigenat ist auch ein Fachbegriff aus der Botanik. --37.81.222.254 13:15, 14. Jun. 2021 (CEST)