Diskussion:Insolvenzverwaltervergütung
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Kurzfassung beziehungsweise einleitender Satz
Die Einleitung ist "verschwurbelt" formuliert und teilweise (aber eben nur teilweise) dem § 1 der InsVV entnommen. In dieser gekürzten Form, zudem noch mit den nicht anwendbaren Querverweisen ist das schlicht falsch. Auch hier gilt: Der Rechtsfreund liest den ganzen Paragraphen. Wie man jedoch die an sich schon sehr kompakte Paragraphenformulierung in einem einzelnen geschmeidigen Satz zusammenfaßt, ist mir aktuell nicht klar; so wie es hier gemacht wird, geht es jedoch nicht. --Denalos(quatschen) 15:33, 28. Mai 2016 (CEST)
- Und es ist auch falsch, dass es der "Umsatz einer gesamten Kanzlei" ist. Wer hat sich das bloß ausgedacht? --House1630 (Diskussion) 13:34, 18. Jul. 2016 (CEST)
- Das wurde lt. Versionsgeschichte inzwischen (deutlich) verändert. Dennoch gibt es nach wie vor die Diskussion auf dieser Seite. Ist das nach Eurer Ansicht noch aktuell oder hat sich das zwischenzeitlich erledigt und bisher hat nur niemand die Diskussion als erledigt gekennzeichnet und den Baustein entfernt? -- Iva 12:39, 18. Apr. 2017 (CEST)
- Für die aktuellen Zahlen sollte besser auf den aktuellen Text der InsVV verwiesen werden, statt aus einer immer wieder veraltenden Version zu zitieren. --Awaler (Diskussion) 21:44, 11. Jan. 2022 (CET)