Diskussion:Jahn-Neunkampf

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Die beiden belege sind völlig ausreichend, da in Ihnen die angegebene Information komplett zu finden ist. Daher ist der Kommentar "mangelnde Belege" nicht angebracht (nicht signierter Beitrag von 200.83.103.89 (Diskussion) 15:11, 19. Sep. 2010 (CEST))