Diskussion:Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt
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Redundanz
Ich halte die Artikel Befehls- und Kommandogewalt, Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt sowie Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zumindest in weiten Teilen für redundant. Sie sollten unter dem Artikel "Befehls- und Kommandogewalt" zusammengefasst werden. Die übrigen angesprochenen Artikel sollten auf diesen weitergeleitet werden. Wie seht Ihr das? --Nixx 12:37, 6. Sep. 2008 (CEST)
- Da es hier wirklich an augenscheinlichsten ist, habe ich diesen Teil schon mal umgesetzt. --Nixx 16:46, 6. Sep. 2008 (CEST)