Diskussion:Internetauftritt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Kritik

Mir scheint, der Artikel ist momenatn nicht so ganz definitionsfest.

  • Als Internetauftritt bezeichnet man also die Präsentation? Und als Internetpräsentation dann den Auftritt im Internet?
  • Ein Unternehmen und eine Privatperson? Personen sind ja im BGB geregelt, daran halten wir uns ja auch gerne allein schon wegen § 12 BGB Namensrecht. Also jetzt nehmen wir mal einen Verein, der darf auch ins Netz. Oder den Schornsteinfeger, der ist glaube ich aber kein Unternehmen und auch keine Privatperson.
  • Was ist denn der Unterschied zwischen einer Selbstdarstellung und einer Aussendarstellung. Informiert denn so eine Site nicht manchmal auch die Mitglieder und Kunden, die würde ich nicht zur Öffentlichkeit zählen. Es gibt aber noch den Begriff der "Öffentlichkeitsarbeit nach innen".
  • Richtig finde ich allerdings den Hinweis auf die Einbindung des Corporate Designs. Im übrigen sollten der Webauftritt auch ins Corporate Design einfliessen, also Briefpapier, Visitenkarten, Formulare ...

Fazit: der Artikel geht schon in eine gute Richtung. Schlimm ist es einfach, wenn man wegen einer Löschwarnung in Aktionismus gerät, obwohl ein Beitrag und ein Internetauftritt auch Gemeinsamkeiten haben, bei entwickeln sich. -- Simplicius 20:37, 9. Jul 2004 (CEST)