Diskussion:Jan C. Joerden

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Venia

Bitte zu überprüfen ob Prof. Dr. Joerden die Venia für Strafprozessrecht hat. Jedenfalls ist sein Lehrstuhl nicht so denominiert und auch Veröffentlichungen zum Strafprozessrecht sind nicht vorhanden. Dass er zu diesem Gebiet forscht, wäre mir neu. BG JudgeDread

Du hast recht, die venia für Strafprozessrecht hat er nicht, steht so allerdings auch im Text. Bei den Werken finden sich einige Aufsätze mit strafprozessualem Bezug (Zur Reichweite der Anzeigepflicht aus § 138 Abs. 1 StGB und zur Beweisverwertung bei heimlicher Videobandaufnahme − BGHSt 36, 167. – Jura 12 (1990) 633−645; Verbotene Vernehmungsmethoden − Grundfragen des § 136 a StPO. – Juristische Schulung 33 (1993) 927−931; Anmerkung zum Beschluß des BGH vom 3.12.1992 − StB 6/92 (= NJW 1993, 1481 ff.); zur Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Carl von Ossietzky (§§ 359 StPO, 79 BVerfGG). – Juristenzeitung 49 (1994) 582−584.; Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.12.1994 − 1 StR 688/94 (= NJW 1995, 1038); zur Strafschärfung und Strafmilderung durch denselben Umstand. − Juristenzeitung 50 (1995) 907−908.; etc. (siehe hier), von einem Forschungsschwerpunkt dürfte gleichwohl keine Rede sein, ich hab´s daher entfernt.--Carolus requiescat (Diskussion) 14:40, 20. Apr. 2017 (CEST)