Diskussion:Individualprophylaxe
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Wo steht, dass bei 6-11-jährigen Patienten kein Nachweis im Bonusheft geführt werden muss?
Hallo, in Individualprophylaxe#IP_1_Mundhygienestatus heißt es u.a.: "Bei 6-11-jährigen Patienten muss kein Nachweis hierüber im Bonusheft geführt werden." Kann mir bitte jemand sagen, wo diese Angabe herkommt? Das wäre sehr nett. Ich finde es leider nicht. Vielen Dank im Voraus. Gruß --2A02:8071:2D86:5600:8D6E:3387:5D19:1B48 10:04, 22. Mai 2015 (CEST)
- Das steht in den Richtlinien zur Individualprophylaxe des Gemeinsamen Bundesausschusses unter Nr. 13. Grüße --Partynia ∞ RM 13:06, 22. Mai 2015 (CEST)