Diskussion:Insolvenzverschleppung
Überarbeitung
Ich bitte darum, den Artikel zu Überarbeiten. Grund: Auf der Homepage des Bundesjustizministeriums lautet z.B. der Gesetzestext des § 64 GmbHGesetz:
§ 64 Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung 1Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. 2Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. 3Die gleiche Verpflichtung trifft die Geschäftsführer für Zahlungen an Gesellschafter, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten, es sei denn, dies war auch bei Beachtung der in Satz 2 bezeichneten Sorgfalt nicht erkennbar. 4Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.
§ 84 Verletzung der Verlustanzeigepflicht
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Geschäftsführer unterläßt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__84.html
Da scheint im Artikel etwas nichtvzu stimmen...und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das BMJ falsche Angaben macht...
Habe festgestellt, dass das GmbH-Gesetz mit Wirkung zum 01.11.2008 geändert wurde...eine Synopse ist zu finden auf folgender Seite:
http://dejure.org/aenderungen/synopse-GmbHG-2008.html#a84 (nicht signierter Beitrag von N.Eschenhagen (Diskussion | Beiträge) 14:34, 3. Dez. 2008 (CET))
- jap, hab's jetzt mal angepasst. Unglaublich was für'n Schrott in der Wikipedia noch zu rümmdümmpelt vorallem im Bereich Wirtschaft. --Isderion 01:35, 10. Mär. 2009 (CET)
§130b wurde mittlerweile bereits aufgehoben und ist nicht mehr relevant!! (nicht signierter Beitrag von 95.223.228.69 (Diskussion) 10:50, 22. Jun. 2011 (CEST))
Insolvenzverschleppung Griechenland
Ist es eigentlich auch Insolvenzverschleppung, wenn Frau Merkel die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands verschleiert? 178.19.239.28 10:39, 22. Okt. 2011 (CEST)
Nein. Zwar ist Insolvenzverschleppung ist eine Straftat, aber da es sich um sogennante "systemrelevante alternativlose Aktionen" handelt, hat Frau Merkel in dieser Beziehung eine Amnestie. Ich meine, wer 100.000 Euro aus einer Bank klaut, kommt für 10 Jahre ins Gefängnis. Wenn einer Banker 10 Milliarden Euro verzockt, bekommt dieser einen Millionenbonus. Das ist halt Amnestie. Wenn die Auswirkungen einer Straftat nur groß genug sind, wird man hier in diesem Land nicht bestraft sondern belohnt. Und das Merkel wird wiedergewählt, so einfach ist das.
Wissen Sie was, was einem noch übrig bleibt? Chinesisch lernen. Wenn das so weiter geht, ist das chinesische System in 10 Jahren demokratischer als jedes westliches. Außerdem hat China eine gut funktionierende Wirtschaft und hält als einziges Land der Welt eine strikte Geburtenkontrolle ein, ein wichtiger Schritt um das überleben auf diesem Planeten für mehr als 100 Jahre zu sichern.
Also bleibt uns nur folgendes: Chinese werden und zugucken, wie hier alles den Bach unter geht.
Mfg
84.134.240.169 20:48, 3. Jan. 2012 (CET)
- Es geht noch einfacher. Es ist bereits absehbare Tatsache, daß die Chinesesn die letzte Kultur sind, die diesen Planeten bevölkern. What shalls? Sie leben halt 1000 Jahre länger und sterben dann erst aus. Dies spielt für den Planeten Erde keine Rolle mehr. -- gast 12:30, 29. Mär. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.187.13.75 (Diskussion))
Änderung der Insolvenzverschleppung?
Der Fall ´Schlecker´ zeigt wieder einmal, mit 11.000 betroffenen Arbeitnehmern, die großen Auswirkungen. Daher sollte eine Art ´Frühwarnmethode´ eingeführt werden. Je nach Größe des Unternehmens. So zum Beispiel gestaffelt: Sind keine Löhne mehr vorhanden bei 1000 Beschäftigten für ein halbes Jahr, oder keine Löhne mehr bei 5000 Beschäftigten für ein Jahr, etc., so ist bereits im Vorfeld eine Frühwarnung beim Amtsgericht abzugeben. In dieser Art sollte etwas im Gestzestext verankert werden. Damit verlängern sich die Reaktionszeiten um ein besonneneres Handeln zu garantieren. Es gibt keine Möglichkeit mehr große Firmen ad hoc gegen die Wand zu fahren. -- gast 12:20, 29. Mär. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.187.13.75 (Diskussion))
Warum nur "juristische Personen"?
Es fehlt eine Erläuterung, warum und wie natürliche Personen als Schuldner anders behandelt werden. --80.171.162.164 09:17, 6. Mär. 2017 (CET)
Insolvenzverschleppung = fahrlässige Krida? (Österreich)
Fahrlässige Krida ist inzwischen kein Straftatbestand mehr. Den Begriff der Insolvenzverschleppung gibt es - zumindest umgangssprachlich - hier aber auch. Fahrlässige Krida heißt eigentlich nur, dass man durch Managementfehler eine Insolvenz ermöglicht hat, aber nicht unbedingt, dass man eine bereits erkannte Insolvenz nicht anmeldet.
Aber ich überlasse die Änderung lieber Juristen. Firmian (Diskussion) 08:35, 17. Feb. 2022 (CET)