Diskussion:Jagdschutz (Jagd)
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Der letzte Satz, wonach das Jedermann-Recht der vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat betroffenen Täters nur OHNE GEWALT ausgeübt werden dürfe, ist sachlich unzutreffend. Die Befugnisse nach § 127 der Strafprozessordnung können erforderlichenfalls und gebotenenfalls auch gewaltsam durchgesetzt werden, sofern der allgemeine Grundsatz, die geringstmögliche Gewalt anzuwenden, beachtet wird. (nicht signierter Beitrag von 2003:6E:B05:37EC:2C24:3557:63AA:C59 (Diskussion | Beiträge) 15:09, 9. Okt. 2016 (CEST))