Diskussion:Inkardination

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Definition

Die Inkardination ist eigentlich die Aufnahme (als punktuelles Ereignis) und nicht die Zugehörigkeit (als andauernde Eigenschaft) in eine Diözese. --178.7.179.48 08:22, 16. Jun. 2013 (CEST)

"Can. 267 — § 1. Damit ein bereits inkardinierter Kleriker einer anderen Teilkirche gültig inkardiniert wird, muß er von seinem Diözesanbischof ein von diesem unterschriebenes Exkardinationsschreiben erhalten; in gleicher Weise muß er vom Diözesanbischof der Teilkirche, in die er inkardiniert zu werden wünscht, ein von diesem unterschriebenes Inkardinationsschreiben erhalten." (Quelle: [1])
Das bestätigt klar meine Auffassung: Inkardination und Exkardination sind punktuelle Ereignisse; "inkardiniert sein" ist dagegen ein andauernder Vorgang. Ist ganz ähnlich zu Geburt und Sterben: Beides sind punktuelle Ereignisse, das, was dazwischen liegt wird aber gewöhnlich nicht als "Geburt", sondern als "Leben" bezeichnet. --178.7.179.48 22:49, 17. Jun. 2013 (CEST)
Der Erhalt des Schreibens ist ein punktuelles Ereignis, die Inkardination dagegen ein dauerhafter Zustand: der Priester ist solange irgendwo inkardiniert, wie er nicht woanders inkardiniert ist. Mit Geburt und Sterben ist das nur bedingt vergleichbar. Sprache ist nicht immer logisch.--Turris Davidica (Diskussion) 19:43, 18. Jun. 2013 (CEST)
Klar: nach der Geburt ist man geboren, und nach der Inkardination ist man inkardiniert. Dennoch bleibt die Geburt ein punktuelles Ereignis wie auch die Inkardination. Wie würdest du eigentlich die Exkardination definieren? --178.7.179.48 15:08, 21. Jun. 2013 (CEST)
dtv Brockhaus (1986) schreibt: Inkardination: kath. Kirchenrecht: die vorgeschriebene Aufnahme des Welt-Klerikers in eine Diözese ... --178.7.179.48 15:15, 21. Jun. 2013 (CEST)