Diskussion:Ines Stilling
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Frauenministerin?
Wieso wird Frau Ines Stilling am Ende der Seite als Frauenministerin behandelt? --Jan (Diskussion) 12:09, 3. Jun. 2019 (CEST)
- … jetzt nicht mehr … --Elisabeth 12:11, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Nachsatz: Das ist genau der Grund, warum ich so vehement gegen die Tickeritis angekämpft habe, weil fix ist es eben erst mit der Angelobung durch und Brief und Siegel von UHBP. --Elisabeth 12:13, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Und wo ist der Beleg für die Aussage, sie sei "Bundesministerin ohne Portefeuille"? Ich ändere das erstmal auf die Aussage, die sich mittels der Website des Bundeskanzleramtes belegen läßt: "Bundesministerin im Bundeskanzleramt".--Fit (Diskussion) 13:11, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Es ist his master’s voice, also direkt aus dem Mund des Bundespräsidenten. Er hat Stilling ausdrücklich mit Bezug auf Art 78 Abs 1 („ohne gleichzeitige Betrauung mit der Leitung eines Bundesministeriums“) angelobt. Die Betrauung mit den Agenden der Frauenministerin erfolgt aber durch eine Entschließung des Bundespräsidenten gem § 1 Abs 2 Bundesministeriengesetz, die jedoch im Bundesgesetzblatt verlautbart werden muss. Es handelt sich um die übliche Vorgangsweise. --emu (Diskussion) 13:41, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Stimmt! Erledigt --Jan (Diskussion) 13:47, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Inwiefern erledigt? --emu (Diskussion) 13:49, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Es ist genau auch durch das von Fit gebrachte Zitat von der BKA-Website belegt, siehe: "Bundesministerin im Bundeskanzleramt". – Im Gegensatz zu den anderen MinisterInnen, wo jeweils ihr Ressort dabei steht, steht bei Stilling ganz korrekt kein Ressort, weil eben ohne Portefeuille. -- HTH --Elisabeth 14:14, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Inwiefern erledigt? --emu (Diskussion) 13:49, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Ist denn nicht eher das Bundesministeriengesetz (Gesetzestext)einschlägig, daß nämlich das Bundeskanzleramt auch ein Ministerium darstellt? Und nicht nur das Bundesverfassungsgesetz (Gesetzestext)? --Fit (Diskussion) 14:32, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Sie sind natürlich beide einschlägig. Zum hier geforderten Nachweis siehe [1] --emu (Diskussion) 15:18, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Ich sehe grad nicht, wie wir das hier auflösen können, wenn nicht aus der Formulierung des Bundespräsidenten "ernenne ich [...] zur Bundesministerin ohne Portefeuille" die Ernennung zur "Bundesministerin im Bundeskanzleramt" folgt. Neben dem was er gesagt hat, gibt es ja auch noch eine Urkunde, oder? --Fit (Diskussion) 15:46, 3. Jun. 2019 (CEST)
- "Schließlich ernenne ich gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes Frau Ines Stilling zur Bundesministerin ohne Portefeuille." Das sagte der Bundespräsident - ich halte das für richtiger. Ministerin ohne Portefeuille --Jan (Diskussion) 15:49, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Was wir für wichtiger oder richtiger halten, spielt keine Rolle, da wir nur gesichertes, rezipiertes Wissen wiedergeben. "Die Presse" schreibt einfach schon mal, Stilling sei schon Frauenministerin.[1] Damit hätten wir jetzt sogar drei Varianten. Jeder sagt bzw. schreibt halt das, was er für richtig bzw. angebracht hält.--Fit (Diskussion) 16:12, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Eine Lektüre des ersten Satzes des WP-Artikels Kanzleramtsminister (Österreich) löst aber die meisten Widersprüche auf.--Fit (Diskussion) 16:20, 3. Jun. 2019 (CEST) (Beitrag später leicht ergänzt.--Fit (Diskussion) 17:48, 3. Jun. 2019 (CEST))
- Was wir für wichtiger oder richtiger halten, spielt keine Rolle, da wir nur gesichertes, rezipiertes Wissen wiedergeben. "Die Presse" schreibt einfach schon mal, Stilling sei schon Frauenministerin.[1] Damit hätten wir jetzt sogar drei Varianten. Jeder sagt bzw. schreibt halt das, was er für richtig bzw. angebracht hält.--Fit (Diskussion) 16:12, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Sie sind natürlich beide einschlägig. Zum hier geforderten Nachweis siehe [1] --emu (Diskussion) 15:18, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Stimmt! Erledigt --Jan (Diskussion) 13:47, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Es ist his master’s voice, also direkt aus dem Mund des Bundespräsidenten. Er hat Stilling ausdrücklich mit Bezug auf Art 78 Abs 1 („ohne gleichzeitige Betrauung mit der Leitung eines Bundesministeriums“) angelobt. Die Betrauung mit den Agenden der Frauenministerin erfolgt aber durch eine Entschließung des Bundespräsidenten gem § 1 Abs 2 Bundesministeriengesetz, die jedoch im Bundesgesetzblatt verlautbart werden muss. Es handelt sich um die übliche Vorgangsweise. --emu (Diskussion) 13:41, 3. Jun. 2019 (CEST)
- Und wo ist der Beleg für die Aussage, sie sei "Bundesministerin ohne Portefeuille"? Ich ändere das erstmal auf die Aussage, die sich mittels der Website des Bundeskanzleramtes belegen läßt: "Bundesministerin im Bundeskanzleramt".--Fit (Diskussion) 13:11, 3. Jun. 2019 (CEST)