Diskussion:Japanisch-Sowjetischer Neutralitätspakt

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Zitat aus dem Artikel: "Der Pakt legte gegenseitige Unverletzbarkeit und Neutralität dem anderen Staat gegenüber fest, falls einer Gegenstand des Angriffs eines dritten Landes werden würde. Die Gültigkeitsdauer wurde auf fünf Jahre festgelegt.

Am 8. August 1945, zwei Tage nach dem Atombombenabwurf auf Hiroshima, brach die Sowjetunion auf Basis einer Geheimabsprache mit den USA den Pakt, erklärte Japan den Krieg und marschierte in der Operation Augussturm in Mandschuko und auf den Kurilen ein."

Der zweite Absatz ist unsinnig: Die USA waren das "dritte Land", jedoch ist Japan nicht "Gegenstand eines Angriffs" seitens der USA geworden - vielmehr hat Japan die USA angegriffen. Somit greift der Neutralitätspakt hier nicht! Er war vielmehr dazu gedacht, einerseits der Sowjetunion den "Rücken frei zu halten" im Falle eines deutschen Angriffs. Andererseits wollte sich auch Japan nicht in einen deutsch-sowjetischen Konflikt verwickeln lassen. Der Neutralitätspakt ist auch ein interessantes Detail zur Beurteilung der Festigkeit des deutsch-italienisch-japanischen "Bündnisses" im Zweiten Weltkrieg. Gruß, --TA 10:05, 21. Apr 2006 (CEST)

Alles gut und schön, aber wieso hast du den letzten Absatz gelöscht? --schmechi 13:37, 21. Apr 2006 (CEST)
Oh ja, das war nicht beabsichtigt! Mein Fehler - vielen Dank für die Korrektur. Gruß, --TA 14:52, 21. Apr 2006 (CEST)
Es geht auch nicht um einen Angriff der USA auf Japan (das wäre in der Tat unsinnig). Es geht um den Angriff der UdSSR auf Japan. Die Vermeidung eines solchen Angriffs (wie auch der umgekehrte Fall) war primär Sinn und Zweck des Paktes (siehe Artikel 1 des Vertrages), und nicht nur die Reaktion auf "dritte". Der Angriff der UdSSR auf Japan (und damit der Bruch des Paktes) war in Jalta zwischen den Allierten vereinbart worden. --micha42 17:56, 21. Apr 2006 (CEST)
Nein, was Du beschreibst, ist ein Nichtangriffspakt. Der Pakt zwischen der UdSSR und Japan war jedoch, wie sich aus dem Wortlaut klar ergibt, ein Neutralitätspakt, der die wechselseitige Neutralität im Falle des Angriffs eines dritten Staates auf den jeweils anderen Unterzeichnerstaat vereinbart. Somit stellte der Angriff der UdSSR auf Japan eben gerade keinen Bruch des Paktes dar. Gruß, --TA 19:53, 21. Apr 2006 (CEST)
Seufz. Anstatt Widersprüche zu sehen, wo keine sind, solltest du dir den Vertragstext einfach mal ansehen! Verlinkt ist er ja im WP-Artikel.
- Artikel 1: Nichtangriffsklausel
- Artikel 2: Neutralitätsklausel bei Angriff durch dritte.
Wenn du "respect the territorial integrity and inviolability of the other Contracting Party." als etwas anderes als eine Nichtangriffsklausel ansiehst, bitte ich mal um schlüssige Argumentation. --micha42 10:30, 22. Apr 2006 (CEST)

Antikomintern-Pakt

Im Artikel zum Antikominternpakt steht, er wurde bedeutungslos durch das Bündnis Hitlers mit der SU. Aber wurde er denn auch formal gekündigt? Und inwiefern, wenn das nicht der Fall war, widersprach er dann dem japanisch-sowjetischen Vertrag? Da stellt sich ja grundsätzlich die Frage, welchen Wert solche Diplomatie hatte, wenn sie offenbar keinerlei Verbindlichkeit besaß. Man denke da auch an andere Verträge wie den deutsch-polnischen Vertrag von 1934... Ernestito (Diskussion) 19:39, 13. Aug. 2013 (CEST)

Zum Zeitpunkt an dem der Pakt abgeschlossen wurde war der Hitler-Stalin Pakt schon fast zwei Jahre alt, hat mit dem Antikominternpakt so an sich gar nichts zu tun. --Bomzibar (Diskussion) 19:51, 13. Aug. 2013 (CEST)