Diskussion:JP

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jp ist

auf Japanische_Sprache steht aber Sprachcodes ISO 639-2: jpn

jp ist aber ungleich jpn (nicht signierter Beitrag von 146.107.217.155 (Diskussion) )

Danke für den Hinweis. Das war gleich doppelt falsch:
  1. Zweibuchstabenkürzel sind in ISO 639-1 definiert, nicht in ISO 639-2.
  2. Der Sprachcode nach ISO 639-1 für Japanisch ist „ja“, nicht „jp“.
--jpp ?! 13:59, 11. Aug 2006 (CEST)


Jurassic Park?! Möglicherweise hinzufügen, Kürzel wird oft in foren verwendet...fg --93.212.11.245 13:32, 14. Apr. 2010 (CEST)

Vorschlag

Ich möchte vorschlagen, meine letzte Version wiederherzustellen, gerne auch ohne die Kommentare im Quelltext, und mit folgender Modifikation:

Drei Einträge hatte ich auskommentiert (da wären Gegenargumente gefragt), den Rest der Formatvorlage entsprechend angeordnet und formatiert. --Bosta (Diskussion) 22:28, 15. Dez. 2016 (CET)

  • die quelltextkommentare waren und sind indiskutabel.
  • "JP" steht nicht für das unternehmen, das "JPP" abgekürzt wird, sondern für die person.
  • herausnahme von "juristische person" ist nicht nachvollziehbar, vgl. z.b. [1]
  • "justice of the peace": du kannst nicht sachen rausnehmen, nur weil sie in de.wp nicht so "belegt" sind.
  • auch rotlinks sind kein direkter löschgrund; frage bei bedarf beim einstellenden user nach. --JD {æ} 23:54, 15. Dez. 2016 (CET)
Die "Jerusalem Post" wird offenbar nicht mit JP abgekürzt, hoffentlich sind wir uns wenigstens da einig. Rotlinks sind kein Löschgrund, aber auch kein Behaltegrund, nur weil sie halt mal dastehen; es gibt eben Rotlinks und Rotlinks (WP:BKS#Einträge: "auf sinnvolle Fälle zu beschränken", "sinnvolles, etabliertes Lemma, Relevanz"). Für diesen hier ist nicht der geringste Beleg ersichtlich, und die Belegpflicht wäre ja doch bei dem, der den Eintrag erstellt hat. Du hast recht, diese Benutzerin könnte man zuerst einfach mal fragen, warum sie den Eintrag gemacht hat. Aber wenn ein Eintrag auch nach über sechs Jahren immer noch verwaist ist und in en:wp auf den ersten Blick nichts zu finden ist, was dazu passen könnte, dann ist der Nutzen für den Leser fraglich, auch wenn es sich um einen Baukonzern handelt.
Das Stichwort (hier: die Abkürzung) sollte im Ziellink zumindest erwähnt sein. Das gilt bekanntlich für alle Einträge auf BKS. Das müsste derjenige bedenken, der einen neuen Eintrag macht. Sonst setzt man ja vom Leser voraus, dass er selber erst noch in anderen Sprachversionen oder via Google sich davon überzeugt, dass die Angabe hier stimmt. --Bosta (Diskussion) 09:32, 16. Dez. 2016 (CET)
"nicht der geringste beleg", "rotlink noch nach jahren", "nutzen fraglich", "sollte mindestens erwähnt sein" - dem möchte ich erstmal nicht widersprechen; es gibt aber _keine_ richtlinie, die eben solches als löschgrund definiert. und spätestens dann, wenn es widerspruch gibt, ist die diskussionsseite aufzusuchen. --JD {æ} 18:39, 16. Dez. 2016 (CET)